Garantiezeit

  • Hätte mal ne Frage in die Runde:

    Werde demnächst meine 890smt bekommen. Plane aber die Erstzulassung ins Frühjahr zu verlegen.

    Kann mir jemand sagen, ab wann die Garantiezeit los geht?

    Bei meinem Händler wurde behauptet mit der Fahrzeugübergabe. Denke aber die Garantiezeit geht mit dem Tag der Erstzulassung los.

    :denk:

    Die Rhöner alles andere als lammfromm

  • Würde das so sehen wie der Händler, dass die Garantiezeit mit der Übernahme startet.


    Angenommen du lässt die Maschine 5 Jahre unangemeldet, läuft die Garantiezeit in der Zwischenzeit ja trotzdem ab.

    Ob das ein paar Monate oder Jahre bis zur Anmeldung sind, macht grundsätzlich ja keinen Unterschied.

  • Ossi ich kann es dir genau sagen, da ich letzte Woche meine SMT abgeholt habe.


    Da hat mein Händler mich explizit darauf hingewiesen, dass die Garantiezeit mit Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden beginnt.

  • Es ist ganz sicher mit der Übergabe an den Kunden, denn manche, wenn auch nur sehr wenige Fahrzeuge, werden nie zugelassen, sondern direkt für den Rennstreckeneinsatz umgebaut. In dem Fall hätte der Kunde, übertrieben gesagt, nach 10 Jahren und 50.000km auf der Rennstrecke noch einen Garantieanspruch, wenn die Garantiezeit erst mit der EZ beginnen würde.

  • Die Garantie beginnt mit der Übergabe an den Kunden.

    Korrekt, und leider hat das nichts mit der tatsächlichen Übergabe zu tun, sondern damit, wann der Händler im System einträgt, das es deine Maschine ist. Bei mir nur wenige Tage nach Unterzeichnung des Kaufvertrages ... im September ... Auslieferung an mich persönlich steht noch aus!


    Das musste ich auch gerade lernen.

    ready to chase :grins:

  • Bei einer Tageszulassung läuft die Garantie ab der Zulassung. Beim Verkauf ohne Zulassung gilt der Tag der Übergabe (Systemerfassung des Händlers) als Beginn der Garantie.

    Das der Händler den Garantiebeginn schon weitergegeben hat, obwohl dir das Fahrzeug nicht übergeben wurde ist nicht gerade nett.

    Einmal editiert, zuletzt von balu494 () aus folgendem Grund: Zusatz

  • Korrekt, und leider hat das nichts mit der tatsächlichen Übergabe zu tun, sondern damit, wann der Händler im System einträgt, das es deine Maschine ist. Bei mir nur wenige Tage nach Unterzeichnung des Kaufvertrages ... im September ... Auslieferung an mich persönlich steht noch aus!


    Das musste ich auch gerade lernen.

    Nicht nett.


    Wenn aber im Kaufvertrag kein Übergabedatum steht kann es sein, dass der Garantiebeginn vom Werkssystem ausgelöst wird, sobald der Händler die Info eingibt, dass du das Fahrzeug gekauft hast.


    Je nach Hersteller gibt es dabei unterschiedliche Fristen.

  • Glaube, dass das rechtlich keine große Rolle spielt. Da gibt es klare Gesetze, ab wann Garantie und Gewährleistung beginnt. Und zwar bei ÜBERGABE/ERHALT des Artikels. Bin aber kein Jurist. Evtl. gibt es jemanden, der da Klarheit schaffen kann.

    KTM 890 SMT (2023) :Daumen hoch:

  • Der Händler führt eine Übergabeinspektion durch dabei wird das Fahrzeug bei KTM zur Garantie angemeldet.

    Es wird eine Auslieferungsurkunde erstellt.

    Ab da beginnt deine Garantie und nicht bei der Zulassung.

  • Glaube, dass das rechtlich keine große Rolle spielt. Da gibt es klare Gesetze, ab wann Garantie und Gewährleistung beginnt.

    Bei Gewährleistung, ja!

    Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Und jeder Hersteller definiert seine Bedingungen selbst.

    Je leerer der Kopf, desto hochnäsiger lässt er sich tragen.

    Wenn Arschlöcher mich nicht leiden können, habe ich alles richtig gemacht.