Scheinwerfer einstellen

  • Ich habe an meiner 790 ADR 2020 die KTM LED Zusatzscheinwerfer. Wie kann ich prüfen ob die falsch eingestellt sind? Gibt es da einen Weg oder muss ich zum Händler?

    790 Adventure R

    1290 SuperAdventure S

  • Zustzleuchten dürfen meines Wissens nach genauso wie Arbeitsleuchten an Land- und Baumaschinen im öffentlichen Straßenverkehr offiziell sowieso nicht benutzt werden.

    Würde das Moped vor eine Wand oder z.B. das Garagentor stellen und die Zusatzscheinwerfer wie das Abblendlicht einstellen.

    Einmal editiert, zuletzt von HD666 ()

  • Dann frag ich mich was diese Beschreibung soll:


    -Je Scheinwerfer 8 Watt Leistungsaufnahme und 4400 cd Lichtstärke

    -Optimale Ausleuchtung der Fahrbahn aufgrund des breiten Leuchtwinkels
    -Erhöhte Sicherheit bei nächtlichen Fahrten


    Wenn die eigentlich im Straßenverkehr nicht verwendet werden dürfen?

    790 Adventure R

    1290 SuperAdventure S

  • Dann frag ich mich was diese Beschreibung soll:


    -Je Scheinwerfer 8 Watt Leistungsaufnahme und 4400 cd Lichtstärke

    -Optimale Ausleuchtung der Fahrbahn aufgrund des breiten Leuchtwinkels
    -Erhöhte Sicherheit bei nächtlichen Fahrten


    Wenn die eigentlich im Straßenverkehr nicht verwendet werden dürfen?

    Da gibt es ein Birch-Video, indem Dir das KTM zeigt: Nachts Offroad durch einen Canyon. :lol:


    Ist doch das gleiche wie das mit dem Heavy Duty Radsatz. Hat auch keine Homologisierung.

  • OK, das schafft Klarheit. Danke für die Infos! Warum das nicht dazu geschrieben wird..... selbst mein Händler hat das mit keinem Wort erwähnt.

    790 Adventure R

    1290 SuperAdventure S

  • Solang die Dinger nicht den Gegenverkehr blenden bezweifle ich mal das dich deswegen ein Polizist rausziehen wird. Selbst wenn, wird es es i.d.R. bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Schau doch mal was dich das ganze im Wurstkäse kosten könnte. Oft sind die Strafen für solche "vergehen" lapidar.

  • Ich meine das man generell 1 Prozent Gefälle einstellt. Auf das Motorrad setzten, Abstand Scheinwerfer zur Wand 5m, Höhe der Scheinwerfermitte messen (zweite Person), dann sollte an der Wand der Lichtkegel 5cm niedriger sein.


    :driften:

  • Solang die Dinger nicht den Gegenverkehr blenden bezweifle ich mal das dich deswegen ein Polizist rausziehen wird. Selbst wenn, wird es es i.d.R. bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Schau doch mal was dich das ganze im Wurstkäse kosten könnte. Oft sind die Strafen für solche "vergehen" lapidar.

    Im dunkeln blende ich wohl wirklich den Gegenverkehr, daher habe ich die LEDs im dunkeln ausgeschaltet. Daher auch meine Fragen nach dem prüfen ob die Blenden, bzw. falsch eingestellt sind. Tagsüber passiert das nicht bei eingeschalteten LEDs. Mir geht es eigentlich nur darum nicht übersehen zu werden, blenden will ich aber niemanden.


    Ich meine das man generell 1 Prozent Gefälle einstellt. Auf das Motorrad setzten, Abstand Scheinwerfer zur Wand 5m, Höhe der Scheinwerfermitte messen (zweite Person), dann sollte an der Wand der Lichtkegel 5cm niedriger sein.


    :driften:

    Ich werde es ausprobieren!

    790 Adventure R

    1290 SuperAdventure S

  • Soweit ich das noch im Kopf hab, sind die OEM Zusatzscheinwerfer als Nebelscheinwerfer homologisiert.

    Kannst einfach an der E-Nummer sehen.


    Die DENALI die ich anbiete, sind z.B: als Fernlicht homologisiert.

    Da dürftest du nur einen als Scheinwerfer haben und das Licht am Motorrad müsste ausgeschaltet sein.

    Voller Schwachsinn in unserer überregulierten Bananenrepublik :zorn:


    Im Endeffekt interessiert das kein S..., solange sich keiner gestört fühlt.

    Zur HU stecke ich auf die DENALI einfach die Kappen drauf und damit sind die im Prüfungsverfahren nicht mehr zu berücksichtigen.

  • Die DENALI die ich anbiete, sind z.B: als Fernlicht homologisiert.

    Da dürftest du nur einen als Scheinwerfer haben und das Licht am Motorrad müsste ausgeschaltet sein.

