Speedindex KTM 1290 Super Adventure R 2019

  • Hallo Leute,

    ich bräuchte mal bitte eure Hilfe. Ich habe heute versucht meine 2019er Super Adventure R zuzulassen.


    Gemäß COC Papieren darf ich Speed Index V fahren - vorne und hinten. Die Zulassungsstelle hat im Datensatz des Kraftfahrzeug-Bundesamtes allerdings nur den Datensatz für V in Klammer vorne und W hinten gefunden. Die Dame hat es mir auch gezeigt...


    Da ja einige von euch das Ganze korrekt und analog zu den COC Papieren eingetragen haben wäre ich dankbar um eure Meinung, was hier bei mir schief gelaufen ist. Im Anhang ein Bild des Datensatzes und Briefausschnitt.


    Danke

    Adrian

  • Es ist einfach unfassbar, das die das nicht in den Griff kriegen!

    Habe auch vorne V und hinten W im Schein, obwohl ich meinen KTM Händler um Nachbesserung des Scheins gebeten hatte. Es wurde da nur die Höchstgeschwindigkeit von 250 auf 228 km/h geändert.

    Ich kriege mittlerweile richtige Agressionen bei dem Thema!!!

    Geh zum Händler und bestehe darauf das er das regelt, lass Dich nicht abspeisen!

    Nichts zahlen dafür, weder beim Amt noch beim Händler!!!

    Die sind alle in der BRINGSCHULD!

    Viel Glück, ich für meinen Teil mache erst im Winter damit weiter, will jetzt erst mal fahren.

    Grüße

  • Ich hatte bei meiner 2018er das gleiche Problem wie Kesko. 250 und W im Schein, aber 228 und V im Coc. Mit Coc zur Zulassungsstelle gefahren und kostenlos einen neuen Schein mit richtigen Daten bekommen. Kein Problem

  • Hallo Kekso,

    Vielen Dank für deine Meinung, ich verstehe das ganze auch ehrlich gesagt nicht.


    Meinem Händler vertraue ich da voll und bin mir sicher, dass wir da eine gute Lösung hinbekommen.


    Habe jetzt auch gerade Kontakt mit dem Kraftfahrzeug-Bundesamt aufgenommen und werde damal abwarten, was die mir erzählen. Ersteinschätzung war, dass es gegebenenfalls an einer falschen ABENr liegt.


    Bin mal gespannt ob ich da weiterkomme, auf eure Meinungen bin ich nach wie vor gespannt.


    Danke und Grüße, Adrian

  • Hallo biker,

    das ist genau das, was mich so verrückt macht. Ich hatte das korrekte COC dabei und habe die Diskussion dort aufgemacht. Die sagten, es gibt für die SAR eben nur diesen einen Datensatz und sie können da nichts anderes auswählen. Jetzt habe ich ein Fahrzeugschein mit 228 KMH Höchstgeschwindigkeit und trotzdem W Kennzeichnung. Das ist der dümmste aller Fälle.


    Gruss

    Adrian

  • Liegt aber am Hersteller das Moppeds, dem ist die Reifenthematik völlig gleichgültig. Lernt man wenn man die direkt anschreibt.

    beware of the mantis

  • Laut Aussage meiner Zulassungsstelle (gleiche Thematik, nur 1090 R) sind sowohl W als auch V zugelassen. In meinem Schein steht auch W, stört mich aber nicht, denn V ist laut CoC zulässig.

    Notfalls pack ich mir ne Kopie davon in die Papiere.

  • Bei mir gibts auch Unstimmigkeiten zwischen Schein und COC bei den Reifen. STVA meint, die bekommen die Daten vom Hersteller und können nichts machen. Der Tüvchef sagt, ist eh alles Quatsch nur die COC Bescheinigung zählt, Kopie mitführen und gut ist.

  • Die können doch einfach die Reifen mit dem niedrigeren Index ZUSÄTZLICH unten im Schein eintragen. Dauert fünf Minuten und fertig.

  • Hallo zusammen,

    ich habe nichts dagegen, auf das COC zu verweisen, sofern das ganze rechtssicher ist. Hat jemand eine offizielle Stellungnahme, die er mir zu Verfügung stellen könnte?


    Danke euch vor ab und viele Grüße, Adrian

  • Mit der Rechtssicherheit ist das so eine SachMein Reifenhändler sagt, ich darf die TKC 80 von Conti nicht auf meiner 1290 Super Adventure R fahren.

