Qualm aus E-Starter nach anlassen - danach keine Reaktion

  • Hallo liebe Community,


    ich wollte eben eine runde Fahren, habe mich also in meine Kombi geschmissen und den Schlüssel umgedreht.

    Nachdem ich den E-Starter an meiner RC-390 BJ. 2017 betätigt habe, startete das Motorrad zwar, aber es kamen unmengen Rauch aus dem Kunststoff-gehäuse.

    Panisch habe ich natürlich erstmal die Maschine aus gemacht und den Qualm weg gepustet.

    Ich habe das Gehäuse einmal aufgeschraubt, mir ist aber nichts (abgesehen von dem Gestank) aufgefallen.

    Der E-Starter gibt seitdem keinen Mucks von sich. Leider ist Samstag und die Händler haben alle schon zu.

    Jemand vielleicht schon mal eine Idee, was da passiert sein kann? Gestern konnte ich noch ganz gemütlich fahren, ohne irgendwelche Anzeichen.

    Ich gehe mal von einem Kurzschluss aus, aber normalerweise kann da doch nicht so eine starke Rauchentwicklung bei entstehen, oder?

    Ich kann nur von Glück reden, dass ich noch exakt 1 Monat Garantie habe.


    Vielen Dank schon mal im Voraus!


    Marcel

  • Hallo Cau-Chang,


    danke für die schnelle Antwort.

    Ich verstehe jedoch leider nicht ganz, was du meinst. Die beiden Anschlüsse auf der Unterseite habe ich geprüft, aber in dem Gehäuse ist alles verlötet und sieht auch so aus als wäre alles fest.

  • Werde ich morgen mal checken. Werde ich aber Montag umgehend bei KTM selbst melden, ist ja ganz offensichtlich ein Garantiefall.

    Zufällig Erfahrungen bei Garantiefällen? Ich habe halt das Problem dass mein Auto abgemeldet ist, gibt es da die Möglichkeit auf eine Leihmaschine bzw. wenn ich einen Termin habe dass es direkt vor Ort repariert wird?

    So ne Stunde kann man ja wohl vor Ort warten denke ich...

  • Wenn du deine Inspektionen alle hast machen lassen, solltest du noch in der Mobilitätsgarantie drin sein. Wenn du dich darüber meldest, wird dein mopped zur Werkstatt gebracht und Dir steht ein kostenloses Leihfahrzeug (leider Auto) zu. Einfach da mal anrufen, kommt dann der adac im Auftrag von Ktm 0800 2241100, die können auch nachgucken, ob das noch besteht.

    alles ist gut, so lange du wild bist, außer bei einem Wildunfall, dann ist's schlecht wenn du Wild bist....

  • ham 24hService... :zwinker:

    Aber wenn dein Händler die Inspektionsdaten nicht übermittelt hat, halten die erst Rücksprache mit dem.

    alles ist gut, so lange du wild bist, außer bei einem Wildunfall, dann ist's schlecht wenn du Wild bist....

  • Also, folgendes...

    Ich vorhin bei der Mobility hotline angerufen, sagten die mir, ich hätte keine Garantie mehr.

    Auf meinem Auslieferungsnachweis steht allerdings Garantie bis zum 06.04.2019.

    Nun bleibe ich auf den Kosten sitzen, was ich absolut nicht einsehe. Der Händler meinte, als ich ihn danach angerufen habe, dass ich keine Garantie mehr hätte, weil ich keine Inspektion im Jahr 2018 gemacht habe.

    Man müsse wohl 1x im Jahr eine Inspektion machen, um die Garantie aufrecht zu halten.

    Finde ich unter aller Sau, gerade deswegen, weil dies nirgends geschrieben steht. Ich habe zwei mal das Garantiebuch durch gewälzt und nie auch nur einen Ansatz dieser Aussage gefunden.

    Sprich: nirgends steht geschrieben, dass meine Garantie erlöschen kann, wenn ich keine Inspektion mache geschweige denn nach x kilometern eine machen lasse. Wobei ich die 1000km Garantie gemacht habe und die 7500 km noch nicht erreicht habe. Zudem war das Motorrad seit meinem Besitz genau 4 Monate angemeldet, und das nur in 2018.

