Garantie erlischt bei EVO 1 Mapping

  • Hallo zusammen,


    in ein paar Tagen darf ich nun endlich ungedrosselt fahren. Ich würde allerdings gerne das EVO 1 Mapping vom Händler nehmen und nicht das Standardmappig. Selbstverständlich in Kombination mit dem offenen Luftfilterdeckel und einem Auspuff ohne KAT. Ich hörte schon von einigen Händlern und Fahrern das dies keine Auswirkungen auf die Garantie hätte. Bei Anfrage bei meinem lokalen Händler meinte dieser allerdings, dass dann die Garantie erlöschen würde. Welche Aussage ist nun die Richtige und was ist die offizielle Regelung von KTM? Ich meine, ich hätte hier mal ein Schriftdtück von KTM gesehen, welches die Garantierhaltung bestätigt.


    Danke und viele Grüße
    Alex

  • Solange du dich innerhalb des KTM PowerParts Programms bewegst, sollte die Garantie kein Problem sein.
    Die Betriebserlaubnis schon :zwinker:


    Grüße,
    Moritz

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

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  • Habe bei einigen Händlern angefragt, sowie bei meinem lokalen und KTM selbst. Wenn das Problem auf das Mapping zurückzuführen ist hat man ein Problem. Bei einem beschlagenen Tacho sollte es aber trotzdem keine Probleme geben.

  • Hallo


    Aufgrund einer regen Diskussion in einem KTM Forum,wende ich mich an sie um eine offizielle Aussage zu erhalten bezüglich der Werksgarantie.


    Ist die Werksgarantie eines Neufahrzeuges erloschen,wenn das offiziell von KTM erhältliche EvoKit 1 durch eine KTM Werkstatt ordnungsgemäß verbaut wird?


    Mit freundlichen Grüßen
    xxxxxxxxxxxx









    Sehr geehrter xxxxxxxxx,


    vielen Dank für Ihre erneute Anfrge!


    KTM ist berechtigt, die Erfüllung von Garantieansprüchen zu verweigern, wenn und soweit das Motorrad in irgendeiner Weise umgebaut, modifiziert oder mit Teilen ausgerüstet wurde, die nicht zu der von KTM ausdrücklich zugelassenen Ausstattung gehören. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen speziell beim Thema „Auspuffanlagen“ auf KTM Power Parts zurückzugreifen, da diese Teile auch fahrzeugspezifisch geprüft und getestet wurden. Entscheiden Sie sich für ein von KTM freigegebenes und Produkt aus dem PowerParts Zubehör und wird die Montage von einer KTM-Vertragswerkstatt durchgeführt, so bleibt die Garantie unangetastet.


    Für alle weiteren Fragen steht Ihnen Ihr KTM-Vertragshändler jederzeit gerne zur Verfügung!


    Mit sportlichen Grüßen



    IHR KUNDENDIENSTTEAM

    KTM-SPORTMOTORCYCLE GMBH
    Hohenburger Straße 55
    92289 Ursensollen, Germany

  • Solange du dich innerhalb des KTM PowerParts Programms bewegst, sollte die Garantie kein Problem sein.


    Entscheiden Sie sich für ein von KTM freigegebenes und Produkt aus dem PowerParts Zubehör und wird die Montage von einer KTM-Vertragswerkstatt durchgeführt, so bleibt die Garantie unangetastet.


    :ja:


    Aber die Rückversicherung war natürlich nicht falsch.


    Grüße,
    Moritz

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

  • Das Mail sagt an sich ja schon alles, nimmst du was aus dem Powerparts Katalog (Akra oder Remus), dann bleibt die Garantie erhalten.
    Ich mach mir bei meiner Kombi (Remus, Mapping und offener Luffi) keine Sorgen, zumal mir auch der Händler bestätigt hat, dass die Garantie erhalten bleibt.

    2019er SDR 2.0

  • Moin,


    die kennen Dich schon!? Dann schauen die vielleicht genauer hin, wenn Du mal einen Antrag stellen solltest. Da hat Moritz schon recht. :Daumen runter:


    Grüße

    Kipphebel
    Tachoeinheit
    2x Handprotektoren
    Bremsscheibe vorne
    Rücklicht def.
    Blinker abvibriert


    Alles auf Garantie mit Evo1 Komplett (Akra komplett) ab 0km


    Ja die kennen mich schon....weil es die zweite Anfrage war.


    Irgendwie ist der Email Inhalt doch auch unmissverständlich formuliert :rolleyes:

  • Sollten nach einem Umbau während der Garantiezeit Schäden auftreten, wird natürlich untersucht, ob dieser Schaden in einem kausalen Zusammenhang mit dem Umbau steht.


    Da mir im moment nichts einfällt, was mit einem undichten Tacho zu tun hat, werden solche Schäden in der Garantiezeig natürlich weiterhin kostenlos behoben.


    Bei anderen, dem Motormanagement betreffenden Änderungen bin ich da skeptisch....da gehört auch das so beliebt "Kastl" dazu..... :amen: