Eintrag Kfz-Schein vs Reifenfreigabe zu 1090R

  • Servus,


    im Kfz-Schein meiner 1090Adventure R ist die Reifengröße (hinten) mit 150/70 ZR18 M/C 70W TL eingetragen.


    Der Dunlop Train Smart Max hat eine Freigabe für diese Größe 150/70 R18 M/C 70V TL


    Die ZR Beschreibung ist wohl ein Relikt aus alten Zeiten. Mit einer Formel soll berechnet werden können, ob die V Reifen ausreichend wären.
    Diese lautet:


    Höchstgeschwindigkeit (228km/h) plus 6,5= 234,5
    W Eintrag einbeziehen 228x0,01= 2,28
    Summe beider Werte: 236,78 = Max. km/h


    Mit dieser Formel würde dann der Trailsmart Max mit V = 240km/h zugelassen sein. Daher wohl die Reifenfreigabe.?


    Kann das jemand bestätigen oder reicht die Reifenfreigabe ?

    Beste Grüße


    Norbert


    "Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen oftmals so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind."

    (Charles Bukowski)

  • Wenn er eine Freigabe hat, dann hat er eine Freigabe und darf gefahren werden.
    Ausnahmen oder besondere Auflagen stehen dann immer in der Freigabe drin, Beispiel 190km/h Aufkleber oder Produktionsjahr bei den M+S Reifen.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Danke für deine Antwort und da ich bei KTM auch nachgefragt hae, hier deren Antwort:


    "Da es für diesen Reifen von Dunlop eine Freigabe gibt, darf dieser natürlich verwendet werden.


    Die Bezeichnung R steht für einen Radialreifen. Bei KTM wurde zusätzlich ein ZR Reifen homologiert, ZR = Radialreifen mit einer Zulassung von über 240 km/h.
    Bei der Bezeichnung V und W handelt es sich lediglich um den Geschwindigkeitsindex. V = Höchstgeschwindigkeit 240 km/h; W = Höchstgeschwindigkeit 270 km/h.


    In der Fahrzeughomologation sind somit höhere Werte enthalten, als dieser Reifen hergibt."

    Beste Grüße


    Norbert


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    (Charles Bukowski)

  • Zitat

    Bei der Bezeichnung V und W handelt es sich lediglich um den Geschwindigkeitsindex. V = Höchstgeschwindigkeit 240 km/h; W = Höchstgeschwindigkeit 270 km/h.


    und das heisst,das der HR einen Speedindex von W=270 km/h aufweisen muss


    und die Rechnung kannste vergessen,die zählt nur für Motorräder mit Bj. vor dem 1.5.2009,mit der EG-Homologation zählt die eingetragene Höchstgeschwindigkeit .


    Quelle Wikipedia: Speedindex


    einen HR mit Speedindex V kannste nur fahren,wenn er DOT XX17 hat


    jedenfalls in D


    Edit: den Dunlop gibts nicht als 21" VR

    Weltanschauung kommt von Welt anschauen

  • Gibt es bald! Freigabe schon da! https://www.dunlop.eu/de_de/motorcycle/p…20Adventure%20R


    Nur eben leider (noch) nicht lieferbar "...die Verfügbarkeit des 90/90-21 TrailSmart Max verspätet sich leider noch um ein paar Wochen. Das ist leider die einzige Größe bei der das aktuell so ist."
    so die Aussage von Dunlop!


    Und wenn meine Rechnung nicht stimmt, wieso gibt Dunlop dann "V" frei und KTM schrieb dazu: Wenn es eine Reifenfreigabe gibt, dann gilt diese!


    Ich habe nun Trailsmart für vorne und Trailsmart MAX für hinten gekauft. Oiso schaun ma mal ;-)

    Beste Grüße


    Norbert


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  • Die Reifenfreigabe ist rechtlich 0 Wert.
    Hätten wir erst bei der MT01.
    Hersteller hätte 55er freigegeben, ohne Eintragung beim TÜV wäre trotzdem die Betriebserlaubnis erloschen

  • Interessanter Link zum Thema


    https://www.gtue.de/sixcms/med…tue-informativ-reifen.pdf


    => Seite 3 rechts oben, siehe auch das Rechenbeispiel. Gilt allerdings für Autoreifen (z.Zt. keine Ahnung ob das beim Motorrad anders ist).
    Danach steht der Reifenindex (also W am HR der 1090) für die maximale Geschwindigkeitsauslegung des Reifens - so interpretiere ich das. Der Mindestindex des zulässigen Reifens ergibt sich aus der im Schein eingetragenen Höchstgeschwindigkeit - also V für die 1090..... Danach sollten Reifen wie der Dunlop Trailsmart oder auch der Karoo Street passen. Vor dem Neukaufen werde ich dazu aber noch mal beim TÜV nachfragen, die müssen das ja wissen.

  • Der Reifen braucht aber einen Sicherheitszuschlag.


