Rally Anbauten von Rade Garage, Erfahrung für Enduro

  • Hallo zusammen, nun möchte ich auch eine kleine Zusammenfassung meiner Tüv - Eintragungsgeschichte erläutern. Nach dem ich nun Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt habe, ist heute nun das ernüchternde Ergebnis gekommen....der Rade Garage K5 kit wir niemals :kotz: "legal" in Deutschland eingetragen. Die Fa.Rade schickt zwar irgendwelche Formblätter von "Bayer Macrolan" zu, diese haben allgemeinen Karakter und sind in keinster Weise der Verkleidung oder Frontscheibe zu zuordnen (Aussage des Tüvprüfers). Ich habe bei Rade nachgefragt und regen E-Mail Verkehr gehabt, von der Fa.Rade habe ich folgende Antwort bekommen...es gibt keinerlei Prüfung oder Prüfzeugnis für diese Verkleidungs oder Frontscheibenteile.... D.h. die Dinger sind illegal..... Der Tüvprüfer meinte zu mir heute, dass das Fahrzeug die allgemeine Betriebserlaubnis verloren hat, und bei einem Unfall mit Personenschaden, wo die Verkleidungsteile involviert sind bezahlt der Fahrzeughalter und auch bei fadenscheinigen Eintragungen zahlt dann der Prüfer der das Teil "nicht nach Vorschrift" eingetragen hat. Es gibt eine Vorgabe wie bei einer Einzelabnahme vorzugehen ist und das ist mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht möglich und somit sind jegliche nicht korrekten Eintragungen hinfällig. So wurde mir das heute deutlich und freundlich übermittelt.

    Was mich ungemein Ärgert ist, dass die Fa.Rade in ihrem Internetauftritt mit "legalen Scheinwerfern" Punkten möchte und in gleichem Zug illegale Verkleidungsteile nach Deutschland verkauft (warum läßt die Fa. Rade kein Prüfzeugnis für die Verkleidung und Frontscheibe erstellen :Daumen runter: ) für mich nicht nachvollziehbar. Mein Fazit nach mindestens 10 Telefonaten und mehreren Prüfterminen bei verschiedenen Stellen, wer mit ruhigem Gewissen in Deutschland und innerhalb der EU fahren möchte, gibt lieber die ca. 1000Euro mehr aus und kauft den "Rebel kit" der hat nämlich eine Straßenzulassung. Wie gesagt, das sind nur meine persönlichen Erfahrungen und "meine" persönliche Meinung dazu. Es gibt bestimmt aber auch andere Meinungen dazu und diese respektiere ich auch. Ich wünsche allen noch einen schönen Abend. :Daumen hoch:

  • Das wustet du doch bereits alles vorher, oder hast du dir das hier vor dem Kauf nicht komplett durchgelesen. Zum Glück gibt es noch Prüfer

    die ihre Kenntnisse aus dem Studium nutzen und nicht nur Blind auf die Unterlagen vertrauen. Ein Prüfer kann natürlich etwas ohne Unterlagen eintragen, so wurden früher komplette Umbauten abgenommen.

    Rade sagt klar wenn du mit Ihm spricht das die Sachen nicht road legal sind.

    Und stell dir das mit Rebel auch nicht so einfach vor, wenn du einen richtigen Prüfer hast will der das Gutachten von KTM für die Scheibe was du erstmal bekommen must und Fahrversuche auf der Strasse etc. gehören auch dazu. Dann hast du eine Eintragung die Wasserfest ist.

  • Wie gesagt, es gibt bestimmt verschiedene Sichtweisen, aber ich konnte keine Hinweise auf fehlende Zertifikate beim Kauf finden. Zumal ich den Kit b. RADE optisch sehr schön finde, aber ein Hinweis das es keine Prützertifikate gibt gehört (meiner Meinung) schon zum angebotenen Artikel.

  • Habe mir Ventilkappen aus dem Zubehör gekauft.... bin jetzt unsicher ob die legal sind oder nicht!

    Wie soll es jetzt bloß weiter gehen?

    Bin total verzweifelt :weinen:

  • Ich habe niemanden beleidigt!

