Sammelthema Abtriebswellen-Bruch (2007 - 2016)

  • Ich ahne Fehlvorstellungen zum Nutzungsausfall im Allgemeinen und bei Motorrädern im Speziellen.

    Mir wird der Richter sicher sagen: "Dann fahren Sie halt mit Ihrer Tuono V4 auf den TET nach Albanien. Ist doch auch ein Motorrad!" :crazy:

  • Das schnelle abstellen eines Mangels für zu einer hohen Qualität. Aber ich finde die Auspuff Verbindung neben dem Kraftstoff Tank viel schlimmer!!!!

  • In dem Schreiben wird lediglich der Eingang des Gutachtens bestätigt und der Inhalt nochmal zusammengefasst.

    Da ist weder eine eigene Prüfung des Sachverhalts noch eine Bewertung erfolgt.

    Exakt.

    Bedauerlicherweise ist der Verfasser des Schreibens der indirekten Rede nicht mächtig, denn was er beabsichtigt mitzuteilen, müsste sich richtig formuliert so lesen:


    "... für Ihre obigen Emails und das übermittelte Gutachten danke ich Ihnen.

    Danach handele es sich vermutlich um ein Fertigungsproblem beim Getriebezulieferer.

    Die Einstiche/Nuten rechts und links von der Lagerfläche hätten eine mal mehr oder weniger schlechte Oberfläche, so wie von Fa. RISV im Gutsachten dargelegt. Problermatisch daran sei... usw."


    Ohne Verwendung des Konjuntkivs wird aus der eigentlich beabsichtigten Zusammenfassung dessen, was ein anderer vorträgt, eine (aufgrund eigener Bewertung?) als erwiesen betrachtete Tatsache.

    Gäbe es Rückrufe von Papierkram wegen Schlampigkeit, wäre hier einer in Erwägung zu ziehen...


    Der verwertbare Kern der Antwort des KBA:


    "Das KBA wird den von Ihnen geschilderten Sachverhalt im Rahmen seiner Zuständigkeit […] prüfen, um festzustellen, ob und ggf. welche erforderlichen Maßnahmen gegenüber dem Hersteller einzuleiten sind.“


    Das ist - mit heutigen Stand - keine Schlagzeile wert.

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

    3 Mal editiert, zuletzt von cutrofiano ()

  • --- Live-Ticker ---

    • KBA hat das Gutachten akzeptiert, Kerb in Kerb scheint plausibel
    • ...


    Wenn das dort alles erzählt wird, das eingeblendete Schreiben des KBA im Hintergrund, dann kann ich mir die Zeit, das anzusehen, sparen.

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

    Einmal editiert, zuletzt von cutrofiano ()

  • mein Gefühl sagt mir...

    Sehr geehrter Antragsteller,

    aufgrund unserer Erkenntnisse und der vorliegenden Informationen des Herstellers handelt es sich um eine geringe Anzahl von Einzelfällen die benutzerspezifische

    Ursachen nicht außer acht lassen. Daher sehen wir in ihrer eingereichten Meldung keinen Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz. Wir bedanken uns für ihren Beitrag zur Sicherheit im deutschen Strassverkehr und verbleiben freundlich.....bla bla bla

    Ich hoffe es kommt anders, glaube es aber nicht. Abwarten und Daumen drücken✊

  • Wenn es dumm läuft für den Piraten, kann der Schuss auch nach hinten losgehen, nachdem sein Geschäft zu einem erheblichen Teil aus dem Vertrieb illegaler Tuningteile besteht. Das wird KTM, nicht zuletzt mit dem Verweis auf das Nutzungsverhalten der Piratenkunden, genussvoll ins Feld führen.

    Entsprechende Videos gibt es ja genügend im Netz, bestimmungsgemäßer Gebrauch nach Auffassung des KBAs sieht sicher anders aus.

    Bin gespannt, wie es weitergeht.

    Viel Blabla und wenig Inhalt. Grundsätzlich gilt dass du verkaufen kannst was du willst, ein in Verkehr bringen von "illegalen" Teilen ist insoweit nicht verboten. Dazu kommt dass die Firma Pirate Racing alle Tuningteile unter dem Ausschluss der Zulässigkeit innerhalb der StVO verkauft, Problem also gegessen.