    Ich hab da aus der Schule noch


    Fahrzeug-Höchstgeschwindigkeit x 0,01 + 6,5 km/h


    im Kopf.


    Was da raus kommt zu der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit dazurechnen, dann siehst du welchen Geschwindigkeitsindex du mindestens brauchst.
    Ob das mittlerweile dann mit der EU immer noch so ist, oder ob Deutschland da wieder sein eigenes Süppchen kocht....... :denk:


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Siehe Punkt 1 Wolfi, da ist es bereits ausgerechnet. ;-)

    Beste Grüße


    Norbert


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  • :grins:


    Uups...das hatte ich nach dem durchlesen des GTÜ links schon wieder vergessen...:D


    Spielt aber leider trotzdem keine Rolle....wenn W im Fahrzeugschein eingetragen ist, musst du auch "W-Reifen" aufziehen.
    Da hilft dann auch die Freigabe nix.


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    :wheelie:

  • Wozu steht dann der Geschwindigkeitsindex im Schein wenn mans von der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit ableiten kann?

    beware of the mantis

  • Damit auch jeder auf den ersten Blick sieht ob der richtige Reifen montiert ist, ohne zu wissen welcher Buchstabe für welche Geschwindigkeit steht.


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    :wheelie:

  • Das rechnen dir dann ja auch nur die Herren von der Verkehrs- und/oder Technischen Überwachung vor wenns dann so weit ist...


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    :wheelie:

  • TüV Aussage und damit wohl verbindlich:


    "Wenn der Reifen, der in der Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Fahrzeug (hier KTM 1090 Adv R) angeführt ist auch montiert (identisch) ist, dann gilt dies.
    Auch wenn der Reifen nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist oder abweicht"


    Und daher auch polizeilich keine Beanstandungen möglich!

    Beste Grüße


    Norbert


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    (Charles Bukowski)

  • Na das wäre ja zu schön,aber ich glaub`s trotzdem noch nicht
    und wie gesagt: die Rechnung könnt Ihr vergessen


    Quelle Wikipedia:
    Zitat
    "Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Mai 2009
    Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder nationaler Einzelbetriebserlaubnis (Erstzulassung/EZ vor dem 1. Mai 2009) und einer bbH > 150 km/h muss für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH nach folgender Formel berücksichtigt werden:


    bbH × 0,01 + 6,5 km/h[4]
    Als Beispiel ergibt das für ein Fahrzeug mit einer bbH von 205 km/h einen Sicherheitsaufschlag von:


    205 km/h × 0,01 + 6,5 km/h = 2,05 km/h + 6,5 km/h = 8,55 km/h
    Der Reifen muss also für eine Geschwindigkeit von: 205 km/h + 8,55 km/h = 213,55 km/h ausgelegt sein. Damit reicht Geschwindigkeitsindex H (max. 210 km/h) nicht aus und es muss ein Reifen mit (mindestens) „V“-Index benutzt werden.[5]


    Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Mai 2009
    Bei Fahrzeugen mit ECE-Homologation (EG-Typgenehmigung) oder Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) ab dem 1. Mai 2009 gilt:


    Für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes wird die bbH ohne Sicherheitsaufschlag zu Grunde gelegt. Ein Auto mit einer bbH von 205 km/h kann daher Reifen mit Geschwindigkeitsindex „H“ verwenden.[5]"

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  • hat jetzt schon mal einer mit dem TÜV seines Vertrauens geredet ??? meine 1090 R ist bei 208 km/h abgeregelt(seitens KTM wahrscheinlich freiwillig),kann also die in den Papieren zulässige Höchstgeschwindigkeit von 228 km/h nicht erreichen...somit macht es noch weniger Sinn einen Reifen fahren zu müssen der 270 km/h schafft.
    So langsam geht mir die Sache auf den Sack,und sobald ich die Zeit finde gehe ich mal zu Dekra/Tüv und mach mich mal schlau


    p.s. fahre z.Z den Pirelli STR und der geht sehr gut und schafft immerhin 240 km/h,für mich die Alternative

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  • Servus,


    im Kfz-Schein meiner 1090Adventure R ist die Reifengröße (hinten) mit 150/70 ZR18 M/C 70W TL eingetragen.


    Was im Schein steht, ist rein deklaratorisch, pars pro toto. Du darfst ja auch andere Reifen fahren. Entweder jene, die von KTM freigegeben sind oder jene, die vom Hersteller mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestattet sind. Ich finde die KTM-Freigaben auf ktm.com nicht mehr; interessant wäre, ob KTM andere Reifen freigegeben hat, die Index V haben....

    Meine Beiträge geben meine private Meinung wieder, ohne Anspruch auf Richtigkeit / Vollständigkeit.

  • ja sorry,mir gehts im Prinzip um Stollen,oder Halbstollenreifen...ist ja schließlich eine "R"
    Und da ist die Marktlage doch recht dünn


    p.s. Straßenreifen kommen bei mir nicht zum Zug,egal wie geil die fahren

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