Ausschnitt aus mtc Fehler Auspuffklappen Eli

  • die Klappe bringt ungefähr 2 db (variiert je nach ESD)

  • Und ein freundlicher Beamter der Fachgruppe Autoposer wird zweifelsfrei erkennen können das die Klappe ihre Tätigkeit eingestellt hat.


    Das Leben steckt voller Risiko. :zwinker:

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

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  • Danke

    Eine Frage noch

    Ändert sich die Lautstärke deutlich in Bezug auf eventuellen Kontrollen

    Und hat jemand zufällig einen Eli abzugeben ?

    Robert,


    genau an dem Parkplatz an dem wir uns immer treffen haben die Freunde in blau die Funktion meiner Klappe überprüft.

    Ich würde den Eli nicht verbauen.


    Gruß Thomas

  • Mal eine Frage dazu: Entfällt durch eine deaktivierte Klappe gleich die Betriebserlaubnis? Oder wäre allein deren Auswirkung auf die Lautstärke relevant? Mit 2db mehr könnten die Emissiongrenzwerte ja vielleicht immer noch eingehalten werden..

  • Das ist jetzt nicht so einfach zu sagen. Vermutlich erlischt bei der SDR die Betriebserlaubnis. Sollte es jedoch einen ABE-Krümmer geben, der keine Klappe hat, sieht das wiederum anders aus. Ob es einen legalen Krümmer überhaupt gibt, mag ich aber bezweifeln.

    Ich selbst war ja langjähriger FZ1-Fahrer. Bei dieser war die Klappe im Endschalldämpfer. Durch den Wechsel auf einen legalen Zubehörschalldämpfer ist damit auch die Klappe entfallen und dies war ohne erlöschen der Betriebserlaubnis.

    Hobby ist mit dem größtmöglichen Aufwand den geringsten Nutzen zu erzielen.

  • Es gibt keinen legalen Ersatz ohne Klappe und wird es auch nicht geben.


    Warum wird wohl ein derart großvolumigen Vorschalldämpfer mit großem Kat und Klappe verbaut?


    Weil KTM zuviel Geld hat?

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  • Das ist jetzt nicht so einfach zu sagen.

    Danke für Deine differenziertere Betrachtungsweise.

    Gibt es denn Erfahrungswerte zur Situation "Schnittlauch erkennt deaktivierte/entfernte Klappe"? Würde mich mal interessieren. :willkommen:


    Kondos: Auf Deine argumentative Flughöhe komme ich leider nicht runter, daher keine rhetorischen Rückfragen an dieser Stelle. :respekt:

    Ochito: Danke! :tröst:

    Kuh: Ich mag ja klare Statements. Eine Begründung steht noch aus. Ich halte mal mit §19, Abs. 2 StVZO dagegen:


    2) Die Betriebserlaubnis (...) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Nochmal also: Warum entfällt die Betriebserlaubnis "natürlich" und es soll "noch nicht einmal eine Rolle (spielen), ob die dadurch zu laut ist, oder nicht."? :denk:

    Unterstellt, dass die +2dB nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Werte führen (weil die Anlage z.B. wegen Serienstreuung schon 5dB drunter liegt): Warum sollte die BE überhaupt entfallen?


    P.S. Die hiesige Suchfunktion ist zum Thema "Betriebserlaubnis" eher unergiebig...

  • Du hast ja §19, Abs. 2 StVZO selbständig gefunden.


    Jetzt nur noch sinnentnehmend lesen:


    Die Betriebserlaubnis (...) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Hier gibt es keinen Spielraum. Wenn der Beamte den Verdacht hat das manipuliert wurde (Klappe bewegt sich nicht) hat er die Befugniss das Fahrzeug stillzulegen.

    Je nach Eskalationsstufe folgt:


    - Zustand vor Ort wieder herstellen weiterfahrt

    - Stillegung um Selbstabholung zu organisieren

    - Kostenpflichtiges Abschleppen und Vorfürung bei einem Sachverständigen um die Manipulation Gerichtsfest feststellen zu lassen.


    Da dir das nicht passt und du es wahrscheinlich auch nicht einsiehst empfiehlt sich einen Rechtschutzversicherung mit niedriger Selbstbeteiligung.


    PS.

    Du must das ja alles nicht glauben und von mir schon mal überhaupt nicht. Ist mir auch egal.


    Aber es gibt da auf YouTube ein paar feine Videos dazu.

    Findest du bestimmt auch.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

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  • Hey Karsten, nichts für ungut. Lass es uns doch ohne persönliche Unterstellungen oder sonstige gute Ratschläge diskutieren. Wenn Du magst, auch gerne anhand von YouTube-Videos.


