und noch eines
Dank Eu Verordnung dürft ihr M+S Reifen ( Enduro Nutzung ) mit Aufkleber fahren die unter der Höchstgeschwindigkeit der Maschine und Eintragung liegen .
Egal welches Datum die Reifen haben ...
Das ist jetzt anscheinend nicht mehr da es keine Winterreifenpflicht für Motorräder mehr gibt seit 01.06.2017 und M+S nicht als Winterreifenkennzeichnung gültig ist es ist die Schneeflocke das ist auch schon immer und seit einiger Zeit und in Zukunft die Einzige verpflichtende Kennzeichnung für Winterreifen
das M+S ( Matsch und Schnee) konnte man auch ab und zu auf PKW Sommerreifen finden meist so Billigteile aus Fernost
Zu den Änderungen für Motorradfahrer
Motorisierte Krankenfahrstühle und Einspurfahrzeuge wurden von der situativen Winterreifenpflicht befreit. Das heißt Roller, Mofas, und Motorräder dürfen ab sofort auch bei Schnee, Schneematsch oder vereisten Straßen mit ihrer normalen Bereifung fahren ohne den Verlust des Versicherungsschutzes oder eine Strafe zu riskieren.
Allerdings wurde der Vermerk „besondere zusätzliche erhöhte Sorgfaltspflicht bei winterlichen Verhältnissen“ in die StVO mit aufgenommen. Das heißt, der Fahrer darf bei winterlichen Verhältnissen keine Spazierfahrten machen. Er muss vor Antritt der Fahrt prüfen ob die Fahrt auch nötig ist, oder er nicht auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. Der Mindestabstand, also der halben Tachowert in Metern, darf auf gar keinen Fall unterschritten werden und es gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Es gibt aber auch noch allgemeine Änderungen die neben dem Motorradfahrer auch alle anderen betreffen
Neu ist die Einführung eines Standards bzw. einer Mindestanforderung für Winterreifen. Diese ist durch das neue Alpine-Symbol gekennzeichnet. Es ist damit auch ein Qualitätssiegel. Nur noch bis Ende des Jahres dürfen Winterreifen ohne dieses Symbol hergestellt werden.
Auf der Straße wird es aber eine Übergangsfrist geben. Alle vorher hergestellten Reifen dürfen noch bis 30.09.2024 gefahren werden, soweit sie über die M+S-Kennzeichnung verfügen. Das gilt auch für Ganzjahresreifen.
Neu ist, dass jetzt auch zusätzlich der Halter des Fahrzeugs mit einer Regelgeldbuße von 75 € bestraft wird, wenn das Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen unterwegs ist. Diese Regelung soll in erster Linie LKW-Fahrer schützen, die vom Chef z.T. bewusst ohne Winterbereifung losgeschickt werden. Es kann aber natürlich auch den Kleinen treffen, wenn man sein Auto verleiht, oder alleine, wenn es z.B. auf den Mann angemeldet ist und die Frau damit fährt. Hier kann es also ab sofort eine doppelte Strafe geben, da der Fahrer bestraft wird, der ohne Winterbereifung unterwegs ist und auch der der in den Papieren eingetragen ist – sollte das eine andere Person sein.