fragen zur 690 smc

  • hi leute :)


    wenn ich mir jetzt eine smc holen würde und größten teils im straßenverkehr unterwegs bin ... u.a autobahn..was wären so geschwindigkeiten, die dem motor nicht weiter schaden...also,dass er ziemlich lange hält.
    und was fährt die smc so spitze?

  • spitze ist so bei knapp 190, mal etwas drüber, mal drunter, ich denke wenn du so 130 oft fährst würde es sich für dich lohnen die übersetzung zu ändern und dadurch ne tiefere drehzahl zu erziehlen dann wärs kein problem so mit 4000 umdrehungen daherzuschippern :Daumen hoch:

  • weist du auch was die gedrosselt fährt ??
    oder macht des gar keinen sinn gedrosselt zu fahren..und lieber dann mit 21 oder so gleich offen zu fahren

  • ich fahre die smc gedrosselt


    unten rum hat sie eine fast so gute beschleunigung wie die offene, also es reicht in der stadt zumindest locker um allen um die ohren zu fahren.
    oben raus hat sie dann aber einiges weniger an dampf.

  • Mein lieber Herrmann, ich muss schon sagen für deine 17Jahre bist du schon recht vorlaut. Kack auf Drosseln, mein liebes Kind sonst noch ne tolle Idee?


    Du fährst und denkst nichts böses und auf einmal wirst du von einem Auto abgeschossen, dann hast du vieleicht schwere Verletzungen und der von der Rennleitung (Polizei) füllt das Unfallprotokoll aus und darin ist vermerkt das deine KTM gedrosselt sein müsste.
    Bei einem Unfall mit Verletzten ist dein Fahrzeug vorerst für Untersuchungen weg. Du liegst im Krankenhaus und musst dann in Erfahrung bringen das deine Versicherung keine Kosten tragen wird!! Kack auf die Versicherung oder was??
    Wenns sehr dumm leuft zahlst du dein halbes Leben für diese Scheisse. Also nur das es dir auch mal erklärt wurde wie es in der Welt der Erwachsenen leuft.


    Also das nächste Mal lieber nix schreiben als so ein Kack.

    Ready to Race


  • Bei einem Unfall mit Verletzten ist dein Fahrzeug vorerst für Untersuchungen weg.
    Du liegst im Krankenhaus und musst dann in Erfahrung bringen das deine Versicherung keine Kosten tragen wird!! Kack auf die Versicherung oder was??


    Achwas, Angstmacherei. Die Versicherung regressiert nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass die höhere Leistung
    unfallkausal ist. Wenn ihm also hinten einer reinfährt während er an der Ampel wartet, kann er tausend KW statt
    der eingetragenen 17 haben. Einzig die Prämie und eventuelle leistungsbezogene Steuer kann nachgefordert werden.
    Immer vorausgesetzt, man hat einen fähigen Anwalt.


    Doppel-R, zumindest in .at ist das so

  • Achwas, Angstmacherei. Die Versicherung regressiert nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass die höhere Leistung
    unfallkausal ist. Wenn ihm also hinten einer reinfährt während er an der Ampel wartet, kann er tausend KW statt
    der eingetragenen 17 haben. Einzig die Prämie und eventuelle leistungsbezogene Steuer kann nachgefordert werden.
    Immer vorausgesetzt, man hat einen fähigen Anwalt.


    Doppel-R, zumindest in .at ist das so

    Das trieft aber nur zu wenn die Maschine offen bewegt wird, aber wegen Abgaswerten oder Geräuschemission gedrosselt sein muss (z.B. KTM 530 EXC) und der Fahrer aber die Offene Leistung fahren dürfte.


    Wenn er jetzt aber die 690 SMC offen fahrt, aber laut seines Führerscheines aber nur 25 KW bewegen darf, ist er OHNE Führerschein unterwegs. Somit erhält er bei einem Unfall, selbst wenn es nicht eigenes Verschulden war, immer einen erheblichen teil der Schuld zugesprochen. Da er ja gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen durfte.