    Ich kann die KTM-Jungs also null komma GARnicht verstehen.


    Was sagt Ihr dazu? Kennt Ihr solche Fälle? Was habe ich für Möglichkeiten?


    Mein erster Gedanke war vorhin, dass ich es einfach von meinem örtlichen KTM Händler reparieren lasse und die Rechnung an den Händler schicke, wo das Motorrad von meinem Vorbesitzer gekauft wurde.

    Die haben ja lediglich die Information, dass ich bis zum 06.04.2019 Garantie habe, was ich ja auch schriftlich beweisen kann.


    Sorry wenn ich leicht angepisst klinge, aber meine Laune ist nach dem Gespräch nicht gerade gut.


    Alternativ, wenn Ihr sagt, meine Garantie ist tatsächlich erloschen, würde ich zuerst versuchen, das Problem selbst zu reparieren.

    Da ich mich zwar technisch sehr gut allerdings nicht mit Motorrädern allgemein auskenne, wäre da jede Hilfestellung von euch ein Segen.

  • Hi Marcel,

    Du hast zwei Jahre gesetzlich fixierten Anspruch auf Gewährleistung, der Händler muss also den Schaden beheben.

    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, darin eingeschlossen ist auch die Mobilitätsgarantie. Wennst die vorgeschriebenen Inspektionen verpennst, verfällt diese nun mal eben.

    Die Fristen zu den Inspektionsterminen stehen in der Bedienungsanleitung - muss man nur lesen... :zwinker:!
    Musst also Dein Möpp auf eigene Kosten zum Händler schaffen.

    Ich hatte auch schon einen Gewährleistungsschaden, mein Möpp aber nicht zur Inspektion (erledige alles selbst) - Abwicklung der Schadensbehebung war problemlos.

    Mehr Spaß pro KM statt mehr KM pro Stunde

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Didi

  • Sprich die Reperatur übernimmt der Händler aber ich muss mein Moped nur zur Werkstatt bringen?

    Hast du evtl etwas handfestes, was ich dem Händler im Zweifelsfall "um die Ohren hauen kann"?

  • Gewährleistung gilt für Fehler die bereits bei der Auslieferung bestanden haben.

    Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft, davor muss der Händler beweisen, dass der Schaden bei der Auslieferung noch nicht bestanden hat, danach muss der Besitzer beweisen, dass der Schaden bereits bei der Auslieferung bestanden hat.

    In diesem Fall kannst du also die Gewährleistung vergessen und die Garantie hast du durch Nichteinhaltung der Bedingungen (Servicetermine) selbst vergeigt.

  • Rein rechtlich ist es allerdings so, dass das Garantie- und Serviceheft die Auftragsgrundlage ist. In diesem Heft steht allerdings nirgends geschrieben, wann, wie oft oder in welchem Intervall eine Inspektion durchgeführt werden muss. Selbst ein Verweis auf die Internetseite von KTM mit den Intervallen und Daten ist nicht ausreichend (welcher auch nicht AUSDRÜCKLICH aufgeführt ist, sondern irgendwo im Kleingedruckten steht).

    Habe das heute von meinen Eltern prüfen lassen, die arbeiten beim Rechtsanwalt.

    Da der Händler (sowie 4 weitere im Umkreis auch) sich allerdings weigert den Schaden zu beheben, werde ich die Rechnung bezahlen und dann wird mein Rechtsanwalt einen Brief an den Händler schicken.

    Ich gehe stark davon aus, dass der Händler sich wegen dem "geringen" Schaden nicht mit einem Rechtsanwalt "anlegen" möchte.

    Finde es einfach eine Frechheit von KTM, dass solche Hinweise derart zurückgehalten und versteckt werden. Meiner Meinung nach sollten solche "Regeln" ausdrücklich aufgeführt sein, und man sollte nicht aufwendig im Internet nachlesen müssen. Wofür haben wir alle schließlich so ein Heftchen?


    Ich werde mich morgen nach Ablieferung oder spätestens nach der Klärung, wer die Rechnung übernimmt, nochmal hier melden.

