ABE mitführen

  • ABEs die mer -z.B. auch beim TÜV braucht-, sowie vorsorglich die Reifenfreigaben etc. Hab ich verkleinert ausgedruckt inner zugeklebten Plastiktüte im Tankrucksack oder unterm Sattel beim Werkzeug.


    Das A&O aber bei ner Kontrolle ist, dem Gegenüber höflich und respektvoll zu begegnen.


    -Hat nix mit Unterwürfigkeit zum schafteln, aber eben auch ned mit ey Alter du nervst.


    Kurz:

    wer sich so verhält, wie er selbst behandelt werden möchte, wird es i.d.R. dann auch -so rum oder andersrum :grins:

    Besser isses nat. wenner ned wg. 210 inner Ortschaft gestoppt wurde.:lautlach:


    Also ruhig bleiben, Hut ab-, Smilefresse aufsetzen.

    Ned fragen, wass denn jezz schon wieder, einfach nur guten Tag, wie kann ich behilflich sein und ansonsten Fresse halten.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
    -Not all you do, is only your own Ding. 261982-sunny-gif

  • Bin ich wohl doch ein Outlaw, muss ich mir jetzt eine Harley kaufen?

    Sicherheitshalber zwei. Manche Stammtische sollen behaupten, dass die Dinger mehr kaputt sind als sie fahren :grins:

    Alles eine Frage der Verhältnissmäßigkeit. Und eben des Tons.
    Wenn man mit, in der mitte 80° gebogenem Kennzeichen, mit 180 Klamotten und leerem Pott die Applausstrecke 20 mal hoch und runter ballert um die halbstarken Kumpels zu beeindrucken... und dann dem Beamten in der Kontrolle noch dumm kommt... Ahjo Strafe verdient :Tempo:.
    Gemacht haben wir doch die wilden Sachen (mehr oder weniger) dennoch alle mal in jungen Jahren...

    Manchmal trifft es leider den Falschen. Zumindest im ersten Augenblick.
    Ruhig & freundlich bleiben, Notizen machen.
    Am Ende braucht man wohl nen vernüftigen Rechtsverdreher (der hat dann auuch gleich die Harley) und Durchhaltevermögen falls nicht wie bei dir eingestellt wird.

  • Schön wäre es jedenfalls wenn das immer so klappt. Leider begegnen Andere einem nicht immer so wie man ihnen gegnübertritt. Schon zu Hauf in anderen Situationen erleben müssen. Darauf sollte man sich auf keinsten Fall verlassen.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • EG oder ECE Genehmigungen müssen nicht mitgeführt werden. Das ist im Falle einer Kontrolle nicht immer glücklich, da mit einem Dokument der Nachweiß der Zulässigkeit ja sehr schnell geht. Bei einigen Fahrzeugen sind wahlweise Ausstattungen, im Sinne von z.b. Powerparts, schon in der Fahrzeug Betriebserlaubnis aufgeführt. Da steht dann z.b. ein Akrapovic Schalldämpfer als wahlweise Ausstattung drin. Je nach Marken- und Typenkenntnis des Beamten, kann das schon mal schwierig zu erklären sein. Andererseits steht ja auf jedem Blinkerglas auch eine e-Nummer, da schleppt man ja auch keine Dokumente mit.

    Is au alls was angeres...

    Super Duke GT rockt!!

  • Genau. Is ne ganz andere Hausnummer, wenn mit Vorsatz das Kennzeichen z.B. in der mitte gebogen wurde.
    "§ 22 StVG:

    (1) Wer in rechtswidriger Absicht ...

    3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."


    Das haben die bei mir auch angewendet obwohl ich das Kennzeichen nicht verändert hatte.
    Ich hatte nur einen Kennzeichenhalter aus dem Zubehör verbaut und den so wie er aus der Verpackung kam ans Mopped geschraubt.

    Die Rennleitung hat bei der Kontrolle 39° gemessen und mir ein Ticket geschrieben.
    Hätte 75€ und einen Punkt kosten sollen...

    Hab Einspruch eingelegt und mit Unterlagen vom Hersteller belegt das ich am Kennzeichenhalter nichts verändert hatte.
    Es wurde dann in eine Mängelanzeige gewandelt und ich hatte 14 Tage Zeit um einen "ordnungsgemäßen Kennzeichenwinkel" herzustellen...


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Bei einigen Fahrzeugen sind wahlweise Ausstattungen, im Sinne von z.b. Powerparts, schon in der Fahrzeug Betriebserlaubnis aufgeführt. Da steht dann z.b. ein Akrapovic Schalldämpfer als wahlweise Ausstattung drin.

    Ist bei der SE nicht der Fall. Ansonsten bin ich bei dir. Lieber eine PDF bei sich haben, als stundenlang rumdiktieren zu müssen oder eventuell noch den Rechtsweg beschreiten zu müssen. Kostet alles meine Zeit und die ist (mir) kostbar.