    Vor dem Kauf meiner Rade-Verkleidung war ich bei der DEKRA ( nur die dürfen bei uns hier Einzelabnahmen machen). Trotz vorheriger Absprache haben die mir das nicht eingetragen.

    Seit dem war ich zweimal zur Hauptuntersuchung und einmal in einer Motorradverkehrskontrolle... kein Problem.

    Das Leben ist zu kurz um sich über alles den Kopf zu zerbrechen.

    Schönen Tag noch.

    Gruß Nico

  • Der Tüvprüfer meinte zu mir heute, dass das Fahrzeug die allgemeine Betriebserlaubnis verloren hat, und bei einem Unfall mit Personenschaden, wo die Verkleidungsteile involviert sind bezahlt der Fahrzeughalter

    Das wäre der Punkt, der mir mehr Sorgen machen würde als HU oder Verkehrskontrollen.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Für manche ein Spaß oder eine lapalie!....Wenn dann das Haus oder Sparbuch, Aktiendepot usw. unter dem Hintern weggepfändet wird vergeht einem das Lachen. Fakt ist, das Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis und somit keinen Versicherungsschutz und das ist kein Witz.

  • Interessantes Thema. Ich habe gefunden, dass bei Erlöschen der Betriebserlaubnis die Haftpflicht einen nur bis 5.000 € in Regress nehmen kann. Dann hielt sich das Risiko ja in Grenzen. Kann das einer bestätigen?


    Konsequenz durch Verlust der Betriebserlaubnis mit Tuningteilen in einem PKW
    Zu den Voraussetzungen und Folgen des Erlöschens der Betriebserlaubnis bei Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit einer Gefahrerhöhung durch nachträglichen Einbau…
    www.frag-einen-anwalt.de

  • Für manche ein Spaß oder eine lapalie!....Wenn dann das Haus oder Sparbuch, Aktiendepot usw. unter dem Hintern weggepfändet wird vergeht einem das Lachen. Fakt ist, das Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis und somit keinen Versicherungsschutz und das ist kein Witz.

    Dein Ernst?

    Dieser Quatsch ist alle paar Wochen in irgend einem Forum zu lesen.

    Da bin ich raus... viel Spaß noch.

    Mit dem dumme Ventilkappenposting: IMHO schon!

    Das war nicht meine Absicht.

    Irgendwie waren die Leute in einem KTM-Forum früher entspannter.

    Gruß Nico

  • Also bei 950 und Hisqvarna 250 Rade eingetragen durch Sachverständige die sich durch überdurchschnitliches Wissen auszeichen .

    Ansonsten kennt ihr ja meine Meinung über Tüv usw.

    Bei der 790 jats mir nicht gefallen und ich hab es weiter nach Peru verkauft ...

    An der 690 Fahre ich ja das KTM 450 Schild mit Nomad Tower ...aber ohne Eintragung

  • Hat Mir zufällig einer das Maß vom Boden bis Oberkante Rade Schild?
    Dann schau ich mal ob das in den Anhänger passt.

    "Steck 1000€ in Benzin und Fahren und du wirst sehen dass du mehr Fortschritt machst, als wenn du 1000€ in einen Auspuff steckst"

  • …Fakt ist, das Fahrzeug hat keine Betriebserlaubnis und somit keinen Versicherungsschutz und das ist kein Witz.

    Es ist immer schade, wenn man viel Energie in eine Sache steckt und sie nicht umgesetzt bekommt!!! Nimm es nicht persönlich, hier will Dir bestimmt niemand Böses!!!

    Wenn die BE erlischt, erlischt nicht auch automatisch der Versicherungsschutz. Da gibt es gesetzliche Regelungen, dass die Versicherungen verpflichtet sind, Opfer zu entschädigen und Schäden zu begleichen. Im Nachgang wären Regressforderungen der Versicherungen gegen den Versicherungsnehmer möglich. Hat man „Kopfschmerzen“ bei solchen Dingen sollte man sich seinen Versicherungsvertrag genau anschauen und oder mal mit einem Fachmann darüber sprechen.


