illegaler Auspuff

  • Moin meine KTM Freunde!


    Bin seit heute Mitglied(Frischling)im Forum.Baue mir gerade ein kurzes Heck aus Alu,stelle das Bild :foto: mal rein,wenn ich fertig bin!Habe die racing Anlage von Akra drann.Fahre jetzt also ohne KAT!Weiss vieleicht jemand was mir blüht,wenn mich die Grün(Blaue)-Weisse Rennleitung :polizei: anhält???


    Angeblich is das mit dem Gangsensor bei mir au gemacht.Möchte das gerne mal Prüfen wo finde ich den stecker???


    Auf eine sturzfreie Saison 2008!kl.OTSCHO

  • Hi!


    Na die Frage taucht wohl in jedem Forum auf... auf gehts : :lautlach:



    Ganz einfach : bei einem illegalen Auspuff bekommst du eine Strafanzeige incl. Punkten und es wird teuer. Dein Mopped wird an Ort und Stelle stillgelegt, d.h. ohne Wechsel der Pötte fährst du keinen Meter mehr. Vielleicht mußt du dir um die Weiterfahrt sowieso keine Gedanken machen da der Bock sicher gestellt wird ... ob es Dir das Wert ist, mußt du selbst entscheiden.




    Noch ein kleiner Tipp . Mit der Suchfunktion findest du als Neuer - bin ich hier auch noch :grins: - Antwort auf diese und weitere Fragen.. :zwinker:

  • Ich hab neulich folgendes gelesen...



    Hier nochmal die komplette Info über die neue Regelung, was die
    Verkehrskontrollen bei Motorrädern anbelangt.


    Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffanlagen mehr beschlagnahmen,
    die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhin darf sie auch keine Krads,
    an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder
    beschlagnahmen.
    Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis
    zu € 25,00 erhoben werden. :grins:
    Diese Regelung gilt Bundesweit und ist die:
    Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
    (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Geltung ab 01.03.2007



    :guckst du hier: http://www.buzer.de/gesetz/7182/index.htm
    oder



    :guckst du hier: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php
    Die neue Verordnung ersetzt bzw. reformiert große Teile der
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).



    :guckst du hier: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRe...alog_010307.pdf
    Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
    Stand: 01.03.2007 5. Auflage
    siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/ 330006
    Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb
    genommen: € 25,00 :sensationell:


    Zur dB- Messung gilt noch folgendes:
    1.
    Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.
    2.
    Nur Standgeräuschmessungen bei 50cm Abstand vom Auspuff in 45° Winkel bei
    halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind zulässig.
    3.
    Der Umgebungs- Schallpegel darf 80dB nicht überschreiten. (Somit ist eine
    Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren unzulässig)
    4.
    Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss eine
    Verlegung des Messortes von bis zu 3km in Kauf genommen werden.
    5.
    Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.
    6.
    Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr als 5dB
    überschritten werden.
    7.
    Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine
    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.


    Dank an den "Bayern Bikertreff "

  • Die Frage taucht nicht nur in JEDEM Forum auf, auch die Antworten wiederholen sich..... bevor es hier eine Never-Ending-Story wird,hier mal ne kleine (Auf-)Erklärung : :grins:


    Das Internet hatte schon zu Beginn der vergangenen Saison Unruhe verbreitet. Denn eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) führte zu Irritationen unter Bikern: Bedeutete die Streichung des § 18, dass das Fahren mit offenen Schalldämpfern tatsächlich nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld, nicht aber mit der Sicherstellung des Schalldämpfers oder gar mit Punkten in Flensburg geahndet werden darf? Sicher, der § 18 stellte klar, dass nur Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein dürften. Wenn er entfiel, dürfte eine fehlende Betriebserlaubnis doch kein Hemmnis mehr für eine freie Fahrt sein.
    So glaubten es jedenfalls einige Hobby-Juristen, die über zahllose Internetforen entsprechende Meldungen in die Welt hinausposaunten. Die Folgen dieser Scheißhausparolen kann man in jedem Forum- wie halt auch hier - nachlesen :grins: .Schließlich stellte § 18 auch klar, dass nur Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein dürften. Und war seit der Streichung dieses Paragraphen jemals ein Fahrzeug ohne Kennzeichen unterwegs?
    Tatsächlich war dieser Paragraph gar nicht gestrichen, er war erstens nur in die neu geschaffene Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) hinübergewandert und zweitens sowieso durch weitere Paragraphen in der StVZO hinreichend abgedeckt. :zwinker:
    Der Mängelbescheid zieht nicht mehr. Grundsätzlich erlischt die Betriebserlaubnis eines Motorrades mit manipulierten Schalldämpfern also nach wie vor. Das kostet nach wie vor mindestens 50 Euro und drei Punkte. Und nach wie vor ist die Polizei berechtigt, einen manipulierten Schalldämpfer zur Beweissicherung einzuziehen, ihn also sicherzustellen oder zu beschlagnahmen.
    Auf einen altertümlichen Mängelbescheid mit der Auflage, das ordnungsgemäße Motorrad in den nächsten zwei Wochen bei einer Prüfstelle vorzuführen, lässt sie sich schon lange nicht mehr ein. Sie kennt die Tricks der Biker, die ihre db-Killer für diesen einen Tag bei der Prüfstelle einschrauben und danach sowieso gleich wieder rauswerfen. :lautlach: :lautlach: :lautlach:


