In unserem Kontext hier braucht es nur eine ABE für "emissionsrelevante" Bauteile, das ist die Airbox und der Schalldämpfer, sowie der Abschnitt im Abgas-Strang, sofern der Kat nicht in den Dämpfer integriert ist, wo dieser Abgas-Konverter positioniert ist. Alle diese Teile haben eine gemeinsame E-Genehmigungsnummer für´s und am Bike. Mit anderen Worten: Nur wo es um Emissionen geht, braucht es eine Nummer.
Für den Krümmer gilt das nicht. Habe mir doch gerade ein solches Ding als Ersatzteil für die 790 gekauft und einer ausführlichen Sichtprüfung unterzogen, bevor ich es "umschneide" für den ersten Funktions-Prototypen. Da ist wohl, wie bei (fast) jedem KTM-Bauteil eine KTM-Teilenummer drauf eingraviert, aber nirgendwo findet sich eine E-Kennzeichnung.
Den Gesetzgeber interessieren hinsichtlich der Emissionen nur zwei Dinge am Krümmer: (1.) Er muß gasdicht sein (versteht sich eigentlich von selbst) und (2.) er muß vom Motor bis zum Kat im System dieselbe gestreckt Länge wie das Originalteil aufweisen, damit sichergestellt ist, daß der Kat unverändert schnell auf Betriebstemperatur kommt.
Quelle für diese Info: Die einschlägige EU-Verordnung. Die zählt für mich mehr aus irgendeine Aussage aus zweiter Hand von einem "TÜV Nord".
Darum wird der Austauschkrümmer für die 790 nicht irgendwie-, sondern schwer-legal.