individualisiertes Windshield

  • Hallo orange Kommunity,


    passend zu meiner Duke "Punisher" 390 (siehe [390] zeigt mal eure 390 duke ) habe ich mir ein neues Windshield erstellt. Material hochdichter Kunststoffschaum mit glatten Aussenflächen, einseitig bedruckt und mit Schutzlaminat versehen, anschließend Konturgefräst und thermoplstisch verformt.


    Gruß Manni



    P.S.: Da ich nun einiges an Know How gesammelt habe, besteht evtl. die Möglichkeit auch andere individualisierte Windshields zu erstellen.
    Je nach Fahrzeugmodel und Befestigung sind Form und Druckdesign(Schriftzug, Startnummer etc.) variabel möglich.
    Anfrage gerne per PN.

  • :ja: Sehr Porno , hat was

    Hi Mats, ja triffts ganz gut :lautlach:.


    So habe eben mal ne 130 km Runde gedreht :driften:


    Autobahn bis Topspeed 178 km/h (Tacho) und mein Windshield schlägt sich recht Wacker. Winddruck bei 150 km/h ist gefühlt auf der Brust niedriger.


    Flach liegend mit der Nase im Tacho bis Topspeed ist der Unterschied eklatent, mit Serie tobt ein "lärmender Orkan" und mit dem Punishershield blässt nur noch eine leichte "Herbst Brise".


    Fahrtechnisch gab es für mich auch keine Verschlechterung bezüglich Unruhe etc. und an der Stabilität gibt es auch nichts auffälliges.


    Dieser Effekt ist erfreulich aber für mich nur nebensächlich, da kaum
    auf der Autobahn. Mir ging es ja Hauptsächlich um die Optik :ja: .


    Gruß Manni

  • Wenn du beim TÜV kein Materialgutachten vorgelegt und eine Einzelabnahme absolviert hast, ist die klar, dass du ab sofort ohne Zulassung und Versicherungsschutz unterwegs bist.
    Egal sollte dir das nicht sein.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
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  • Danke für die Info.
    Gibt es irgendwo ein Info ab welcher Größe das "nur" eine Tachoverkleidung ist und wann ein "richtiges" Windshield.
    Die kleinen Orginal Windshields sind meines erachtens ja nur reine Optik bzw. Fliegenschutz und haben auch keine E-Nummer.
    Gruß Manni

  • Doch haben sie. Kotflügelverlängerung, Sattel und Gepäck inkl. Befestigung sind so ziemlich die Einzigen E-freien Anbauteile.

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  • Hallo Harald,
    danke bringt mich leider nicht weiter. Für mich sind diese Mini-Shields kein Windschutz sondern eher ein Fliegenschutz für die Tachoeinheit bzw. reine Optik.


    Würde gerne wissen ab wann so ein "Shield" als Windshield gilt bzw. noch ein Flyscreen (Fliegenschutz für den Tacho) ist.
    Viele Motorräder haben ja so eine kleine Cockpitverkleidung was man ja nun wirklich nicht als Windschutz bezeichnen kann, geschweige den einen Einfluß auf die Fahreigenschaften hat. Von Seiten der Verletzungsgefahr müsste dann ja auch jeder Spiegel, Navihalterung etc. geprüft sein und eine E-Nummer besitzen.
    Die "Definition" Windshield müsste ja irgendwo beschrieben sein, konnte leider nichts finden. Evtl. kontaktiere ich mal einen Hersteller die sollten es ja wissen.
    Gruß Manni

  • Es geht überhaupt nicht um Unterschiede von Flyscreen oder Windschild.
    Es geht um Verkleidungsteile oder -Scheiben und genau das ist ein Flyscreen, was dir ein Anruf beim TÜV der Motorradprüfer ebenfalls versichern wird.

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  • drucke bloß keine E-Nr, die zu i.einem Flyscreen gehört und dessen ABE beimm Hersteller downloadbar ist, auf deinen Flying Screen


    Du ermunterst zur Urkundenfälschung?!? :Daumen runter:
    DAS kann einen noch viel teurer zu stehen kommen. Besser nichts drauf. :ja:

  • Hallo Harald,
    danke bringt mich leider nicht weiter. Für mich sind diese Mini-Shields kein Windschutz sondern eher ein Fliegenschutz für die Tachoeinheit bzw. reine Optik.