    Was mir auf den Videos immer auffällt ist, dass die Beamten alle gleich mal duzen. Wäre in meiner Jugend so undenkbar gewesen. Ich will das nicht bewerten, aber in dem einen oder anderen Fall ist das (für mich) eher unpassend.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Btw, sind hier eigentlich auch Polizeibeamte im Forum?

    :guckst du hier: jo, ich zum Beispiel. Gibt sicher auch noch andere, wenn sie sich outen wollen:grins:


    Was sagen die dazu?

    Nicht viel. Weil

    1. auch nicht jeder alles weiß bzw. keiner eine Garantie auf Vollständigkeit gibt --> Beispiel: Wenn du 10 Dekraprüfer zu so nem Thema fragst, kriegst du auch 11 verschiedene Antworten:grins::nein:
    und es

    2. auch ohnehin nix bringt, dem Kollegen vor Ort dann zu sagen: "aber ein User aus unserem Forum ist auch Polizist und der hat gesagt ich darf das":lautlach:


    Eigentlich ist es doch ganz einfach: entweder man hält sich an die Gesetze, oder man lebt mit dem Risiko erwischt zu werden und duldet dann auch die Konsequenzen:knie nieder: Da bringts doch dann auch in der Kontrolle nix rumzulamentieren. Ist zumindest meine Auffassung, die ich auch außerhalb des Dienstes schon immer so vertreten habe. Man steht zu seinem Handeln und gut ist. Alles andere ist Kindergarten.:kapituliere:

    Grüße
    André :wheelie:

  • Eigentlich ist es doch ganz einfach: entweder man hält sich an die Gesetze, oder man lebt mit dem Risiko erwischt zu werden und duldet dann auch die Konsequenzen:knie nieder:


    So ist es. :ja:

    Zu mir hat mal ein Beamter bei einer Kontrolle gesagt:
    "Eigentlich ist es ganz einfach...wenn du ein Ars.chloch bist, dann fick ich dich...über alles andere kann man vernünftig reden."

    :grins:


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Aufgrund einer "Nein!"-"Doch!"-Diskussion im GS-Forum darüber, ob das Mitführen einer ABE als PDF-Datei auf dem Handy zulässig ist, habe ich mal ein bisschen nachgeforscht. Da gibt es unfassbar viele Meinungen im Netz (eigentlich sind es nur zwei ;), die aber in allen Farben ). Die überwiegende Mehrheit sagt: "Ist nicht erlaubt". Begründet wird das nicht. Und falsch ist es obendrein:


    Es ist völlig unstrittig, dass grundsätzlich die ABE mitgeführt werden muss. Steht in der StVZO:


    Der Gesetzgeber hat ausdrücklich geschrieben, dass ein Abdruck oder eine Ablichtung der ABE mitzuführen ist. Was eine Ablichtung ist, steht zwar nicht in diesem Gesetz, wurde aber vom Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises" definiert (im Titel ist die PDF-Datei verlinkt):


    § 20 Absatz 2 PAuswG-E reguliert deshalb das Fotokopieren, Fotografieren und Einscannen von Personalausweisen. Etwaige Eingriffsbefugnisse von Sicherheitsbehörden nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Die genannten Handlungsformen – Fotokopieren, Fotografieren und Einscannen – werden unter dem abstrakten Begriff des Ablichtens zusammengefasst, das Ergebnis wird als Ablichtung bezeichnet.


    Ein eingescanntes Dokument oder ein Foto ist genau wie eine Kopie eine Ablichtung. In Papierform muss man die ABE also nicht mitführen.


    Ich habe das nachgelesen, weil die ABE meiner Zubehör-Bremshebel ein kleines Büchlein umfasst, dass ich nicht mitschleppen will.

    VG
    Michael

  • Was die SE betrifft: Warum soll ich irgendwelche Beiblätter bei einem völlig serienmässigen Motorrad mitführen?


    Ich machs nicht.

  • Nicht viel. Weil

    1. auch nicht jeder alles weiß bzw. keiner eine Garantie auf Vollständigkeit gibt --> Beispiel: Wenn du 10 Dekraprüfer zu so nem Thema fragst, kriegst du auch 11 verschiedene Antworten :grins: :nein:
    und es

    2. auch ohnehin nix bringt, dem Kollegen vor Ort dann zu sagen: "aber ein User aus unserem Forum ist auch Polizist und der hat gesagt ich darf das" :lautlach:

    Da ich ja auch voll bei dir. Ist mir auch klar, dass es SB Betrugsdelikte da nicht mehr mit zu tun hat, als unsereins.



    Eigentlich ist es doch ganz einfach: entweder man hält sich an die Gesetze, oder man lebt mit dem Risiko erwischt zu werden und duldet dann auch die Konsequenzen :knie nieder: Da bringts doch dann auch in der Kontrolle nix rumzulamentieren. Ist zumindest meine Auffassung, die ich auch außerhalb des Dienstes schon immer so vertreten habe. Man steht zu seinem Handeln und gut ist. Alles andere ist Kindergarten. :kapituliere:

    Hier geht es ja gerade darum, was das Gesetz nun tatsächlich regelt. Wenn immer alle so klar wäre, bräuchte es ja kein Studium der Rechtswissenschaften. Und das Mitführen einer "Bescheinigung" bei EU-zugelassenen ESDs, also mit EU4Nummer ist meiner Meinung nach nicht im Gesetz normiert (Begründung siehe oben).


