Verarbeitungsqualität GasGas SM 700

  • Servus miteinander!
    Ich hoffe das Unterforum ist für meine Frage das richtige!

    Bezüglich der Passgenauigkeit / Verarbeitungsqualität bei der Verkleidung einer GasGas SM 700 habe ich einige Dinge entdeckt, die mich persönlich stutzig gemacht haben, und die ich so bisher von keinem Fahrzeug / Hersteller kannte...
    Daher würde ich gerne einmal die allgemeine Meinung zu den angehängten Bildern hören, die Antwort seitens Hersteller steht noch aus.
    In dem Thread zum Umbau auf SMC-R Verkleidung hatte ich auch bereits einmal ein einzelnes Foto hochgeladen, dort war die Meinung ca. 50:50.
    Wie seht ihr das? Das Fahrzeug wurde mit 0km so neu ausgeliefert.
    Normal?
    Wenn ja, für GasGas? Oder auch bei den 690/701-Äquivalenten?

    Heckspalt.jpgIMG_2202.jpgIMG_2201.jpgIMG_2206.jpg

    Gerade die Tatsache, dass beispielsweise die Sitzbank nicht richtig sitzt, bzw. sich an der Verkleidung verkeilt, oder auch dass die Lampenmaske schief und krumm ausgeliefert wird, empfinde ich als eher ungewöhnlich :denk:

    PS: Spaß bereitet das Gerät trotzdem, man darf nur nicht zu genau schauen momentan :kapituliere:

  • Die Lampenmaske ist nicht richtig eingefädelt, die schwarze Nase fasst ins rote. Da muss man nochmal die Maske lösen.

    Die Sitzbank sieht auch komisch aus, das is so nicht passend.

    Am Hintern das Spaltmass, das is leider so. Man kann die Schraube unten lösen und dann versuchen den Bürzel weiter nach vorne zu drücken und etwas zu vermitteln.

  • Die Übergänge/Spaltmaße an der Verkleidung hinten sind bei meiner 701 auch so. Ich hab aber damals beim angucken (hab mir ES700, 690 Enduro und 701 Enduro angeguckt) schon gedacht dass das alles so lala ist. Egal, soll ja nur funktionieren, nicht hübsch sein.

  • Siciliano

    Hat das Label von 690 Supermoto auf 690 SMC geändert.
  • Danke schon einmal für die Rückmeldung!

    Das einige der Teile überhaupt nicht wie vorgesehen montiert sind ist auch meine Meinung, Danke für die Bilder bzw. Tipps zum beheben beim Heck.

    Mich hatte tatsächlich interessiert ob auch insbesondere diese Montagemängel üblich sind… dass die Plastikteile empfindlich sind und teils schlecht passen ist ja grob bekannt, aber das so „viele“ Dinge nicht richtig angebracht ankommen war mir neu.

    Davon mitbekommen hatte ich bisher zumindest nichts,

    auch nicht bei mehreren 790 Duke in Freundes- oder Bekanntenkreis.


    Wie z.B. die Lampenmaske weder im Werk noch beim Händler jemanden vor Auslieferung auffallen konnte wundert mich weiterhin, ein wenig bekommt man Angst das die selbe Sorgfalt auch auf den Einbau des Motors etc. angewandt wurde…


    Naja Danke nochmals in die Runde!

  • Ich habe meine bei einem wirklich grossen Händler gekauft, da war das Auslieferungsdatum schon ein Jahr vorher angegeben gewesen (daher ist mein Mopped bei KTM aus deren Garantieablauf raus, und es ist grade ein Jahr alt), Die Verkleidung vorne war nicht richtig montiert, Lichter für Blinker und nochmal eins (ich glaube Öldruck) waren nicht in den Pads eingesteckt, lagen halt drin drum.