    Ich folge Dir schon nicht bei der Annahme, dass der Beamte bei Manipulationsverdacht die Befugnis hat, das Fahrzeug stillzulegen. Messung wäre da das angemessenere Mittel.


    Und überhaupt: Was hat des Schnittlauchs Verhalten und die skizzierten Eskalationsstufen mit der Betriebserlaubnis zu tun?


    Ich kann mich erinnern, dass im AR-Fred leidenschaftlich über die E-Nr auf den kurzen Pötten diskutiert wurde und (wie ich finde zu Recht) argumentiert wurde, dass allein die Messung entscheidend ist und nicht das Papier/der Stempel.


    Warum sollte also für eine klappenlose, immissionskonforme Anlage (nach Messung) die BE entfallen sein?


    Ähnlich hat das auch schon mal ein Gericht geurteilt, allerdings schon etwas länger her:


    Denn allein anhand der Urteilsgründe lässt sich nicht nachvollziehen, dass die festgestellten Änderungen am Endschalldämpfer der Auspuffanlage zu einer Verschlechterung der Geräuschentwicklung geführt haben. Nach Teil A Ziffer 2.4 und Ziffer 2.4.2. des Beispielskataloges des Bundesministers für Verkehr betreffend Änderungen an Fahrzeugen und ihre Auswirkungen für die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen (VkBl 1994, 155, abgedruckt bei Lütkes/Meier/Wagner/Emmerich, Straßenverkehr, 2. Aufl., § 19 StVZO, Rdz. 16) sind Änderungen, durch die eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens eintritt, solche, die infolge baulicher Änderungen oder geänderter Einstellung von Teilen zu einer höheren als der zulässigen Emmission führen. Zulässige Werte sind bei den Geräuschemmissionen diejenigen Werte, die im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug festgestellt wurden oder die sich aus dem Fahrzeugschein bzw. -brief des betreffenden Fahrzeugs ergeben. In den Urteilsgründen hätte daher nachvollziehbar dargelegt werden müssen, dass die Veränderungen an dem Schalldämpfer zu höheren als für dieses Fahrzeug zulässigen Geräuschemmissionen geführt haben. Dazu reicht es nicht aus, dass - wie es hier der Fall ist - in dem angefochtenen Urteil lediglich ganz allgemein ausgeführt wird, Polizeibeamte hätten eine erhebliche Geräuschentwicklung festgestellt.

  • immissionskonforme Anlage (nach Messung) die BE entfallen sein?

    Richtiger Weg, aber die Abzweigung verpasst "potentiell Verschlechterung des Abgases".
    Dein Gerichtsurteil beschreibt, "die Polizeibeamten hatten,...lediglich ganz allgemein ausgeführt, ....eine erhebliche Geräuschentwicklung festgestellt"
    Veränderung an einem im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug (Betriebserlaubnis),
    Anbau-/ Austauschteil hier im Detail Abgasanlage, ohne KBA oder ABE, mit potentieller unzulässigen  Abgas- oder Geräuschverhaltens
    "allgemein Aussendung von Teilchen, Stoffen, (Schall-)Wellen oder Strahlung in die Umwelt", §19 hast du selber beschrieben
    Was deine beiden "B-Promis, falls das MH in deiner Signatur stimmt" basteln oder was deren Lehrlinge daraus machen....Beweissicherung: Taschenlampe und Foto, sorry meine Glaskugel hat Betriebsferien. :prost:

    Meine Schrauber-Garage, meine Regeln.
    One of the best things any of us can do to protect people and the Earth is to repair what we already own.

  • Hallo zusammen,

    Ich habe die Beiträge wieder hergestellt und hier in das Thema geschoben.

    Hier kann sachlich über die auspuffklappe und den Eli dafür diskutiert werden.

    Deshalb auch die bitte sachlich und ohne Beleidigungen und so bleiben.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Warum sollte also für eine klappenlose, immissionskonforme Anlage (nach Messung) die BE entfallen sein?

    Ganz einfach: Die Abgasanlage wurde mit Klappe an diesem Fahrzeug homologiert. Entnimmst du die Klappe oder legst das ganze still, so funktioniert die Abgasanlage nicht mehr so, wie sie zur Zulassung vorgeführt wurde. Es ist nunmal vorgeschrieben, dass Abgasanlagen abnahmepflichtig sind, entweder durch Typengenehmigung oder durch ABE.


    Im Fall der Klappe erlischt also erst einmal die Betriebserlaubnis, weil in dieser technischen Ausführung keine gültige Abnahme vorliegt. Das heißt aber nicht, dass das ganze nicht abnahmefähig ist. Du hast ja die Möglichkeit selbst eine Einzelabnahme anzustreben, wenn du einen Prüfer findest, der das unterstützt.

