Änderung der Übersetzung bei 790 ADV

  • muss ich da eigentlich was eintragen lassen und macht es mir der Händler einfach so auf Wunsch? Welches Ritzel muss ich genau bestellen? Die Verbesserung die Ihr beschreibt würde ich ebenfalls gerne haben, gerade um weniger mit der Kuplung nachhelfen zu müssen und vorallem in der Stadt ohne die zappelnde Kette...

    #Post63 <- Da steht genau welches.


    Ob es dir dein Händler einfach so auf Wunsch "macht" weiß ich nicht :lautlach:


    Mein Händler hat es mir beim Garantiefall mit der undichten Getriebeausgangsseite mitgemacht, weil das andere Ritzel sowieso ab musste.

    Kostenlos.

  • witzig? mir geht es einfach darum ob das eingetragen werden muss da sich doch die Vmax theoretisch ändert - und ob der was sagen würde wegen noch laufender Garantie. Ich habe jedenfalls zu wenig Kenntnis von Ritzel wechseln und evtl. auch nicht das passende Werkzeug...

  • witzig? mir geht es einfach darum ob das eingetragen werden muss da sich doch die Vmax theoretisch ändert - und ob der was sagen würde wegen noch laufender Garantie. Ich habe jedenfalls zu wenig Kenntnis von Ritzel wechseln und evtl. auch nicht das passende Werkzeug...

    Eintragen geht nicht da sich dadurch das Abgasverhalten ändert und ein neues Gutachten in keiner Relation steht. Die Vmax ändert sich nicht, liegt nur bei anderer Drehzahl an. Es ist also nicht ganz legal. Bei Einem Unfall oder Garantie müsste dir ein kausaler Zusammenhang mit dem Ritzel nachgewiesen werden, was denke ich aber schwer wäre. Ich habe noch von keinem Fall gehört das KTM wegen dem Ritzel jemand die Kulanz verweigert.
    Du must jetzt selbst entscheiden ob es dir das, geringe, Risiko wert ist.
    Ich für mein Teil würde es nicht mehr ausbauen, dazu ist der Spaß daran zu hoch. Mein Händler hat es mir bei der Inspektion, auf meine Bitte, kostenlos gewechselt. Musste nur das Ritzel bezahlen.
    Wenn du noch Fragen hast kannst du mich auch gerne per PM kontaktieren.


    ????

    JE ÄLTER MAN WIRD DESTO KLEINER WIRD DER KREIS DER MENSCHEN DIE MAN ERTRAGEN KANN. ????

  • unter 8% Übersetzungsverhältnisänderung kann man das Problemlos beim TÜV per einzelabnahme eintragen lassen. Über 8% ist eine zusätzliche abgasuntersuchung notwendig..


    Mit dem 15er Ritzel bist du glaube ich bei ~6% . Also stellt das keine Probleme da :)

  • Der 8% Irrglaube herrscht oft.


    Hier mal die Antwort vom TÜV:

    Sie können die Übersetzung im Bereich +- 2% ändern (Quelle Toleranzenkatalog StVZO).

    Die Toleranzvorgaben seitens des TÜV sind mir mit 2 % angegeben worden.


    Ich habe mir deshalb bei meiner 1290 SD einen Zahn weniger vorne eintragen lassen.

    VG

  • Wieso Irrglaube, wenn ich geschrieben habe, das man bis 8% beim TÜV abnehmen lassen kann ?


    Der TÜV meint mit 2% Toleranz, das man da nix eintragen muss...

  • Danke für die Klarstellung! Werde mir das Ritzel auf jeden Fall besorgen.

  • Also ich wollte bei mir auch das 15er Ritzel einbauen. Hab beim TÜV, GTÜ ,Dekra und beim Händler Nachgefragt. Und die Aussage war immer Ähnlich. Ist nicht zulässig bzw. nur mit Abgas-/ Geräuschgutachten möglich.

    War schon jemand bei den Institutionen und hat sich das eintragen lassen ?

  • Hi Sascha. Meine ist ja auch noch Euro4. Das hat bei mir der Tüvler als Grund genannt, warum es nicht möglich sei. Was hast du gemacht dass der Tüv genickt hat ? Bzw. was hat der Tüv da geprüft ? Hast du vielleicht Unterlagen, die ich ihm unter die Nase halten kann ?

    Gruss

    Steffen

  • Bis dato waren doch Änderungen an der Übersetzung bis glaube 8% eintragungsfähig, oder!? Da liegt man mit einem Zahn weniger am Ritzel noch locker drunter.

    Erst danach ist ein entsprechendes Gutachten erforderlich. :denk:

  • Ich weiss die 8% geistern überall durchs Netz. Aber ob das stimmt bzw. noch aktuell ist ? Keine Ahnung. Wo kann man die 8% nachlesen ? Wie gesagt Tüv,Dekra,Gtü sagen mir ohne Teilegutachten geht nichts bzw. nur mit erheblichen Aufwand (Abgasgutachten).

    Desshalb hier die Frage, wenn es jemand erfolfreich gemacht hat, wie genau das ablief.

  • Steffen wenn du das Ritzel nicht in Timbukto kaufst sondern orginal vom KTM Händler,

    dann hast du ein OEM Teil ( auch orginal KTM verpackt ) welches kein Gutachten benötigt .

    Die Dekra hat in der Regel keine Gutachter die nach § 19 / 21 zur Einzelabnahme / Prüfung ausgebildet und berechtigt sind.

    GTÜ wird nicht besser sein, da hab ich aber keine persönliche Erfahrung mit.

    Bei uns ist der TÜV dafür wichtig und richtig.

    Da gibts Sachverständige mit Sachverstand und man muss entgegen behauptungen hier auch nicht damit verwand oder VERSCHWÄGERT sein :ja:

    Kläre das dort am besten vorher mit solch einem Mitarbeiter.

  • Hi Ruby, sorry aber es geht nicht darum ein Ritzel von einem anderen Hersteller zu verbauen. Sondern um eines das die orginal Übersetzung ändert. Da spielt es keine Rolle ob KTM drauf steht oder nicht. Und ich war ja beim TÜV und der sagt mir:

    "Nein nicht zulässig und nicht Eintragungsfähig, wenn man kein Gutachten hat, was bestätigt dass die Lärmgrenzwerte und Abgasgrenzwerte nicht überschritten werden. "

  • Steffen

    Ich habe lediglich das von dir

    " Wie gesagt Tüv,Dekra,Gtü sagen mir ohne Teilegutachten geht nichts "

    in meine Antwort bezogen.

    Und diese Aussage von den genannten Institutionen ist unsinnig .

    Teile = Ritzel

    Jetzt kommst du mit Lärm und Abgas dazu .......

    Aber egal