Conti Trail Attack 3!

  • Selbst Conti schreibt auf ihrer Seite, siehe Punkt 1.1:


    http://www.reifen-freigaben.de…LWJiOWEtYjczY2IwN2UxNWYy~


    Das Conti den für die 1290 SAS nicht empfiehlt, obwohl er eigentlich für Großenduros entwickelt wurde ist natürlich eine andere Sache.

    Hier muss jeder für sich selbst entscheiden, welches Risiko er bereit ist einzugehen.


    Ich habe ihn auch aufgezogen und bin begeistert.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand willst, überlege: Was will ich im Nebenzimmer?


    MZ ETZ 150

    Triumph Trident 750

    KTM 990 SM-T

    Kawasaki Z1000J (BJ‘83)

    KTM 1290 Super Adventure S

  • Laut Conti ist der Trail ja nur für die Baujahre bis 2016 freigegeben, dass meinte er damit, das Conti das fahren auf der SAS damit "ablehnt"...

    Und der TÜV Mensch kontrolliert sowas wohl bei der HU, deswegen meine Frage...

  • Es gibt auch Reifenfreigaben bezüglich der Reifengröße...

    Was soll das denn bedeuten?


    Reifenfreigaben erstellen die Reifenhersteller.

    Die Angaben die sich dort immer finden sind Fahrzeug mit Modelljahr, Reifenprofil, Reifengröße jeweils separat für Vorder- und Hinterrad sowie ggf. Angaben zur Kombinierbarkeit unterschiedlicher Profile.


    Eine Freigabe nur mit "Reifengröße" habe ich noch nie gesehen. Macht irgendwie auch gar keinen Sinn. Damit würde ja z.B. Conti eine Blankofreigabe für sämtliche Wettbewerbsprodukte ausstellen. Daran hätte Conti gar kein Interesse.

  • Das ist dein Empfinden und nicht alles was noch nicht gesehen wurde heißt nicht das es nicht existent ist. Es ist aber so wie ich es erklärt habe, es gibt für einzelne Motorradtypen Freigaben vom Reifenhersteller als auch Motorradhersteller die eine andere Reifengröße zulassen (als diejenige die bei der in der Zulassungsbescheinigung bestätigt ist)


    Und natürlich haben Reifenhersteller Interesse daran auch andere Reifengrößen an bestimmte Motorradtypen loszuwerden. Spielt aber auch gar keine Rolle denn:


    Grundsätzlich ist es möglich, wenn vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller eine abweichende Reifengrösse freigegeben wurde, diese zu montieren und das Fahrzeug zu betreiben. Zu diesem Zwecke erstellen fast alle Reifenhersteller für bestimmte Motorräder (bei denen es möglich ist) eine Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Diese sind bei uns im Shop für Ihre Motorrad abrufbar (FREIGABE)

    Diese ist im Fall dieser Umrüstung dann mitzuführen und den Prüfbehörden (TÜV / DEKRA / KÜS / Polizei) auf Verlangen vorzulegen. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem Orginalzustand, ist die Reifen-Grössenänderung zulässig und führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

    Seit einigen Monaten hat sich der TÜV NORD dazu entschlossen, den Haltern trotz Vorliegen / Vorlage der entsprechenden Reifenfreigabe, die TÜV-Plakette zu verweigern.

    Das ist nicht zulässig.

    Zur Krönung bietet der TÜV-Nord an, die abweichende Reifengrösse gegen ein entsprechendes Entgelt dann doch in die Fahrzeugpapiere einzutragen.

    Mehrere Rückfragen, bei unterschiedlichen Fällen dieser Art durch uns ergaben...der TÜV Nord macht nicht etwa eine aufwendige Testfahrt (wie die Reifenhersteller die diese Freigabe erstellen) nein, der TÜV Nord ist so dreist, die Eintragung aufgrund der bereits vom Fahrzeughalter vorgelegten Reifen-Freigabe zu tätigen.


    Schreiben vom Ministerium:


    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

  • Laut Conti ist der Trail ja nur für die Baujahre bis 2016 freigegeben, dass meinte er damit, das Conti das fahren auf der SAS damit "ablehnt"...

    Und der TÜV Mensch kontrolliert sowas wohl bei der HU, deswegen meine Frage...

    Ist keine Reifenbindung im Fahrzeugschein eingetragen, reicht das Einhalten der im Fahrzeugschein vermerkten Größe, Traglast und Geschwindigkeitsindex.

    PUNKT.


    (Das ist eine Aussage die ich von der Dekra und mehrerer Polizisten erhalten habe).

    DLzG


    Daniel
    :wheelie: :alter schwede:

  • Das ist dein Empfinden und nicht alles was noch nicht gesehen wurde heißt nicht das es nicht existent ist...