    Auch nur das E-Prüfzeichen auf dem Schalldämpfer genügt im Ernstfall nicht. Auch die Dokumente über die jeweilige Betriebserlaubnis sind immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen

  • In der Zeitschrift Motorrad wars ungefähr folgendermaßen beschrieben....


    wer mit seinem unverbastelten Auspuff trotzdem den zulässigen Schallpegel überschreitet kann nur noch mit einer Ordnungswidrigkeit bedacht werden...das geht an alle die auf ihrem Weg ein wenig Ihrer Dämmatten rausgeblasen haben...bzw. diejenigen die sich immer wundern dass ihre Töpfe EG-ABE haben obwohl sie so laut sind...


    Vorher wars nämlich so rein rechtlich dass der Fahrzeughalter voll verantwortlich war....d.h. neuen Auspuff dran mit ABE...zu laut von der Rennleitung befunden und gemessen...trotzdem blechen obwohl alles richtig gemacht....samt Punkten in Flensburg....:amen:


    Die Welt war schon immer ungerecht....

  • Danke für die Lehrreichen antworten!Mir ging es aber mehr um den Kat (steuerhinterziehung)oder nit?Habe den selben Steuersatz pro ang.25ccm bezahlt wie für meine kl.duke 640er ohne kat!Somit habe das selbe bezahlt,wie für die gr.mit kat!!!


    Na das soll einer verstehen!


    Was haltet ihr von Handprotectoren an der SD ???

  • .

    Einmal editiert, zuletzt von Bade ()

  • Ist ja schön, dass du eine Änderungsabnahme hast, nur Standard ist dies für die Leos quer nicht.
    Und ob die jeder bekommt der zum TÜV bzw. der DEKRA geht glaub ich auch nicht, oder hast du ein Teilegutachten für die Pötte gehabt!?


    Hab in meinem Bekanntenkreis jemanden gehabt der die tollsten Teile eingetragen hatte weil er jemanden vom TÜV kannte.
    Die Kiste wurde dann trotzdem still gelegt und es gab Punkte weil die Eintragungen ungültig waren, da sie gegen diverse Paragraphen verstoßen haben.

  • ...weil die Eintragungen ungültig waren, da sie gegen diverse Paragraphen verstoßen haben.


    Da ist Alles legal abgelaufen! Der DEKRA-Spezi hat sich bei dieser grenzwertigen Abnahme an alle gesetzlichen Vorschriften gehalten. Dies wird auch Aktenkundig festgehalten! Darum wird ein Dipl.Ing. und staatlich zugelassener Prüfer schon wissen was und wie er`s machen muß!


    Bade :ja:

  • Will hier nichts unterstellen, mag ja sein, dass bei dir alles astrein ist.
    Kenne halt wie gesagt diesen Fall bei dem auch alles von einem staatl. zugelassenem Prüfer eingetragen wurde und es war trotzdem alles nichtig.

  • servus,
    will jetzte nicht nochmal öl ins feuer werfen, aber die leos QUER haben keine ABE für die SD. Sie sind eigentlich für die Yamaha R1 gebaut, und haben nur durch zufall die selbe nummer wie die Leos der SD. So glaube ich es in erinnerung zu haben, es kann mich aber jemand auch anders belehren.
    mfg
    victor

  • So geht`s auch!