    Er sagt, das sagt auch sein TÜV Mann. Eine Freigabe vom Reifenhersteller ( laut "Huskycrosser" hier im Forum

    eh Blödsinn), gibt es nicht, es sei denn, der Reifen ist von 2017 oder älter.

    Zwei KTM Händler befragt, der eine gar keine Ahnung, der von dem ich denke, daß er Ahnung hat, sagt das, was die Reifenhersteller sagen, also das mit dem alten DOT Datum 2017.

    Jetzt komm ich daher und sage, ihr habt doch alle keine Ahnung, ich weiss es von jemandem aus dem Forum, der weiss es ganz genau, und zwar ist es alles scheissegal, denn EU Recht trumpft Deutsches Recht!

    Könnt ihr Euch die Blicke vorstellen, die man dann erntet?

    Alle, die tagtäglich mit Motorrädern zu tun haben, mit Reifen für Motorräder, die sie ja schließlich auch gerne verkaufen würden, sagen, ich darf nicht, ausser ne alte Pelle , keine Neue!

    Das ist so krank alles, das man denkt, das alles kann doch in so einem Land wie Deutschland gar nicht sein!

    Rechtssicherheit , wer kann mir die geben?

    Wenn du zum TÜV fährst mit dem Motorrad, sagt der TÜV Mann entweder NEIN, oder er sagt JA!

    Ist aber im Falle eines Unfalles unbedeutend, wenn dann der TÜV Mann sagt, ihr wollt mir jetzt an den Karren fahren, der hatte bei der Vorführung zulässige Reifen drauf, hat er sich dann danach eben die falschen draufgemacht!

    Oder wird da alles fototechnisch dokumentiert und archiviert?

    WO GIBT ES DEN AMTLICH , NOTARIELL UND VON ANGELA MERKEL PERSÖNLICH UNTERSCHRIEBENEN ZETTEL, WO DRAUFSTEHT, DER DARF DAS?


    Ich fahr jetzt einfach

  • Hallo nochmal,


    Ich verstehe halt einfach nicht, was so schwer daran ist, beim KBA die korrekten Einträge zu hinterlegen bzw. diese upzudaten. Das ist Aufgabe von KTM und dann wäre zumindest mein Fall klar und COC sowie Schein deckungsgleich - es wäre rechtssicher.


    Dass EU Recht über dem dt. Recht steht habe ich auch gelesen, aber ich möchte nun mal die für mich größtmögliche Sicherheit und Eindeutigkeit. Und so lange es in anderen Fällen funktioniert mir der V-Eintragung im Schein, kann doch hier etwas nicht stimmen...


    Gruss

    Adrian

  • Dass EU Recht über dem dt. Recht steht habe ich auch gelesen,

    Mitgliedsstaaten könne schärfere Gesetze erlassen, nur nicht weniger scharfe. In diesem Fall sind`s halt auch dümmere Gesetze.

    beware of the mantis

  • Adrian84

    Du hast auf deine Nachricht Antwort


    Ein Schreiben von " Mutti das man dies oder jenes darf " gibts nicht .

    Rechtssicherheit ist bei der auch n Fremdwort :grins:


    Ktm ist nicht dafür zuständig die Datenbank der Zulassungsstellen zu füttern oder zu Berichtigen . Das allein obliegt der Behörde und wie die arbeiten ist ja hinreichend bekannt .


    Es obliegt aber jedem deren Arbeit auf Richtigkeit zu überprüfen .

    Denn W im Schein und V auf dem Moped ist im Grunde Fahren ohne Betriebserlaubnis .

    Viel Spaß bei unverschuldetem Unfall oder richtigen Kontrollen .


    Größtmögliche Sicherheit hast du ausschließlich mit einer 1:1 Umsetzung vom Coc Papier aufs Zulassungsdokument ..


    Hätte ich nicht so oft mit Behörden und den anderen Organisationen zu tun würde ich hier beim Lesen langsam glauben

    " die spinnen die Römer " sind alle bekloppt ....

    Jute Nacht zusammen

    Ich muss jetzt weiter schaffen ..

  • Hallo zusammen,

    kurzes Update meinerseits: habe vergangene Woche noch eine E-Mail an die Zulassungsstelle geschrieben und nochmals auf den Sachverhalt hingewiesen mit der Bitte um COC-entsprechende Eintragung im Fahrzeugschein. Nach etwas hin und her am Telefon hat es nun geklappt. Ich war heute auf der Zulassungsstelle und habe den Schein korrigiert bekommen und er entspricht nun dem COC-Papier.


    Es bleibt also dabei: nicht abwimmeln lassen und hartnäckig bleiben.


    Viele Grüße, Adrian

  • Moinsen zusammen!


    Ich war wegen dieser Problematik gerade eben bei der Zulassungsstelle. Die sagen, wie alle anderen auch, daß sie nur das eintragen können, was im Datensatz hinterlegt ist. Es wäre aber alles kein Problem, da im Typdatensatz ja noch ein V-Reifen hinterlegt ist. Der serienmäßige V-Reifen ist also legal fahrbar.


    Alles schön und gute sage ich, aber was ist wenn mir irgendwo im (z.B. nichteuropäischen) Ausland irgendein Kappenständer die Mühle einziehen will, weil ich
    lt. Papieren die falschen Reifen drauf habe und er keine Möglichkeit hat den KBA-Datensatz abzufragen?


    Auch kein Problem, sagt die Zulassungsstelle, dann tragen wir halt die Reifen noch zusätzlich ein, die im KBA-Datensatz aufgeführt sind.


    Gegen einen minimalen Unkostenbeitrag von 12€ :Daumen runter: haben die das dann auch gemacht.


    Jetzt kommt aber (vielleicht) das nächste Problem: Eingetragen ist nun ein Hinterreifen 150/70 R 18 M/C 69QV


    Für was zum Teufel steht denn QV????

    Sicheres Auftreten, auch bei völliger Ahnungslosigkeit :zunge:

  • :lol::peace:

    Oh Herr

    Lass Hirn regnen

    Warum in aller Ernsthaftigkeit bist du damit aus dem Gebäude gegangen ??


    Ich liege hier flach und kann mich vor Lachen nicht mehr halten weil das schon alles dagewesene toppt.

    Sorry

    Jetzt mal ganz sachlich und im Ernst .

    ich empfehle ein vier Augen Gespräch mit dem Amtsleiter und würde

    1. die gezahlten 12€ zurückverlangen, Unfähigkeit im Amt noch bezahlen ?

    2. auf einen Korrekten Fahrzeugschein bestehen denn die COC ist exakt fürn dein Fahrzeug und nicht tausende andere ausgestellt. Daher ist der Datensatz, der im Pc ist eh Müll ist , nicht relevant .


    Ich dachte es geht nicht schlimmer, scheinbar doch ......

    Zur Erhellung vielleicht mal des COC hier zum ansehen ?

  • Ich war natürlich direkt bei der Sachgebietsleiterin!

    Aber Du hattest offensichtlich noch keine Auseinandersetzung mit einem Amt.........

    Die machen das bei uns entweder so, oder gar nicht. Keine 12€, keine Eintragung. Punkt!

    Das COC interessiert die nicht. Es zählt für die einzig und allein der beim KBA hinterlegte Datensatz.

    Und der ist kein Müll, der kommt vom Hersteller, also von KTM.


    Aber jetzt erklär mir Du doch mal in all Deiner Weisheit, was das QV bedeutet.

    Sicheres Auftreten, auch bei völliger Ahnungslosigkeit :zunge:

  • Aber Du hattest offensichtlich noch keine Auseinandersetzung mit einem Amt.........


    Das COC interessiert die nicht.


    Aber jetzt erklär mir Du doch mal in all Deiner Weisheit, was das QV bedeutet.

    Ich grins mal dezent

    Würde ich hier Punkt 1 beschreiben und beantworten würde dann .......

    Ne besser nicht , angedeutet hatte ich das schon mal

    Punkt 2

    Ist ja interessant das ein amtliches Dokument explizit fürs Fahrzeug nicht zählt, die Beamten dort aber Nutzern von Kraftfahrzeugen mit Zwangs Stilllegung drohen wenn diese nicht die neuste Software aufspielen lassen......

    Punkt 3

    Deren " Dumm.. unfähigkeit und spezial Abkürzungen " kann ich nicht erklären.

    Da mußt du leider dort selbst nachfragen da dies keine Amts zulässigen Abkürzungen für irgend welche Reifenbezeichnungen / Indexe sind.


    Ich wüßte was ich machen würde, schreib das aber hier nicht weil das Ärger bedeuten würde.


    Schlimmer geht immer/ Service Wüste Deutschland

    Das ist wieder ein Toller Beitrag dazu und gehört ins / zum ...


    Edit:

    Ich hatte gerade eine :amen:

    QV = 160240