    Richtig, und ich habe auch nicht behauptet, daß es nicht existent ist. Aber ein Beispiel hast du uns auch noch nicht gezeigt.


    Mir liegt auch eine Michelin Freigabe für eine andere Größe vor, allerdings in Kombination mit diversen Profilen. Das macht auch Sinn.


    Zeigst Du uns denn mal eine "Reifenfreigabe bezüglich der Reifengröße"?

  • Moin,

    leider geht der TÜV Nord seinen eigenen Weg. Ich WAR mit meiner Tuono beim TüV mit einer Reifenpaarung ohne Freigabe, Aprilia hat auch keine Fabrikatsbindung, trotzdem lehnte der Prüfer die Pakette ab.

    Ich fahre seither mit allen Fahrzeugen zur DEKRA und habe keinen Ärger mehr.

    Fahrt lieber direkt zur DEKRA oder KÜS .

    Grüße

    DerSandmann


    KTM das Experiment - BMW die Vernunft - Aprilia die Liebe.

  • Richtig, und ich habe auch nicht behauptet, daß es nicht existent ist. Aber ein Beispiel hast du uns auch noch nicht gezeigt.


    Mir liegt auch eine Michelin Freigabe für eine andere Größe vor, allerdings in Kombination mit diversen Profilen. Das macht auch Sinn.


    Zeigst Du uns denn mal eine "Reifenfreigabe bezüglich der Reifengröße"?

    Nein, weil ich keine Lust habe mir jetzt entsprechende Motorradtypen rauszusuchen und dann bei Reifenherstellern nach Freigaben zu forsten. Wer weiß wie viele es davon noch gibt.


    Ich kenne das aufgrund meiner Ausbildung nach Kraftfahrzeugsachverständigengesetz, da hatte ich mal so nen Wisch in der Hand.


    Und dann stieß ich 2017 zufällig auf den Bericht über den TÜV Nord.


    Die Freigabe war für nen SBK mit 180er auf 190er Bereifung. Kann mich aber nicht mehr an Details erinnern. Da lernt man so viel.......das Thema gehört aber eher zur Rubrik nice to know....


    Vllt wenn ich mal Lust hab und das Wetter schlechter ist :-D

  • den Link zur “ Freigabe ” hätte ich gern , per Pn wenn nicht öffentlich


    Gestern erst beim TÜV gewesen wegen genau diesem Prozedere.


    Andere Reifengröße bedingt Probefahrt mit Autobahnanteil .

    Kosten bei 400-, Euro

    Abnahme nach §21 ...

    Kann nicht jeder beim TÜV machen ...

    Deine Beschreibung wird gemacht um es legal in den Papieren zu haben,und da die

    Freigabe ( Begutachtung vom Reifenhersteller vorliegt ) braucht es keinen Fahrversuch und das kann fast jeder eintragen .

    Grund ist also eine kann “ Legalisierung in den Papieren “ ....

    Ist keine Reifenbindung im Fahrzeugschein eingetragen, reicht das Einhalten der im Fahrzeugschein vermerkten Größe, Traglast und Geschwindigkeitsindex.

    PUNKT.


    (Das ist eine Aussage die ich von der Dekra und mehrerer Polizisten erhalten habe).

    Das ist sachlich und rechtlich richtig !

    Und mit ner Eu Zulassung und Aufkleber im Cockpit auch bis minimal Geschwindigkeits Index Q mit Enduro Bereifung zulässig .....

  • Dafür braucht es eine „Freigabe“ vom Reifenhersteller für das entsprechende Bike, oder die das Rad/Felge, oder ein Freigabe vom Rad/Felgenhersteller für die entsprechenden Reifen.

    Bei meiner Vmax hatte ich das bei dem Hinterrad. Da stand für Reifen 180...bla bla, auch genehmigt mit Reifen 190...bla bla.

    Ohne solch ein Schriftstück geht es nur nach §21


    Edit: hier wird schon wieder ein Thema „zugemüllt“ - gibt es für den Freigabekram nicht bereits einen entsprechenden Thread?

    Diskutiere nie mit einem Idioten! Er zieht Dich auf sein Niveau herab und schlägt Dich da durch Erfahrung...

    Einmal editiert, zuletzt von Hallenser ()

  • Ich WAR mit meiner Tuono beim TüV mit einer Reifenpaarung ohne Freigabe, Aprilia hat auch keine Fabrikatsbindung, trotzdem lehnte der Prüfer die Pakette ab.

    Und das lässt du dir so ohne weiteres ans Bein binden ?

    Eine Info bzw. den Nachweis aufgrund welcher Basis bzw. § das denn bestand haben soll hast du wohl nicht eingefordert ?

    Die Bestimmungen sind klar , Reifenbindung sind seit 2010 Geschichte und die Reifenfreigaben haben im Grunde nur noch den Empfehlungs Wert da es keine Reifenbindung mehr gibt .