    Voller Schwachsinn in unserer überregulierten Bananenrepublik :zorn:



    Man darf Zusatz-Fernscheinwerfer bei gleichzeitiger Verwendung des Hauptscheinwerfer-Fernlichts benutzen.
    WENN die Maße/Abstände eingehalten werden und die Referenzzahl des Hauptscheinwerfers addiert mit der Referenzzahl des

    Zusatz-Fernscheinwerfers kleiner/gleich 100 ist. :zwinker:


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Dann frag ich mich was diese Beschreibung soll:


    -Je Scheinwerfer 8 Watt Leistungsaufnahme und 4400 cd Lichtstärke

    -Optimale Ausleuchtung der Fahrbahn aufgrund des breiten Leuchtwinkels
    -Erhöhte Sicherheit bei nächtlichen Fahrten


    Wenn die eigentlich im Straßenverkehr nicht verwendet werden dürfen?

    Im Straßenverkehr sind maximal 2000 Lumen zulässig und mit Scheinwerfer Reinigungsanlage 3000 Lumen .

    Diese Led erreichet aber eine stärke von bis zu einem Lichtstrom von 8097.3 Lumen

    Bei zwei verdoppelt sich das ganze .


    Ich verstehe eines nicht

    Warum kauft man für Hunderte von € solche Lampen wenn es um die Sichtbarkeit geht .

    Ein zugelassenes Led Tagfahrlich ist so hell das man nicht übersehen werden kann .

    Ich habe einen Led Streifen montiert .

    Kosten keine 50 euro mit Prüfzeichen und Zulassung.

    Zusätzlich habe ich zwei Led Positionslampen montiert .

    Durchmesser von einem Euro Stück .

    Die Dinger sind sauhell und oft werde ich beim Tanken oder sonst bei einer Pause angesprochen was das für Scheinwerfer sind weil man die an Tag sehr gut sieht .

    Ebenfalls mit Prüfzeichen und Zulassung für ca 50 Euro .

    Das andere Licht ist komplett aus und so ist es laut beim Tüv vorgeführt zugelassen und die Plakette wurde erteilt .

    Man benötigt auch keine Sturzbügel oder sonstige Konstruktionen um das zu montieren ..


  • Die waren in meinem Fall in einem "komplett Paket" von Händler enthalten. Wie schon geschrieben hat der Händler mit keinem Wort erwähnt das die nicht im Straßenverkehr genutzt werden dürfen.

    Immerhin bin ich auch Offroad unterwegs, da kommen die dann zum Einsatz.


    Ich will jetzt hier keine Grundsatzdiskussion zum Thema Tagfahrlich und Sichtbarkeit vom Zaun treten, aber du hast doch auch LED Streifen montiert?! Kann bestimmt nicht schaden und wer schon mal wie ich

    "übersehen" wurde, trotz Tagfahrlicht, sieht das Ganze Thema mit anderen Augen. Ein 100% Garantie gibt es leider auch damit nicht. :peace:

    790 Adventure R

    1290 SuperAdventure S

  • Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Wenn einer nachts mit den OEM Lampen hinter einem fährt, sieht man überhaupt nichts mehr. Die blenden selbst durch die Rückspiegel derart, dass man die eigene Fahrbahn nicht mehr sieht. Da kann man nur noch die Spiegel wegdrehen.


    Wie die Dinger auf den Gegenverkehr wirken, kann ich mir gut denken. Ich halte die Dinger nachts im Strassenverkehr für gefährlich, auch für einen selbst.


    Im Nebel mögen sie ja gut funktionieren, tagsüber sind die vielleicht sogar als Positionslicht geeignet. Aber Nachts bei normalen Sichtbedingungen? Unbedingt abschalten!

  • Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Wenn einer nachts mit den OEM Lampen hinter einem fährt, sieht man überhaupt nichts mehr. Die blenden selbst durch die Rückspiegel derart, dass man die eigene Fahrbahn nicht mehr sieht. Da kann man nur noch die Spiegel wegdrehen.


    Wie die Dinger auf den Gegenverkehr wirken, kann ich mir gut denken. Ich halte die Dinger nachts im Strassenverkehr für gefährlich, auch für einen selbst.


    Im Nebel mögen sie ja gut funktionieren, tagsüber sind die vielleicht sogar als Positionslicht geeignet. Aber Nachts bei normalen Sichtbedingungen? Unbedingt abschalten!

    Ich werde die Teile nur noch im Gelände einsetzen!

    790 Adventure R

    1290 SuperAdventure S

  • Das ist ja "legal" auch nicht so einfach, wie vieles in DE :grins:

    Deshalb landen die Hauptsächlich in den USA, bei uns ist der bürokratische Aufwand für UFOlandungen zu groß (-;