    Würde gerne wissen ab wann so ein "Shield" als Windshield gilt bzw. noch ein Flyscreen (Fliegenschutz für den Tacho) ist.
    Viele Motorräder haben ja so eine kleine Cockpitverkleidung was man ja nun wirklich nicht als Windschutz bezeichnen kann, geschweige den einen Einfluß auf die Fahreigenschaften hat. Von Seiten der Verletzungsgefahr müsste dann ja auch jeder Spiegel, Navihalterung etc. geprüft sein und eine E-Nummer besitzen.
    Die "Definition" Windshield müsste ja irgendwo beschrieben sein, konnte leider nichts finden. Evtl. kontaktiere ich mal einen Hersteller die sollten es ja wissen.
    Gruß Manni

    Das steht u.a. „Cockpitverkleidung“


    Damit ist alles gesagt :kapituliere:

    Gruß
    Harald :wheelie:

  • Es geht überhaupt nicht um Unterschiede von Flyscreen oder Windschild.
    Es geht um Verkleidungsteile oder -Scheiben und genau das ist ein Flyscreen, was dir ein Anruf beim TÜV der Motorradprüfer ebenfalls versichern wird.


    Wie gesagt:
    drucke bloß keine E-Nr, die zu i.einem Flyscreen gehört und dessen ABE beimm Hersteller downloadbar ist, auf deinen Flying Screen :grins:


    :sensationell: :wheelie:


    Der Tip könnte auch von mir sein

  • Schön auch dass die Rennleitung mit solchen Einzelstücken die automatischen Frontfotos besser sortieren kann.

    beware of the mantis

  • Du ermunterst zur Urkundenfälschung?!? :Daumen runter:
    DAS kann einen noch viel teurer zu stehen kommen. Besser nichts drauf. :ja:

    Ermuntern? Ich hab eine ausdrückliche Warnung ausgesprochen und gebe dir vollkommen recht: besser nix drauf.

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  • Nochmals vielen Dank für die "sachlichen" Hinweise bezügl. Zulassungsproblematik.
    Habe mal versucht genaueres zu erfahren und einige ABE von Windshields durchgelesen. Für die Zulassungskriterien gilt wohl das VdTÜV Merkblatt 736 “Verkleidungen für Krafträder“ , Ausgabe 08.2009. Leider ist dieses im Netz nicht verfügbar zur Einsicht.
    Soweit sich aus den div. ABE erschließen lässt, gibt es zu erfüllende Kriterien bezügl. bruch-/splittereigenschaften, Kantenschutz, Einfluss auf Fahrverhalten etc.
    Leider konnte ich keine Details finden ob es eine gewisse Mindestgröße bedarf, ab wann so ein Teil als Windshield gilt.


    Fakt ist jedenfalls das das Serienteil der Duke 390 (s. Anhang) keine E-Nummer aufweist und die Mindestanforderung an den Kantenschutz "Abrundung größer/gleich 2mm Radius" nicht erfüllt. Habe mit der Schieblehre 3,4mm gemessen was einem Radius von nur 1,7mm entspricht.
    Werde mal bei Gelegenheit einen TÜV in der Nähe aufsuchen und mein "abgebautes" Windshield präsentieren.
    Falls jemand Zugang zum VdTÜV Merkblatt 736 “Verkleidungen für Krafträder“ , Ausgabe 08.2009 hat würde ich mich über weitere Infos freuen.



    Gruß Manni

  • Werde mal bei Gelegenheit einen TÜV in der Nähe aufsuchen und mein "abgebautes" Windshield präsentieren.
    Falls jemand Zugang zum VdTÜV Merkblatt 736 “Verkleidungen für Krafträder“ , Ausgabe 08.2009 hat

    Mach es doch nicht so kompliziert. Ruf beim TÜV an, lass dir den Moped-Verständigen geben oder bitte um Rückruf. Dann bekommst du alles erklärt.


    Nur eines kann ich dir jetzt schon versichern, für deine Konstruktionen musst du auf jeden Fall ein Materialgutachten beibringen.


    Was das orig. KTM-Gedöns betrifft:
    das wurde eben so homologiert. Und nur weil keine E-Nr drauf steht isses nicht ungeprüft. Bei näherer Betrachtung wirst du nämlich eine KTM-TeileNr. inkl. Schriftzug darauf finden: Mein Prüfer wollte neulich bei der HU wissen, wo denn KTM auf dem Lenker steht. Tatsächlich steht es eingestanzt über Kopf unter der Lenkerklemmung. Ich war richtig erleichtert, als ich es sah und ihm zeigen konnte...

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