    Suzuki GSXR-600 K1

    KTM 690SM Big Bore

    Triumph Street Triple RS

    KTM 1290 Super Duke R 2.0

    Ducati 1299 Panigale (Track)

    Triumph Street Triple 675 R

    Aprilia Tuono V4 1100 Factory

    BMW S1000RR (Track)

  • Viel Blabla und wenig Inhalt. Grundsätzlich gilt dass du verkaufen kannst was du willst, ein in Verkehr bringen von "illegalen" Teilen ist insoweit nicht verboten. Dazu kommt dass die Firma Pirate Racing alle Tuningteile unter dem Ausschluss der Zulässigkeit innerhalb der StVO verkauft, Problem also gege

    Blabla:


    2) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    ...

    1a. entgegen § 19 Absatz 2 Satz 3 (= Abgas und Geräusch) eine Änderung vornimmt oder vornehmen lässt,

  • Da nun wieder alle "Experten" hier versammelt sind, weiss jemand was für eine Frist der Hersteller für die Stellungsnahme bekommt?

    Ride hard or stay home :driften:

  • Selbst wenn er eine Frist reißt, wie lange meinst Du braucht das KBA das zu merken und wie lange suchen die verzweifelt das Faxgerät, welches sie seit 1,5 Jahren an das Gesundheitsamt ausgeliehen haben?


    Das KBA ist genauso unterbesetzt, demotiviert und zahnlos wenn Gefahr in Verzug ist wie ein Feuerwehrmann der mit dem Fahrrad zum Großbrand ausrückt und versucht das Feuer auszupinkeln.


    Institutionelle Unterstützung zur Durchsetzung deiner Interessen solltest Du dir von diesen Schnarchnasen nicht erhoffen.


    Cheers

  • Wenn man eine Antwort auf eine konkrete Frage nicht kennt, kann man sich einen solchen Kommentar auch verklemmen.

    Ride hard or stay home :driften:

  • Ich hoffe bei Dir in der Schweiz laufen administrative Prozesse und Verfahren besser als in D.

    Ich wollte nur andeuten, dass selbst eine Frist (die ich in der Tat nicht kenne) und deren Verletzung folgenlos bleiben bis auf ein Papier im Briefkasten.

    Wenn KTM das aussitzen will, dann können sie einen Rückruf zumindest sehr leicht verzögern. Mit Gegengutachten, mit Einspruch...

    Das könnte in der Tat eine Strategie sein, die immer kleiner werdende Anzahl an Motoren im Feld zu reduzieren. Gerade bei einem Rückruf, der einiges kosten wird an Arbeitszeit und Material.


    Cheers

  • Bei meiner Frage geht es nur darum, wann der nächste "Meilenstein" erreicht ist und nicht wer was wann dann machen wird, das ist auch mir klar, dass das tendenziell ein steiniger Weg sein wird und KTM bestimmt mit allen Mitteln den Wellentausch verhindern wird. Gäbe es Verletzte oder Tode, würde das KBA diesen Fall bestimmt eskalieren und eine Stilllegung durchsetzen. Mit unserem Fall sind wir aber schon sehr theoretisch und spekulativ unterwegs, mit vielen Unklarheiten. Darum, Schritt für Schritt....

    Ride hard or stay home :driften:

  • Blabla:


    2) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    ...

    1a. entgegen § 19 Absatz 2 Satz 3 (= Abgas und Geräusch) eine Änderung vornimmt oder vornehmen lässt,

    Kannst du nicht lesen? Keine Zulassung nach StVo, also reine Rennteile. Ordnungwidrigkeit begeht also maximal derjenige der das Fahrzeug so im öffentlichen Straßenverkehr fährt und nicht wer das Zeug mit dem Hinweis der Nichtzulassung in den Verkehr (will heißen verkauft) bringt. Verstehst du?

    Suzuki GSXR-600 K1

    KTM 690SM Big Bore

    Triumph Street Triple RS

    KTM 1290 Super Duke R 2.0

    Ducati 1299 Panigale (Track)

    Triumph Street Triple 675 R

    Aprilia Tuono V4 1100 Factory

    BMW S1000RR (Track)

  • Bei den Kupplungsnehmerzylindern sind keine 8 Wochen zwischen Information des KBA und Start des Rückrufs vergangen. Das ging also relativ schnell. Allerdings mit dem Hintergrund das KTM zuvor durch die Händlerinterne Anweisung die KNZ zu tauschen, im Defektfall und bei Neuen Motorrädern bevor sie den Kunden übergeben werden, nicht aber generell einen Austausch gestartet hat, mutmaßlich aus Kostengründen, auch zusätzlich eine Steilvorlage für das KBA geliefert hat. Da die Kosten bei den Wellen wesentlich höher sind und soweit ich weis noch nicht so einen internen Austausch gibt wird sich KTM sicher in dieser Sache deutlicher wehren - denn was Kundenservice ist hat man da halt nicht verstanden.