    Sport-ESD mit verstellbarer Soundklappe! --klick--> Hier! (klick oben links auf Buell)


    ...und --klick--> hier die Erfahrungen der Buell-Rider! (siehe Seite 8!!!) :lautlach: :peace:




    Für die SD gibt`s sowas net! Oder? :denk:




    Bade :Daumen hoch:

  • :alter schwede: da kosten die doppeltüten für die buell alleine 1800€ :staun:


    da fahr ich doch lieber meine 650€ leos quer in titan und schraub mir die eater raus wenn ich mal lust dazu habe...

  • @ kl.otscho


    Also wegen Steuerhinterziehung brauchst du dir keine Sorgen machen soweit ich weiß ändert sich der Steuersatz bei Motorrädern nicht wie bei Autos nach EURO Norm.
    Ohne KAT schaffst du nur bei der nächsten ASU die Werte deiner eingetragenen Norm nicht. Also ein freundlichen Händler mit freundlichen Tüver finden die das nicht so ernst nehmen.



    MfG


    Tom

    Fight the fat!!!

  • @ kl.otscho


    Da du laut eigenen Angaben eine 05-06 SD fährst brauchst du dir um den KAT keine Gedanken machen!
    Ein KAT ist erst ab Bj. 07 Pflicht!!!
    Ich hoffe das hat dein Problem gelöst! Die ASU Werte sind somit kein Problem!
    Aber da deine Anlage keine ABE hat, solltest du zum TÜV mit orig. Auspuff fahren!
    Wenn du das richtige Mapping aufgespielt hast ist der Gangsensor sowieso deaktiviert!

    ORANGE Grüsse aus dem Sauerland,


    André

  • KAT Pflicht oder nicht Pflicht...ist ja soweit richtig.
    Aber mal ein Beispiel, meine LC4 die orginal ein KAT und ein SLS hatte, hat dann eben nicht mehr den Grenzwert gebracht. Kurz gesagt ist die Technik raus die deine Abgaswerte drücken soll, kann schon mal sein das du die ASU offiziel nicht schaffst.
    Meine Rede freundlicher Händler mit noch freundlicheren Tüver.


    Amen. :achtung ironie:

    Fight the fat!!!

  • Servus zusammen,


    ich will nicht extra einen Thread aufmachen und grabe diesen somit wieder aus...


    Ich habe die Akra Komplettanlage günstig bekommen und seit km 0 mit kats am Mopped verbaut - bei der 1.000er Inspektion soll Akra-Mapping drauf und dafür müssen ja nun mal die Kats "leider" raus...
    DB-Eater etc. bleiben unverändert!


    Meine Frage - mal abgesehen vom TÜV - inwiefern wird soetwas bei einer Polizeikontrolle geprüft?
    Weiss jemand wie das in Österreich und Italien (Südtirol) aussieht - hierhin geht's dieses Jahr noch auf ne kleine Tour.


    Fakt ist, die Anlage klingt m.E. sehr "human" - viele sagen ja auch "langweilig" gerade im Vergleich zu Leo & Co. - werdet ihr mit den Akras oft angehalten?
    Etliche, die die Anlage drauf haben machen das Mapping auch drauf, also kats raus - hat schon jemand Ärger bekommen oder ist humaner Geräuschpegel und E-Nummer usw. nicht weiter verdächtig?


    Bin für alle Infos dankbar. :Daumen hoch:

  • Ich kann zwar speziell für die Akras keine Aussage treffen, das spielt bei deiner Fragestellung bez. den Kat´s allerdings auch keine große Rolle.
    Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass kein Polizist bei einer Kontrolle prüfen bzw. nachweisen kann ob ein Kat verbaut ist. Zumindest wüsste ich nicht wie das funktionieren soll (es sei denn sie rollen mit mobiler Werkstatt an :lautlach: )
    Wichtig ist in erster Linie dass deine Töpfe ein E-Prüfzeichen und/oder eine ABE haben die du mitführst.
    Selbstverständlich solltest du auch die db Eater drin haben, das ist nämlich mit das erste was man sehen und hören kann.
    Die Akras die ich bislang gehört habe waren tatsächlich nicht allzu laut und bei meinen bisherigen :polizei: Kontrollen waren die netten Herren alle Pro Akra eingestellt.
    In Österreich und Südtirol hatte ich mit meinen Mivv´s bislang keine Probleme (und die dürften etwas lauter sein, wurden zw. 99 und 102 db gemessen).
    Aber dazu können sich ja die Forums Kollegen aus den anderen Ländern noch äußern. :winke: