Alles anzeigenMahlzeit,
Wie ich in anderem Beitrag schon berichtet hatte,gab/gibt es diverse Beanstandungen zu meiner worauf sie beim freundlichen war.
Nun ist sie das 3. Mal da wegen hochdrehen nach kaltstart.
Nebenher ist aufgefallen das der V-Deckel rechts undicht ist und der Quickshifter meiner Meinung noch nicht 100% funktioniert.
(Quickshifter schiebt beim hochschalten die Karre etwas nach vorn vom 2. -3. Gang,welches sich unangenehm anfühlt.)
Nichts desto trotz, 3. Mal wegen hochdrehen nach kaltstart:
So langsam bin ich unzufrieden.
Ich hab die Maschine bei 1100km privat abgekauft. Wenn ich nun eine Wandlung in Betracht ziehen würde,würde das gehen?
Frage da ich ja zweitbesitzer bin.
Bevor ich jetzt 400 takken ausgebe für Garantieverlängerung, zieh ich lieber ne neue in Betracht um die Beanstandungen mal los zu seien.
Garantie läuft im Februar aus.
Grundsätzlich ist der Händler der Vertragspartner. KTM selbst hat mit dem Verkauf nichts zu tun. Schau mal in deinen Kaufvertrag. Hat dein Händler dir denn den Eingang deiner Reklamierungen schriftlich bestätigt? Wenn es vor Gericht geht, solltest du alles bestens dokumentiert haben. Zwei Reparaturversuche des gleichen Fehlers müssen misslungen sein, dann bestünde ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag
Viel Glück.
Nachtrag: bei Privatverkauf kannst du nicht an den ursprünglichen Händler zurückgeben. Da ist der private Verkäufer dein Ansprechpartner.