  • ch folge Dir schon nicht bei der Annahme, dass der Beamte bei Manipulationsverdacht die Befugnis hat, das Fahrzeug stillzulegen. Messung wäre da das angemessenere Mittel.

    Ein begündeter Anfangsverdacht kann ausreichend sein. Natürlich bezogen auf eine vorsätzliche Manipulation und nicht einen z.B. altersbedingten technischen >Defekt.


    Ob der Verdacht am Ende begründet war, entscheidet letzendlich dann ein Gericht.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Ein begündeter Anfangsverdacht kann ausreichend sein. Natürlich bezogen auf eine vorsätzliche Manipulation und nicht einen z.B. altersbedingten technischen >Defekt.


    Ob der Verdacht am Ende begründet war, entscheidet letzendlich dann ein Gericht.

    Korrekt. Wenn „Dein Freund und Helfer“ will, dass Du die Kiste stehen lässt, dann musst Du sie stehen lassen.

    Ob es verhältnis- oder rechtmäßig war, klärt ggfs. später ein Gericht. (Wäre Lärmmessung möglich gewesen?).

    Das ist -zu Recht- sehr praktisch gedacht und jedem sollte dieses tatsächliche Risiko bewusst sein.

    Und Kuh hat -auch zu Recht- erwähnt, dass eine Einzelabnahme mehr Sicherheit über die Konformität verschafft. (Die Papierform wäre dann i.O.)


    Ich bezweifle jedoch weiterhin dieses digitale „Sobald man was an der Abgasanlage macht, entfällt die BE“.

    Der vielzitierte 19 II der StVZO würde dann keinen Sinn machen, da er eine „Verschlechterung“ fordert und nicht schon eine „Veränderung“ ausreicht.


    Beispiel: Ich lege die Klappe still, aber so, dass sie dauerhaft zur maximal selbstfahrenden Stellung (80%?) geschlossen ist.

    Nach kuhs Verständnis entfällt die BE. Ich halte jedoch weiterhin alle Lärm-Grenzwerte ein - und verbessere sie sogar jenseits der Messfenster.
    (Fahren wird :kacke: und Motor auf die Dauer :crazy: , is klar… es geht bei dem Beispiel allein um die Infragestellung der (auch hier) weit verbreiteten Auffassung „Veränderung Abgasanlage=Entfall BE“.)


    Lesenswert fand ich die Beiträge hier, die allerdings zu keinem klaren Ergebnis kommen.


    Es gibt nicht viele Texte dazu und die verfügbaren beziehen sich auf eine Zeit, in der noch fleißig dB-Killer entfernt wurden. Eine Klappe, die „nur“ 2 dB im Messbereich bringen soll, ist da eine andere Hausnummer und innerhalb der Messtoleranz außerhalb von Prüfständen.

  • Wenn du mit den Erläuterungen nicht zufrieden bist oder du sie nicht Glaubhaft findest, dann ist das vollkommen ok. Schließlich sind wir hier keine Rechtsberatung.


    Frag‘ doch mal beim KBA nach, wenn es dich so interessiert. Die Antwort ist sicherlich auch für andere interessant.

  • Es ist dein gutes Recht das anzuzweifeln.

    Es ist auch dein gutes Recht deine Zweifel gerichtlich überprüfen zu lassen.

    Daher auch der Hinweis auf eine Rechtsschutzversicherung.


    Fakt ist: Mit der Manipulation verschlechtert man das Geräuschemissionsverhalten des Fahrzeugs. Wenn man dies mit einem elektronischem Gerät herbeiführt um eine entsprechende Fehlermeldung im OBD zu unterdrücken handelt man vorsätzlich.


    Letztinstanzlich kannst du als betroffener EU-Bürger ja versuchen bis zum EUGH vorzudringen um das Unrecht das die Eu Dir mit ihrer Gesetzgebung widerfahren lässt zu überprüfen.

    Das ist alles dein gutes Recht deine Zweifel überprüfen zu lassen.


    Anbei ein Artikel aus der Motorrad zum Thema EU-Typzulassung die entscheidenden Absätze zum Thema Emissionen und Anti-Manipulationkatalog findest du am Ende.

    Der Artikel ist schon älter, vieles was damals noch offen war wurde inzwischen eingeführt und umgesetzt.


    Jedem sollte zweifelsfrei klar sein das die Manipulation, so er denn erwischt wird, als vorsätzliche Tat gewertet wird.


    Deshalb ist ja niemend ein schlechter Mensch. Man ist nur ein illegaler Motorradfahrer.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

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