  • Ich habe meine bei einem wirklich grossen Händler gekauft, da war das Auslieferungsdatum schon ein Jahr vorher angegeben gewesen (daher ist mein Mopped bei KTM aus deren Garantieablauf raus, und es ist grade ein Jahr alt), Die Verkleidung vorne war nicht richtig montiert, Lichter für Blinker und nochmal eins (ich glaube Öldruck) waren nicht in den Pads eingesteckt, lagen halt drin drum.

    Blöde Frage:

    Zählt bei der Garantie nicht die Erstzulassung?

    Die Auslieferung war bei mir zumindest immer egal :denk:


    Oder hattest du eine Tageszulassung gekauft?

  • Ich hatte gedacht dass die Auslieferung an den Erstbesitzer gilt (Der lässt sie ja vll nicht zu, sondern fährt ausserhalb des Strassenverkehrs, daher Auslieferung statt EZ).
    Der Händler meldet das Mopped aber als inbetriebgenommen an KTM (/Husqvarna/Gasgas), damit startet der Garantieablauf bei KTM (also auch mit diesem Mobility Service und Kram).
    Ich bin beim Kauf vom Neufahrzeug (Lagerfahrzeug) nicht darauf hingewiesen worden dass die Garantie nicht bestünde, daher sehe ich den Händler auch in der Garantiepflicht. Genauer lasse ich mich darüber aber gerade nicht aus, wenn keine angemessene Reaktion vom Händler kommt klärt das Thema jemand anders für mich.

  • Blöde Frage:

    Zählt bei der Garantie nicht die Erstzulassung?

    Die Auslieferung war bei mir zumindest immer egal :denk:

    Die Erstzulassung ist völlig irrelevant.


    Es zählt das Datum, ab dem der Händler das Motorrad als "ausgeliefert" an KTM meldet.

    Teilweise passiert das mit der Übergabeinspektion (die dann natürlich nicht ewig vor der tatsächlichen Übergabe stattfinden sollte).

  • Die Erstzulassung ist völlig irrelevant.


    Es zählt das Datum, ab dem der Händler das Motorrad als "ausgeliefert" an KTM meldet.

    Teilweise passiert das mit der Übergabeinspektion (die dann natürlich nicht ewig vor der tatsächlichen Übergabe stattfinden sollte).

    Dann hatte ich bisher nur Händler, die beides am selben Tag erledigt hatten.

    Sowohl bei KTM, als auch meine Yamaha hatten damals den Tag der Erstzulassung als Garantiestart.

  • Wie gesagt, das kann genau zusammen erledigt werden.


    Stell dir vor du holst ein Motorrad beim Händler (Übergabe), ohne es zuzulassen.

    5 Jahre später lässt du es dann zu. Dann den Garantiebeginn zu haben, wäre doch irgendwie seltsam, oder?


    Bei meiner 1290 liegt zwischen Garantiebeginn und Auslieferung knapp eine Woche, das Motorrad wurde aber auch zugestellt, was natürlich terminlich erstmal passen musste.

  • Laut BGB beträgt die beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist im deutschen Recht grundsätzlich zwei Jahre. Sie beginnt mit der Übergabe der Kaufsache. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer bei auftretenden Mängeln vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen.

    Der Händler (nicht KTM) ist auf jeden Fall für 2 Jahre in der Gewährleistungspflicht dir gegenüber. Was da im Hintergrund mit KTM läuft, spielt keine Rolle.

    Wenn es um Garantien seitens KTM geht, dann sind das freiwillige Leistungen und KTM bestimmt die Regeln. Dies schränkt aber in keiner Weise die gesetzliche Gewährleistung ein.


    Grüße

  • ...beträgt die beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist im deutschen Recht grundsätzlich zwei Jahre

    ...Innerhalb dieser Frist kann der Käufer bei auftretenden Mängeln vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen...

    Und dann gibt's da noch § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB, heißt: Nach einem Jahr wird's anstrengend.

    Und auf einmal ist das mit der Herstellergarantie doch von Relevanz :zwinker:

    E-Bike Fahrer reagieren, auf ihr Problem angesprochen, zunehmend gereizt.