  • Interessant... Soviele KNZ hat KTM & Husqvarna vermutlich ja nicht einfach so auf Lager. Edit: oder war es sogar ein neue Ausführung? Das heisst, dass musste zuerst in Autrag gegeben werden. Ist ein anderer Fall, aber wenn die Frist stimmt, dann gab es vermutlich einen Vorlauf. Dasselbe mit den Wellen, die muss KTM in der benötigten Menge zuerst anfertigen lassen. Bleibt spannend, ob eine Nachbearbeitung der Kerb reichen wird oder ob eine neue Welle "entwickelt" werden muss. Was für ein Krimi!

    Ride hard or stay home :driften:

    Einmal editiert, zuletzt von Siciliano ()

  • Kannst du nicht lesen? Keine Zulassung nach StVo, also reine Rennteile. Ordnungwidrigkeit begeht also maximal derjenige der das Fahrzeug so im öffentlichen Straßenverkehr fährt und nicht wer das Zeug mit dem Hinweis der Nichtzulassung in den Verkehr (will heißen verkauft) bringt. Verstehst du?

    Der Pirat beschränkt sich aber nicht auf den Verkauf :zwinker:


    §§ 19 Abs. 2 Satz 3 StVZO

    [...] Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen [...], die nach Satz 2 zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

    Satz 3 gilt nicht, wenn unverzüglich eine Betriebserlaubnis nach § 21 für das Gesamtfahrzeug eingeholt wird.


    § 69a Abs. 2 Ziff. 1a. StVZO

    Ordnungswidrig [...] handelt, wer [...] entgegen § 19 Absatz 2 Satz 3 eine Änderung vornimmt [...]


    Preisfrage: Wie will man nachträglich eine Betriebserlaubnis für Teile einholen i.S.d. strafbefreienden § 19 Abs. 2 Satz 4 StVZO, von denen man weiß, dass die gar nicht genehmigungsfähig (im Zuge einer Änderungsabnahme) sind? :denk:


    Die Befreiung für die Tuner ist § 16 Abs. 1 StVZO , der sagt, dass das alles nur gilt für Fahrzeuge im Straßenverkehr.


    Ein gewisses Problem sehe ich nun allerdings dann, wenn ein Tuner positiv weiß, dass die Fahrzeuge an denen er die Änderungen vornimmt, regelmäßig im Straßenverkehr bewegt werden und etwaige Belehrungen wissentlich pro forma erfolgen.

    Ein "Problem" reicht allerdings nicht zur Begründung eines Rechtsverstoßes, da müsste dann schon der Gesetzgeber sich präziser fassen.

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

    9 Mal editiert, zuletzt von cutrofiano ()

  • Mal ne kurze, unwissende Frage. So wie ich das hier lese, betrifft es nur Modelle mit Euro 3, d.h. bis 2016. ist da in dem Fall nicht KTM schon aus der Produkthaftung raus, da es verjährt ist? In dem Fall könnte sich doch KTM dumm hinstellen und das Ganze ignorieren? Ist ja vermutlich nicht so, dass wissentlich betrogen wurde. Oder ist das bei Fahrzeugen was anderes?

  • Ja, nur bis Euro3. Euro4 hat eine neue (stärkere) Welle drin, dafür aber neue Probleme mit den Getrieberädern (oder wie die genau heissen). Wegen der Produktehaftung (Unfallgefahr) muss KTM allenfalls trotz abgelaufener Garantie nachbessern. Per heute noch völlig unklar.

    Ride hard or stay home :driften:

  • Firmen die die Abgasreinigung bei LKW abgeschaltet habe, wurden Strafrechtlich angezeigt. Ist ja nur für Sport, abseits der Straße, gilt nicht für zugelassen Fahrzeuge. Verkaufen von Power Parts ist erlaubt, montage bei Zugelassen ist Gewerblichen verboten. Ja und wenn es KTM offizielle angeboten hat??

  • ... Modelle mit Euro 3, d.h. bis 2016. ist da in dem Fall nicht KTM schon aus der Produkthaftung raus, da es verjährt ist?

    Die Pflicht zur Produktbeobachtung nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt über den gesamten (typischen) Lebenszyklus des Produkts.

    Davon zu unterscheiden ist das Erlöschen von Ansprüchen wegen Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, da ist 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen Schluss (§ 13 ProdHaftG).

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.

    Einmal editiert, zuletzt von cutrofiano ()