Reifenfreigaben der Adventures

  • @Huskycrosser


    Vielleicht akzeptierst du, dass es dies und das gibt.

    Es gibt auch noch grau neben schwarz und weiß!

    ..

    Beste Grüße


    Norbert


    "Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen oftmals so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind."

    (Charles Bukowski)

  • Dann erklär mal warum meine das nicht hatte und seit 2010 keine REIFERNBINDUNG MEHR OFFIZIELL BESTEHT

    Diese aber 2015 zugellassen wurde .

    Schein und COC sind nicht identisch ?

    dIe ZULASSUNGSBEHÖRDEN haben oft veraltete Datenbanken.

    Das hab ich oft genug erlebt und änden lassen ..........


    Harald_N bestätigt das ja auch bei seiner

  • Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder, wenn in den Fahrzeugpapieren Eintragungen zu Reifenfabrikaten vorhanden sind.

    Zwei Finger von der Kupplungshand! :peace: ..und nicht vergessen Meinungen sind immer subjektiv!

  • Kam das echt so von Metzeler/Pirelli?

    Es sind da bei nur 4 Sätzen insgesamt 7 Rechtschreibfehler. Spielt jetzt zwar fürs Thema keine Rolle, finde ich aber schon bedenklich, dass das Schreiben so an einen Kunden rausgeht.


    *Klugscheißermodus aus*

  • Hab jetzt mal die Links angesehen.


    Hierin steht "sollen" und "bestimmte Freigaben" also nicht alle.... .


    Also abwarten.

    Beste Grüße


    Norbert


    "Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen oftmals so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind."

    (Charles Bukowski)

  • maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage).

    Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert.


    Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder, wenn in den Fahrzeugpapieren Eintragungen zu Reifenfabrikaten vorhanden sind.

    Das hatte ich in #438 auch geschrieben und in den angeblichen " Reifenfreigaben " steht halt nur Reifenempfehlung .

    Deine Richtlinie ist aber von Juni 1997 und schon mehrfach überholt und bearbeitet worden.


    Nach deiner Argumentation müssen diese aber in der COC extra vermerkt sein , und das sind sie definitiv nicht.

    Das Verkehrminesterium kann durchaus einer Ansicht sein, dann muß das Fahrzeug aber nach deutschem Recht zugelassen werden.

    Es werden aber alle nach Europäischem recht zugelassen und somit gilt dieses .

    Europäisches Recht steht über dem Deutschen ( das Urteil hatte ich dazu schon einmal verlinkt ) und genau deswegen mußte Deutschland auch empfindliche Geldstrafen an die Eu zahlen weil sie beispielsweise die Richtlinien des A1 nicht eingehalten haben .

    Dies wird unter L 7/49 DE Amtsblatt der Europäischen Union 10.1.2014

    im Anhang XV unter Punkt 4.4.2 der Eu Zulassungsverordnung beschrieben.

    Und wenn die Eu mal etwas gutes hat , dann genau dies ...........

  • Der Link dürfte veraltet sein. Schau mal hier:

    Hierzu folgende Links:

    Die Links zeigen nur das eine weitere Regelung ungültig geworden ist und andere Bereifungsgrößen sehr wohl beim tüv eigetragen werden müssen , deswegwen auch ohne diese Einträge keine Plakette.

    Die Bestimmungen dazu hatte ich hier auch schon mal verlinkt ..........

  • Die Links zeigen nur das eine weitere Regelung ungültig geworden ist und andere Bereifungsgrößen sehr wohl beim tüv eigetragen werden müssen , deswegwen auch ohne diese Einträge keine Plakette.

    ...

    Nicht ganz zutreffend. Es muss heißen eine "Regelung ungültig werden wird". Das gilt nämlich für Reifen, die ab 1.1.2020 produziert wurden.

  • ich habe keine Ahnung was bei anderen Modellen im Fahrzeugschein steht.

    Bei meiner 1090 ohne R steht nix über eine Fabrikatsbindung .

