Wenn du Zweiradmechaniker mit eigener Werkstatt bist dann ja. Ansonsten nein.
Die Bedingung, dass die Wartungsarbeiten in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden müssen ist nämlich nicht unzulässig, bloß dass man sie in einer Partnerwerkstatt durchführen muss, wurde vom BGH als unzulässig erklärt, da es den Wettbewerb verzerrt.
Ich wusste es schon immer - hab meinen Beruf verfehlt... ![]()