    Gruß Brus

  • Hallo zusammen, nun möchte ich auch eine kleine Zusammenfassung meiner Tüv - Eintragungsgeschichte erläutern. Nach dem ich nun Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt habe, ist heute nun das ernüchternde Ergebnis gekommen....der Rade Garage K5 kit wir niemals :kotz: "legal" in Deutschland eingetragen. Die Fa.Rade schickt zwar irgendwelche Formblätter von "Bayer Macrolan" zu, diese haben allgemeinen Karakter und sind in keinster Weise der Verkleidung oder Frontscheibe zu zuordnen (Aussage des Tüvprüfers). Ich habe bei Rade nachgefragt und regen E-Mail Verkehr gehabt, von der Fa.Rade habe ich folgende Antwort bekommen...es gibt keinerlei Prüfung oder Prüfzeugnis für diese Verkleidungs oder Frontscheibenteile.... D.h. die Dinger sind illegal..... Der Tüvprüfer meinte zu mir heute, dass das Fahrzeug die allgemeine Betriebserlaubnis verloren hat, und bei einem Unfall mit Personenschaden, wo die Verkleidungsteile involviert sind bezahlt der Fahrzeughalter und auch bei fadenscheinigen Eintragungen zahlt dann der Prüfer der das Teil "nicht nach Vorschrift" eingetragen hat. Es gibt eine Vorgabe wie bei einer Einzelabnahme vorzugehen ist und das ist mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht möglich und somit sind jegliche nicht korrekten Eintragungen hinfällig. So wurde mir das heute deutlich und freundlich übermittelt.

    Was mich ungemein Ärgert ist, dass die Fa.Rade in ihrem Internetauftritt mit "legalen Scheinwerfern" Punkten möchte und in gleichem Zug illegale Verkleidungsteile nach Deutschland verkauft (warum läßt die Fa. Rade kein Prüfzeugnis für die Verkleidung und Frontscheibe erstellen :Daumen runter: ) für mich nicht nachvollziehbar. Mein Fazit nach mindestens 10 Telefonaten und mehreren Prüfterminen bei verschiedenen Stellen, wer mit ruhigem Gewissen in Deutschland und innerhalb der EU fahren möchte, gibt lieber die ca. 1000Euro mehr aus und kauft den "Rebel kit" der hat nämlich eine Straßenzulassung. Wie gesagt, das sind nur meine persönlichen Erfahrungen und "meine" persönliche Meinung dazu. Es gibt bestimmt aber auch andere Meinungen dazu und diese respektiere ich auch. Ich wünsche allen noch einen schönen Abend. :Daumen hoch:

    Mein Händler hat den Rade-Umbau bei der 690R eingetragen bekommen. War zwar nicht günstig und ein erheblicher Zeitaufwand, aber möglich.

    Die haben Unterlagen von Bayer, den Scheinwerfern usw. besorgt und das in Zusammenarbeit mit dem Prüfer nach 8 Monaten geschafft. (Ging auch nur weil Corona war.)

    Kannst dich gerne melden, dann kann ich dir nen Kontakt vermittelt.




    Und wegen dem Betrieberlaubnis erloschen und Versicherungsschutz ist die Sache so:


    Solltest du bei einem Unfall beteiligt sein muss die Versicherung erst einen Nachweis erbringen,, dass die "nicht legalen" Teile unfallursächlich sind.

    Ansonsten ist das vollkommen irrelevant, nennt sich Grundsatz der Kausalität.


    Also wenn du einem aus Unachtsamkeit hinten drauf fährst, kann die Versicherung nicht kommen dass se wegen deiner "illegalen" Fußrasten nicht zahlen.

    Ausser die "illegale" Fußraste wäre z.B. abgebrochen und du durchs Straucheln dem anderen hinten rein gefahren, dann könnte es Probleme geben.


    Für von dir verursachte Fremdschäden (also ggü einem geschädigten Dritten) muss deine Versicherung immer eintreten. Im Rückgriff kann sie dich auch nur bis zu 5000€ in Regress nehmen. Die Summe ist gedeckelt.