    Der Gesetzgeber hat ausdrücklich geschrieben, dass ein Abdruck oder eine Ablichtung der ABE

    Steht aber so nicht im Gesetz. Nach § 19 Abs. 3 Ziffer 2 STVZO abgenommene Anbauteile/Austauschteile fallen eben nicht unter § 19 Abs. 4 STVZO. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die überhaupt eine ABE haben? Der Akra der SE wohl nicht, sondern nur eine Art (Homologationsbescheinigung", wobei ich da aber nicht wirklich sicher bin.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Es ist eigentlich ganz einfach: Alles mit Teilegutachten muss begutachtet und auf einer Bescheinigung nach §19.4 StVZO dokumentiert werden, oder wenn es diese Bescheinigung verlangt in die FZ-Papiere eingetragen werden. Bei einer ABE reicht das mitführen eben dieser, es sei denn es wird ausdrücklich eine Begutachtung gefordert. Dann ist es wie mit den Teilegutachten. Bei EG/ECE Genehmigungen reicht die Nummer auf dem Bauteil. Da ist eine Lücke im Gesetz. Weil die Zuordnung vom Bauteil zum Fahrzeug fehlt. Beim Blinker ist das, fast, egal, beim Auspuff eher nicht.

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  • Ist bei der SE nicht der Fall. Ansonsten bin ich bei dir.

    Die SE ist eine Variante der Superduke. Da steht der Akrapovic in der Betriebserlaubnis drin.

    Is au alls was angeres...

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  • Also siehst du es auch so, dass man bei einer E-Nummer nichts mitführen muss. Dann hatte ich dich falsch interpretiert.


    Ob das eine Gesetzeslücke ist, glaube ich eher nicht. Sieht mir mehr nach beabsichtigter Regelung aus. Und mal ehrlich, wer baut sich einen ESD mit E-Nummer an sein Moped, welches nicht dafür gebaut und mithin auch nicht abgestimmt ist?

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Jipp, mit E-Nummer braucht man nichts mitführen.

    Ob es Absicht ist oder eine Lücke, kann ich nicht sagen.

    Gerade bei älteren Maschinen oder da wo Leistung eher Nebensache ist, bauen sich einige das an was gefällt oder was das Budget hergibt, nicht unbedingt was erlaubt ist oder Sinn macht. Selbst wenn dann die e-Nummer zum Fahrzeug passt fehlen dann häufig so Kleinigkeiten, wie Einschubkats oder so. Das solche Teile zur Betriebserlaubnis gehören, geht dann aus dem Dokument hervor welches ja nicht dabei sein muss. Das ist natürlich nicht optimal.

    Im Bezug auf Leistung und ESD: Da ist ja häufig mehr der Wunsch Vater des Gedankens, nicht so sehr die harten Fakten.

    Is au alls was angeres...

    Super Duke GT rockt!!

  • Und mal ehrlich, wer baut sich einen ESD mit E-Nummer an sein Moped, welches nicht dafür gebaut und mithin auch nicht abgestimmt ist?

    Uups.....ich..... :crazy:

    Bei der Technischen Überprüfung zur Erlangung der Betriebserlaubnis sagte der Prüfer zur Auspuff-Konstruktion:
    "E-Nummer ist drauf, dann passt das."

    :grins:


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Uups.....ich..... :crazy:

    Bei der Technischen Überprüfung zur Erlangung der Betriebserlaubnis sagte der Prüfer zur Auspuff-Konstruktion:
    "E-Nummer ist drauf, dann passt das."

    :grins:

    Okeee :denk: wird schon seine Richtigkeit haben :grins:

    Is au alls was angeres...

    Super Duke GT rockt!!

  • Uups.....ich..... :crazy:

    Bei der Technischen Überprüfung zur Erlangung der Betriebserlaubnis sagte der Prüfer zur Auspuff-Konstruktion:
    "E-Nummer ist drauf, dann passt das."

    :grins:

    Verstehe ich jetzt zwar nicht ganz (den Sachverhalt meine ich), aber keiner der eine SDR fährt kauft sich doch einen ESD für eine Gixxer oder so. Es mag Einzelfälle geben, wo es vielleicht nicht anders geht, weil es kein Angebot gibt, aber das habe ich noch nie erlebt.


    Selbst wenn dann die e-Nummer zum Fahrzeug passt fehlen dann häufig so Kleinigkeiten, wie Einschubkats oder so.

    Da nützen die "Papiere" den Kontrollorganen auch nichts, wie willst du das vor Ort prüfen? Es wird auch keiner prüfen (vor Ort), ob deine Bremsbeläge eine KBA-Nummer haben.


    Man muss die Kirche auch mal im Dorfe lassen. Oder wollt ihr wirklich die hundertprozentige Prüfdichte? Dabei meine ich zu Coronazeiten nicht nur Fahrzeugkontrollen.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?