    Da gibt es in der Rechtsprechung auch keine großen Unterschiede zwischen D, A und CH, nur das Straffmaß unter scheidet sich etwas.

  • Hallo
    Ich unterstütze zwar vollinhaltlich die Aussagen von "Heavy-D", ABER:


    Könnt ihr das nicht außerhalb dieses Forums klären?, es interessiert hier niemanden, ob wer ungedrosselt fährt, und dies nicht eintragen lässt, ist mir (bis zum Falle eines Unfalls) vollkommen WURSCHT, und kostet dem Forum Speicherplatz :lol:

  • Das ist in etwa das gleiche wie wenn du voll Geladen (betrunken) mit dem Motorrad abgeschossen wist dann zahlst in jedmfall DU und der Autofahrer zahlt NICHTS! egal wenn er Schuld ist,


    Diese Aussage ist in ihrer allgemeingültigen Form sowas von falsch wie es nur sein kann. Und nur weil da jetzt zwei oder drei
    kopfnickend zustimmen wirds nicht richtiger.


    Und ob Du da jetzt jemand angeblich kennst, der da wen kennt, dessen Onkels Tante da irgendwie von sowas gehört hat, interessiert nicht.


    Doppel-R

  • Das trieft aber nur zu wenn die Maschine offen bewegt wird, aber wegen Abgaswerten oder Geräuschemission gedrosselt sein muss (z.B. KTM 530 EXC) und der Fahrer aber die Offene Leistung fahren dürfte.


    Wenn er jetzt aber die 690 SMC offen fahrt, aber laut seines Führerscheines aber nur 25 KW bewegen darf, ist er OHNE Führerschein unterwegs. Somit erhält er bei einem Unfall, selbst wenn es nicht eigenes Verschulden war, immer einen erheblichen teil der Schuld zugesprochen. Da er ja gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen durfte.


    Da gibt es in der Rechtsprechung auch keine großen Unterschiede zwischen D, A und CH, nur das Straffmaß unter scheidet sich etwas.


    So, Du Rechtschreib- und Rechtssprechungsgenie, damit hier mal auch was mit Substanz und nicht nur Hörensagen verbreitet wrid:



    <zitat aus einem OGH-Urteil>
    Der Versicherer hat bei Geltendmachung der Leistungsfreiheit wegen eines Verstoßes gegen die "Führerscheinklausel" nur den objektiven Tatbestand der Obliegenheitsverletzung nachzuweisen (vgl Petrasch, Obliegenheitsverletzung und Leistungsfreiheit in den KFZ-Versicherungen, ZVR 1985, 65 ff [68]; ZVR 1984/329; VR 1987, 98; ZVR 1991/27; VR 1993, 423, zuletzt 7 Ob 36/95). Der Versicherungsnehmer kann dann den Gegenbeweis der fehlenden Kausalität der objektiv erwiesenen Obliegenheitsverletzung führen. An diesen sind nach ständiger Rechtsprechung strenge Anforderungen zu stellen. So kann er nach herrschender Rechtsprechung beim Fehlen der allgemeinen Lenkerberechtigung nicht durch einen Nachweis des tatsächlichen Fahrkönnens ersetzt werden (ZVR 1983/40; ZVR 1983/289; VR 1993, 423 und 424, 7 Ob 36/95). Dem Fahrer ohne Lenkerberechtigung bleibt demnach ein eingeschränkter Kausalitätsgegenbeweis nur in der Richtung offen, daß der Unfall durch keinerlei Fahrfehler, sondern etwa durch ein technisches Gebrechen oder das Verschulden eines Dritten verursacht wurde. Jeder Fahrfehler, der mit der fehlenden Lenkerberechtigung im Zusammenhang stehen kann, ist dem Lenker zuzurechnen. Höchstens der Nachweis eines solchen eigenen Fehlers kann zum Kausalitätsgegenbeweis hinreichen, der schon seiner Art nach außer jedem Zusammenhang mit dem erhöhten Risiko steht. Der Nachweis aber, daß der Unfall einem anderen geprüften Lenker ebenso widerfahren könnte, genügt nicht; erforderlich ist vielmehr der Beweis dafür, daß der Versicherungsfall auch ohne die Verletzung der Obliegenheit mit Sicherheit eingetreten wäre, daß also der Eintritt und der Umfang des Versicherungsfalles nicht auf der erhöhten Gefahrenlage beruhen, die typischerweise durch die Obliegenheitsverletzung entsteht (SZ 50/114, 7 Ob 36/95).
    </zitat>