    Also darf ich alles fahren sofern die Größe, Geschwingigkeitsvorgabe und Tragfähigkeit stimmen die im Fahrzeugschein angegeben sind.


    Als ich meine neue 1090 beim Händler abgeholt habe bin ich mit einem dicken Packen Papier vom Hof gefahren. Allerdings eine Freigabe für den Metzeler TN war nicht dabei. Wäre diese notwendig hätte der Händler mich wohl kaum ohne diese vom Hof gelassen.


    Bei meiner Triumph von 2008 steht ebenfalls keine Reifenbindung im Fahrzeugschein. Beim TÜV bin ich noch nie nach einer Freigabebescheinigung gefragt worden. Bei der ein oder anderen Kontrolle der Rennleitung ebenfalls nicht.

  • Mein Sachstand ist (von einem Dekraprüfer bestätigt) es interessiert nicht mehr was in dem Fahrzeugschein für eine Bindung hinterlegt ist.

    Hat ein Hersteller die Freigabe, dann reicht das, sollte man mitführen.

    Das Spiel habe ich mit meiner SDR und dem Pirelli Angel GT2 hinter mir.

  • Lars 128

    Du widersprichst dir selbst .


    Freigabe dann mitführen bzw interessiert keinen ?


    Kommst in die richtige Kontrolle interessierte schon die bunten Jacken ..


    Ergo :

    Zulassung fahren und neuen bereinigten Schein nach COC ausstellen lassen


    Kosten gehen zu Lasten vom Amt wenn im Coc nichts vermerkt ist .

  • Da sehe ich kein Widerspruch!

    Du als Fahrer bist in der Nachweispflicht, deswegen schleppst Du dein AU mit Dir herum, deine ABE. Das macht Dir das Leben leichter! Du kannst Sie aber auch ohne Probleme nachreichen.

    Ich hatte meine nie dabei, wurde aber auch „nie“ angehalten...


    Zum Thema nachtragen lassen, wird wohl nicht mehr gemacht.

    Bei Reifen wie Metzler (?) die jedes Jahr die Bezeichnung ändern, willst dass immer nachtragen lassen? Viel Spaß.


    Ich sehe das Problem, dass die Gesetzeslage sich ändert und keiner etwas mitbekommt.


    Das gleiche Problem mit dem Geschwindigkeitsindex. Bei der BMW gibts ein Ganzjahresreifen der unter dem zulässigen Bereich der Vmax liegt. Sonderregelung für die BMW. In Deutschland zugelassen im europäischen Ausland nicht. Der gesetzliche Graubereich macht es weder für die Polizei, noch für die amtlichen Organisationen leicht. Da kann man teilweise getrost vor Gericht ziehen.

  • Ich Schmunzeln mal dezent

    Laut Dekraprüfer interessiertes keinen und trotzdem soll man ne Bescheinigung mitführen :lol:

    Guter Gag

  • Du verstehst mich nicht.


    Du musst nichts an Papieren mitführen!

    Du kannst alles nachreichen (Führerschein, Zulassungsbescheinigung, ABE) außer ein Ausweisdokument solltest mitführen.

    Hast Du alles dabei, macht es die Kontrolle und den Stress, mit melden auf der Behörde geringer.

  • Hallo Leute,


    ich habe mich letztes Jahr intensiv mit dem Thema beschäftigt und verschiedene Institutionen angeschrieben. Darunter war der TÜV, KTM, Conti, IFZ und durch Zufall das LKA BW. Alle haben mir bestätigt, dass es , solange nix in den Papieren steht, also das Motorrad keine Reifenbindung eingetragen hat, alle Reifen aufgezogen werden können, die die richtige Größe, den richtigen Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex haben. Daraufhin fahre ich auf meine 1290 SAS auch den Conti TA3, der offiziell keine Freigabe hat. Beim TÜV hat man daraufhin auch nur nach der Profiltiefe geschaut und nix bemängelt.

    Wer gerne möchte, dem kann ich die E-Mail schicken, damit er sich selber überzeugen kann.

    Beste Grüße

    Pari