  • Hallo Marcel,


    ich verstehe deine schlechte Laune, aber in dem Fall seh' ich nicht ein, wieso der Händler für dein Versäumnis büßen soll. Du hast die Hinweise übersehen, sei es eben so. Sieh' es als Lehrgeld.


    Bsp: Erster Absatz auf der KTM Garantieseite:

    Zitat

    KTM steht für Zuverlässigkeit und Qualität. Unser Vertrauen in unsere eigenen Produkte ist so groß, dass wir eine 24-monatige Herstellergarantie auf unsere Straßenmotorräder anbieten. Zur Aufrechterhaltung von Garantieansprüchen müssen Service- und Wartungsarbeiten von professionellen KTM-Vertragshändlern durchgeführt werden.


    Und die Service und Wartungsarbeiten stehen im Handbuch. Nach Kilometern UND nach Zeit.

  • Ich habe den Händler bei Ablieferung des Motorrads gefragt, wo es denn zu lesen ist. Er wusste nach 3 Minuten herumblättern keine Antwort und meinte nur "das klären wir wenn die Rechnung geschrieben ist".

    Er hat also selbst keine Ahnung.


    Außerdem, ab vom Thema, ist mir bei der Hinfahrt (konnte durch anschieben zum Händler fahren) aufgefallen, dass mein Licht samt Blinker nicht funktioniert.

    Bin mal gespannt was bei der ganzen Sache raus kommt, und wer am Ende die Kosten trägt. Meiner Meinung nach haben die Intervalle, falls sie wirklich im Handbuch stehen, dort auch nichts zu suchen.

    Denn ein Handbuch ist lediglich für die Bedienung gedacht. Wenn man schon ein Service- und Wartungsheft hat, sollte es dort stehen.

  • Also in dem Fall würde ich vielleicht doch mal einen Anwalt befragen.


    Generell gilt natürlich Gewährleistung ist gesetzlich mit der Beweislastumkehr und bei Garantie, wie richtigerweise gesagt wurde, sind natürlich die Bedingungen des Herstellers maßgeblich.


    Aber jetzt kommt das Aber!

    Den Vertrag macht man grundsätzlich mit dem Händler/Verkäufer und ich meine, und genau dazu würde ich mich jetzt rechtlich schlau machen, die haben da vor Jahren mal etwas geändert.


    Früher konnte man sich, wenn man wollte zu Garantieansprüchen auch direkt an den Hersteller wenden, wenn man wollte.


    Jetzt ist es eher so, dass eben alles mit dem Händler/Verkäufer abgewickelt wird und dieser sich intern mit dem Hersteller arrangieren muss.


    Heißt, der Händler ist in der Haftung!

    Die Garantie ist ein zugesichertes Kaufmetkmal und muss gewährt werden.


    Wenn der Händler die Bedingungen nicht oder nur teilweise genannt hat, dann kann das nicht zu Lasten des Käufers gehen.

    Somit müsste, und das wird man wohl nur juristisch klären können, der Händler, wenn er die Bedingungen nicht gennant hat, in diesem Fall haften. Er müsste den Nachweis erbringen, die Bedingungen genannt zu haben, aber das ist hier offenbar nicht der Fall.


    Generell gilt ja auch: Wenn einem der beiden Vertragspartner nicht klar sein konnte was Umfau des Vertrages ist, dann ist der Vertrag nichtig!


    Wie gesagt, wenn es hohe Kosten sind, würde ich diesen Ansatz mal prüfen lassen...

  • klingt ein wenig danach als wäre nach dem Starten das Anlasserrelais hängen geblieben und als Folge davon ist der Anlasser abgeraucht. Passiert nicht oft aber kann vorkommen...

    Bezüglich Garantie sehe ich eher wenig Chancen für dich...du hast halt die Bedienungsanleitung oder das Garantieheft/Serviceheft nicht genau gelesen, da stehts 100%ig drin dass man alle xy km oder jährlich zum Service muss

  • fanki dann sag mir doch bitte, wo genau das steht...


    Huppelkord Zufällig ist meine Mum Anwältin, von der habe ich auch die oben genannten Informationen. Bisher habe ich vom Händler nichts gehört, werde aber nach meiner Dienstreise am Freitag mal anrufen und fragen was sache ist. Wetter sieht für nächste Woche echt ziemlich gut aus.