    Einzig sind Reifenfreigaben sinnvoll wenn eine andere Reifengröße als im COC Papier darin vermerkt sind.

    Das würde den Endverbraucher bei Eigeninitiative dann bei einer eigenen Abnahme nach §21 dann ca. 400€ Kosten.


    Beim TÜV arbeiten keine " Götter " sondern Menschen die das Teilweise schon so seit 30 Jahren machen, und das ist dann irgendwann mal komplett falsch ...


    Hoffentlich hast du für den Mist nicht auch noch Geld bezahlt ?


    Solange gezielte Infos kommen wird auch nicht “ gemüllt „

  • Es gab auch eine Erklärung dazu, ist aber ne Zeit lang her. Ich hatte auch einen dicken Hals und hab halt nur gesagt, dann komme ich nicht mehr.

    War auch nicht der einzigste, es gab dazu auch mal einen Text in Motorrad.

    Grüße

    DerSandmann


    KTM das Experiment - BMW die Vernunft - Aprilia die Liebe.

  • N'Abend zusammen.

    Hatte vor ca zwei Wochen TÜV Termin mit der 17 er SAS und dem cTA3. Der Prüfer hat nur geguckt, ob mein Reifenprofil tief genug ist. Hat ihn nicht die Bohne interessiert. Neue Plakette drauf, alles gut. Bester Reifen bisher.

    Gruß

    CB 500

    CB 1300

    1290 SA-S


    1290 SDR:Kürbis:

  • Die Bestimmungen sind klar , Reifenbindung sind seit 2010 Geschichte und die Reifenfreigaben haben im Grunde nur noch den Empfehlungs Wert da es keine Reifenbindung mehr gibt .

    Einzig sind Reifenfreigaben sinnvoll wenn eine andere Reifengröße als im COC Papier darin vermerkt sind.

    Falsch, die Reifenfabrikatsbindung bei einspurigen Kraftfahrzeugen wurde nicht aufgehoben.


    Mit der Richtlinie 92/23 EWG wurde die Reifenfabrikatsbindung bei Kraftfahrzeugen und Anhänger aufgehoben das war schon 2000


    Maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Diese wurde nicht aufgehoben und somit kann der Motorradhersteller auch weiterhin die Fabrik- oder Handelsmarke angeben und diese ist auch weiterhin bindend. Nur aufgrund dessen ist das ganze Reifenfreigabenprozedere überhaupt notwendig. Viele Motorradhersteller sehen mittlerweile aber von einer Bindung ab und damit kann man das fahren was man will (zumindest in Bezug auf Marke/Fabrikat).


    Im PKW und Anhängerbereich hat das wie du schon sagtest nur einen empfehlenden Charakter (mit einzelnen Ausnahmen bei div. Supersportwagen etc.).


    Mit den Freigaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB)) müssen auch keine Eintragungen vorgenommen werden. Denn die Fahrversuche wurden durchgeführt und abgenommen.


    UBB´s dürfen oder können die Reifenhersteller bzw. der Motorradhersteller bekommen wenn eben reale Fahrversuche durchgeführt wurden. Deswegen haben viele Motorradfahrer auch Probleme mit Freigaben. Ich hatte das z.B. mit meiner Cagiva Raptor. Bridgestone BT 56 war eingetragen und es gab keinen Reifenhersteller, der sich eine Cagiva auf den Hof stellte um Fahrversuche durchzuführen. Dann gab es den Reifen nicht mehr und damit Finito. MV Agusta hat dann die Reifenfabrikatsbindung aufheben lassen. Somit hatte sich diese Problematik aufgelöst.


  • Ich hab mal aus Langeweile eine Maschine rausgesucht die eine andere Reifengröße fahren darf ohne Eintragung. Hier reicht die Unbedenktlichkeitsbescheinigung:


    Ducati 907 i.e. Pantah


    Serienbereifung gem. Papiere:


    170/60 ZR17 (72W)

    Fabrikat Bridgestone BT 50


    Mögliche Bereifung:


    180/55 ZR17 (73W)

    Continental RoadAttack 2


    Hinweis Continental:

    Motorrad ohne Reifenfabrikatsbindung
    Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe:

    Es bestehen keine Einschränkungen. Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen, jedoch ist ein Nachweis zur Zulässigkeit der Bereifung oft hilfreich. Hierzu stellen wir Ihnen eine

    Service-Information

    zur Verfügung


    Umrüstung auf eine andere Reifengröße:

    Continental bestätigt über eine

    Service-Information

    , dass Einschränkungen an die Reifengröße gemäß Kapitel 1, Anh. III, der Richtlinie 97/24/EG eingehalten werden. Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden. Empfehlung: Die Service-Information mit den Fahrzeugpapieren mitführen, um Missverständnisse zu vermeiden.