    Ich hoffe, dass das verstanden wird. Grob: Falls der ohne Führerschein fahrende beweisen kann, dass der Unfall auch dann so passiert wäre, wenn er im
    Besitze der Lenkerberechtigung gewesen wäre, dann muss die Versicherung decken. Es ist nicht automatisch der ohne Führerschein schuld auch wenn er
    abgeschossen wird.


    Doppel-R

  • Und wieder ein KAMPF-THREAD


    BITTE BITTE


    lasst das jetzt endlich gut sein, es geht hier um FRAGEN ZUR 690 SMC


    klärt das doch per PN oder wirklich persönlich, wird nur a bissal schwierig, wenn der eine in Wien sitzt und die anderen irgendwo in Deutschland.


    Also bitte wieder zurück zum Thema, bringt ja so gut wie überhaupt nix diese sinnlosen Diskussionen.


  • Pfeifen und Grossmeuler. Würde mir deine Gestallt je zu Gesicht kommen glaub mir dann würden wir mal ein Gespräch unter Männern halten und nicht unter Forenpussys!


    Ich lege grossen Wert drauf, Dich persönlich zu treffen. Eventuell ergibt es sich auf einer der Rennstrecken Europas. Freue mich drauf. Ich bin
    übrigens noch keinem persönlichen Treffen aus dem Weg gegangen. Sollte ich diese Deine Aussage richtig interpretiert haben, hast Du
    Dich gerade disqualifiziert, aber wenn Du willst, fürchte ich mich einstweilen.


    Zitat


    Und nun zu meinem Busen Freund Doppel R, ich habe kein Problem mit dir aber bitte wenn du mir UNTERSTELLST das ich hier, Aussagen die in ihrer allgemeingültigen Form sowas von falsch sind poste dann belehre mich wenigstens! Rechtfertigung Hallo??


    Wie man in den Wald ruft so kommt es auch zurück, aber keine leeren Worte. :tröst:


    Ich habe Dir ein oberstgerichtliches Urteil zitiert, worin ich Deine Rechtsauffassung geradegerückt habe. Was willst noch, einen Vortrag
    persönlich? Du würdest mich dann ja so unpackbar arg niedermachen... Ich trau mich nicht.


    Mods: Bitte kann man das zusammenhängend in den Papierkorb werfen?


    Doppel-R

  • Meine Meinung zum Thema Rechtsklärung!


    Wer sich im Zweifelsfall auf irgendwelche Rechtsaussagen die hier im Forum gegeben werden verläßt, ist selbst schuld, wenn der Schuß nach hinten geht!
    Solche Rechtsinformationen holt man sich am besten vom Rechtsbeistand aus erster Hand!


    Aber bitte...
    hier geht es um die 690er SMC :zwinker:
    Back to Topic!

  • Meine Meinung zum Thema Rechtsklärung!


    Wer sich im Zweifelsfall auf irgendwelche Rechtsaussagen die hier im Forum gegeben werden verläßt, ist selbst schuld, wenn der Schuß nach hinten geht!
    Solche Rechtsinformationen holt man sich am besten vom Rechtsbeistand aus erster Hand!


    Darum auch mein Hinweis auf den guten Anwalt. Aber es sollte auch im Sinne des Forums sein, dass nachweislich falsche Infos
    geradegerückt werden, besonders wenn sie in derart aggressiver Form rübergebracht werden, wie vorher. Im Übrigen sind OGH-Urteile
    in .at auch für spätere Verfahren richtungsweisend.


    Doppel-R