Schwank aus dem Leben ( TüV )

  • Mir hat mal eine Polizistin auf einen Kollegen angesprochen gesagt: "Auch wir sind nur ein Querschnitt der Gesellschaft".


    Es gibt überall und in jedem Bereich solche und solche.


    Die Eintragung von Fußrasten, Hebel und Kennzeichenhalter (in Österreich alles "anzeigepflichtig") hat bei mir knapp 2 Stunden gedauert.

    Zuerst dachte ich auch, dass ich den Termin gleich abbrechen kann, im Endeffekt wurde ich dann doch sehr fair behandelt und was eingetragen, was keine ABE hat.

    Und es wurde alles wahlweise eingetragen.


    §57a (TÜV) läuft bei mir dafür echt entspannt, ich dürfte es von der Ausbildung her selbst machen (kann es aber nicht weil mein Arbeitsort keine Berechtigung hat), dementsprechend schaut da ein guter Freund drüber (wobei das eher dem 4 Augen Prinzip dient), hat aber noch nie was gefunden.

    Weil es beim Motorrad für mich in sicherheitsrelevanten Bereichen einfach kein "passt schon so" gibt.

  • Es ist auf jeden Fall gut wenn man mit solchen Infos bewaffnet dort hin geht , häufig müssen die sich ja auch erst informieren und solche Fälle kommen selten vor.

    Mir wollte man mal kein TÜV wegen fehlendem Lenkradschloss geben, ich hatte aber ein Stabschloss im Rucksack , hat er dann gesucht und es reicht.

  • Es gibt Fahrzeuge, die haben im Schein stehen, dass sie als 1 oder 2 Sitzer zu verwenden sind.

    Ich hatte heute ein Gespräch mit TüV Süd dem " Prüfer " welcher das behauptet hat, dass das fahren ohne Fußraster und ohne Soziussitzbank nicht erlaubt sei.....

    Die hatten dann verzweifelt zu zweit einen Text ( ALIBI ) zusammengestellt !

    wenns gewüscht wird, so setze ich Ihn auch hier rein ?

  • Ja, bitte. Vielleicht hilfts dem ein oder anderen.

    Bist du Polizist? Was nützt einem Biker ein Dokument über die Nichterlaubnis einer Sitzbank??


  • Genau das vermute ich auch dahinter, das ist schnöde Berechnung....

    Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfließen (Walter Röhrl) :respekt:

  • ...dann baue das Zeugs ran und hole dir die benötigte Plakette. Das Geraffel kommt danach wieder ab. Diese Scheiße dauert vermutlich 10 Minuten und ein Bier! -fertig-


    Zum Abschluss zeigst den Prüfer zur Verabschiedung deinen rechten Mittelfinger.


    Alles klar? :rolleyes:

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  • Plackette ist mitlerweile erteilt!

    Ich muste nur Gebrauchte Fußraster in Ebay Kaufen, weil wir keine hatten und seit 2010 und noch nie gebrauchen musten!

    Aber mitlerweil gehts mir ums PRENZIEP

    So wird man ja zum Freiwild für das Überwachungsorgan !

  • Plackette ist mitlerweile erteilt!

    Ich muste nur Gebrauchte Fußraster in Ebay Kaufen, weil wir keine hatten und seit 2010 und noch nie gebrauchen musten!

    Aber mitlerweil gehts mir ums PRENZIEP

    So wird man ja zum Freiwild für das Überwachungsorgan !

    Reine Willkür! Der Prüfer tut es weil er es kann. Bei Sicherheitsrelevanten Dingen verstehe ich das ja, aber bei so was?! Es gibt bei bestimmten Themen TÜV Stellen, die man aufsuchen kann und welche die man auf jeden Fall meiden sollte. Bei Geländewagen ist das noch schlimmer!

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  • Ohne Eintrag im Fahrzeugschein ist es tatsächlich ein Bereich, bei dem der Prüfer auf der sicheren Seite ist, wenn er es bemängelt.


    Ob es Sinn macht steht allerdings auf einem anderen Blatt.

    Das ergibt sich leider aus dem Umstand, dass da im Gesetz einfach was "fehlt" (so im Sinne von: wenn keiner sitzen kann (weil Abdeckung), braucht es auch keine Rasten und keinen Haltegriff).

  • Wenn im Gersetz das fehlt, so kann es weder für noch gegen einen verwedet werden!

    Und der Grudsatz heist : Im zweifelsfall Immer füt den "Angeklagten" nicht gegen!

    Ich finde das VIDO gut, der Polizist hat das gut erkährt !

    Ergo behalte ich RECHT !

  • Nein.


    Das was im Gesetz fehlt, gibt dem Beamten im Zweifel Recht.


    Ich hab es nur gebracht um zu zeigen, wie leicht man das Gesetz so umschreiben könnte, dass beides ok ist.


    In deiner Welt hast du aber natürlich Recht. Ganz sicher.

  • Der Polizei-Beamte hat kein "Recht". Die Staatsanwaltschaft oder der Angeklagte/Kläger bekommen Recht zugesprochen. Von einem Richter...

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  • Ok, dann sagen wir einfach, dass der Beamte im Sinne des Rechts handelt.


    Alles Weitere spar ich mir jetzt hier.


    Mich wundert allerdings nicht, dass manche Kontrollen eskalieren.

  • Da haben wir wohl ein grundlegend abweichendes Verständnis von Gewaltenteilung und Grundgesetz…

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  • Total naive Frage zur Sitzplatzthematik:

    Wenn ich in mein VW-Bus(7+1) eine der Sitzbänke rausnehme (dafür sind sie ja konzipiert) und mit 5+1 Bestuhlung zum TÜV fahre, falle ich dann auch durch?