    Motorrad mit Reifenfabrikatsbindung

    1. Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe:
      Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss vorliegen! Die Bescheinigung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
    2. Umrüstung auf eine andere Reifengröße:
      Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss vorliegen! Die Bescheinigung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

    In allen oben genannten Fällen müssen die Reifen eine Typgenehmigung nach der Richtlinie 97/24/EG oder der UNECE Regelung Nr. 75 aufweisen. Am Reifen ist dies anhand der Kennzeichnung mit einem "e" bzw. einem "E" auf der Reifenseitenwand zu erkennen.



    vorgesehen sind. Für sogenannte Parallel-/Grauimporte gelten diese üblicherweise nicht, da die Fahrzeuge teilweise von der deutschen Ausführung abweichen.

  • Zitat von DerSandmann

    Ich WAR mit meiner Tuono beim TüV mit einer Reifenpaarung ohne Freigabe, Aprilia hat auch keine Fabrikatsbindung, trotzdem lehnte der Prüfer die Pakette ab.


    Darauf hatte ich geantwortet


    Ich zitiere mal einen Text aus einem anderen Beitrag

    " Bei der EU-Novelle von 1997 - ja, so alt ist die schon - ging es um die Nennung von Reifenherstellern im Fahrzeugschein. Also Michelin, Bridgestone, Metzeler ... u.s.w.

    Die durften nicht mehr genannt werden, weil die Nennung dem Wettbewerbsrecht zuwider läuft.


    Die dazugehörige Richtlinie ist 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage)


    Es gibt unzählige Beiträge, selbst hier wo man sich diesen Unsinn dann hat austragen lassen um an vernüftige Reifen zu kommen bzw diese fahren zu können.

    Seit 2010 gibt es in der Eu Zulassung keine Fahrzeuge mehr die diese Einträge haben.


    Somit kann jeder Reifen der die Spezifikation von Größe ,Tragindex und Geschwindigkeit erfüllt gefahren werden !

    Einzelne Ausnahmen kenne ich nicht, sind aber generell bei speziellen Sonderanfertigungen nicht auszuschließen .

    Somit können alle Freigaben nur Empfehlungen für solche Fahrzeuige sein .


    Wenn kein Fabrikat eingetragen ist, verweist meist der Fahrzeughersteller auf Empfehlungen der Reifenhersteller

    oder der Erstausrüstung, in diesem Fall gibt es auch eine Bescheinigung vom Reifenhersteller nach erfolgtem Test.



    Quelle ADAC

    Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen

    mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden.

    1.3. Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern


    Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sach-

    verhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von

    Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvor-

    führung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die

    Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.

    1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension

    bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.


    Und nun zeig mir einmal Motorräder ab 2010 mit EU Zulassung die eine Reifenbindung eingetragen haben .




  • Ich erinnere mal wieder:


    Es ist immer noch der Conti Trail Attack 3, wenn ihr über Reifenbindung, Freigabe und sonst was reden wollt, dann erstellt bitte einen neuen Thread oder sucht einen schon erstellten. Ansonsten hat das hier wenig mit dem CTA3 zu tun.


    Gruß

    Chris

  • @ Es ist immer noch der Conti Trail Attack 3,

    Stimmt :ja:

  • Abschließende Worte


    Es geht nicht darum ob es ein Motorrad nach 2010 gibt sondern um dir rechtliche Möglichkeit, dass ein Hersteller aufgrund von fahrphysikalischen Gegebenheiten nur einen verfügbaren Reifen frei gibt. Vllt. weil die Höchstgeschwindigkeit oder die zulässige Gesamtmasse stark abweicht oder warum auch immer dieser eine eben nur positiv bewertet werden kann. Genau dann wird so ein Reifen eingetragen. Das kann später abgeändert werden oder auch nicht. Das das überwiegend keinen Sinn mehr macht steht außer Frage. Die Hersteller sind überwiegend bemüht Problemfelder so gering wie möglich zu halten.


    Nichts anderes ist der rechtliche Rahmen, und steht ein Fabrikat drin dann ist das bindend aufgrund geltender EU Richtlinien. Ob das aktuell ein Motorrad betrifft oder nicht interessiert mich persönlich gar nicht. Ich bewerte nur den Sachverhalt, gehört mit zu meinem Job. Alles weiß ich leider auch nicht aber man forscht ja gerne.


    Die Ninja H2R darf Herstellerseitig z.B. nur mit einem bestimmten Reifen gefahren werden, allerdings darf die Maschine ohnehin nur auf der Rennstrecke betrieben werden. Deswegen passt diese eine Beispiel jetzt leider nicht zu 100% wäre aber auf eine zugelassene Maschine adaptierbar.


    Jetzt aber weiter mit Trial Attack 3 auf den ich mich riesig freue.