    Ausnahme der Deckelung:

    • Rennveranstaltungen (zum Beispiel bei Fahrten auf ausgewiesenen Rennstrecken)
    • vorsätzliche Herbeiführung des Schadens (zum Beispiel absichtliches Rammen eines anderen Fahrzeugs)
    • Nutzung des Fahrzeugs für illegale Aktivitäten (zum Beispiel als Fluchtwagen)

    Lediglich jemand der dein Fahrzeug entwendet und damit einen Schaden verursacht kann voll umfänglich in Regress genommen werden.

  • Mein…

    Klasse!!!! Vielen Dank für die Infos!!! Genau so etwas meinte ich mit Fachmann kontaktieren ??


    Juristisch interessant wird noch die derzeitige Gesetzesändrrung und -Auslegung zum Thema Rennen, Alleinrennen usw.… mich würde es nicht wundern, wenn die Versicherungen da mitziehen…


    Aber wir schweifen völlig ab, sorry!!!!!


    Gruß Brus

  • Nutzung des Fahrzeugs für illegale Aktivitäten (zum Beispiel als Fluchtwagen)

    Könnte das nicht ein Freibrief sein, mit dem Moped ist man doch häufiger > 100km/h auf der Landstraße unterwegs?
    Wenn bei Euch schon Einzelne ein "Rennen" fahren können (Die Bugatti Testfahrt des Polen und ja ich weiß, wurde dann eh fallen gelassen), könnte bißerl ein Hatzerl fahren mit dem Kumpel nicht als illegales Rennen ausgelegt werden?

    ADV Einsteiger

  • Könnte das nicht ein Freibrief sein, mit dem Moped ist man doch häufiger > 100km/h auf der Landstraße unterwegs?
    Wenn bei Euch schon Einzelne ein "Rennen" fahren können (Die Bugatti Testfahrt des Polen und ja ich weiß, wurde dann eh fallen gelassen), könnte bißerl ein Hatzerl fahren mit dem Kumpel nicht als illegales Rennen ausgelegt werden?

    Der § 315d Abs.1 Nr.3 StGB ist eh schon relativ schwer zu begründen, beim Einzel-Rasen also einem Rennen gegen sich selbst, zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit noch schwerer.

    Zum Rennen gegen sich selbst steht eh noch die Prüfung des Bundesverfassungsgerichts aus, welche den 315d Abs. 1 Nr. 3 hinsichtlich des Verfassungsgrundsatzes ( Art 103 Abs. 2 GG) nullum crimen sine lege certa zu prüfen hat.


    Ein gutes Beispiel für ein Einzelrennen ist wenn man als Motorradfahrer unter einer Autobahnbrücke anhält, die GoPro auf dem Helm anschaltet, das Motorrad startet und von null auf 299 laut Video beschleunigt, um dann einen Streifzusammenstoß mit einem Pkw zu haben, welcher im 120er Bereich den Fahrstreifen wechselt.

    Strafbefehl mit 14 Monaten Führerscheinentzug, Sperrfrist 2 Jahre und 10500 Euro Geldbuße.


    Also wir reden jetzt ned von a bissel laufen lassen, sondern von anderen Hausnummern. Also wenn ich mit 179 km/h drüber nen Crash hab, entbehrt das jeden Kommentars.


    Beim Vorsatz bist bei über 50% des zulässigen dabei, also wenn 100 erlaubt ist und du mit 151 effeiktiv (also nach Abzug der Toleranz je nach Messart 3 km/h bis 20%) erwischt wirst.

    Gibt da auch zig Urteile dazu OLG Hamm 2 RBs 267/19, BGH usw.


    Ein interessanter Aspekt hierzu, den wenige wissen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernimmt diese beim Einspruch nicht die Kosten (wegen Vorsatz).

  • So, habe die neuen Teile bekommen, hatte aber auch extra nochmal nachgefragt, dann kamen sie. Passt jetzt 1A mit dem Kotflügel und sehen besser aus als die alten Seitenteile.


    IMG_0962.jpgIMG_0961.jpg


    Also der Service und die Reaktionen auf meine Anfrage/Beschwerden sind super bei Rade Garage. Hat zwar alles ein wenig gedauert aber es ist geworden :Daumen hoch:

    haben eigentlich die Blinker auch Eu Zulassung?

    Und blinken sie auch mit der gleichen Frequenz wie die originalen?