Hallo zusammen,
heute hatte ich das Erste mal Kontakt mit den Ordnungshütern, sprich: Allgemeine Verkehrkontrolle. Da meine SD weitgehend im Original Zustand ist hatte ich keine Sorgen...bis der Polizist meint das meine Abgasklappe nicht schließen würde und mir eine Mängelkarte verpasst hat. Leider habe ich trotz intensiver Suche keine offiziellen Informationen dazu gefunden ob die Klappe im Leerlauf zu oder offen sein muss. Beim Einschalten der Zündung hört man den Klappenstellmotor und die klappe bewegt sich ca. 45° in Richtung geschlossen, geht dann wieder komplett auf. Soweit ich das nachgelesen habe wird die Klappe nur in einem bestimmten Geschwindigkeitsfenster geschlossen, damit das Fahrgeräusch nicht über die 79dB kommt. Hat jemand vielleicht noch weitere Dokumentation dazu?