Ich hab den Führerschein letztes Jahr Oktober gemacht und mir wurde gesagt dass ich quasi als Bestandsschutz bei meinen 34PS bis zur Vollendung der 2 Jahre bleiben kann/muss.
Drossel ab 2013
-
- Technik allgemein
- cORN
-
-
Hab ich anders gehört. Denn wenn du nach dem 1.1.13 deine Prüfungen absolviert hast, musst du um offen fahren zu wollen nach 2 jahren eine praktische Prüfung absolvieren. Und diese bleibt mir erspart. Deswegen hat mein Fahrlehrer gesagt, dass man dass wenn man kann unbedingt dieses jahr machen sollte.
Les dir mal die Tabelle durch
PS: 19.01.2013 ist Stichtag ! ab dann sind die "Fahranfänger" erst davon betroffen !!!
-
http://www.ybrfreun.de/blog/x_…A2-und-A-ab-2013--110303/
habs ja schon am anfang gepostet hier kann man alles nachlesen....

@ Duke_690
»Wenn ich den ›A beschränkt‹ im Sommer 2012 erwerbe, kann ich dann ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren oder muss ich dann zwei Jahre lang mit maximal 25 kW leben?«[3][4]
Bei der FeV wird ab 19.01.2013 auch der § 76 »Übergangsrecht« überarbeitet sein. Nummer 7 (derzeit aufgehoben) lautet dann wie folgt:
»7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfena) Krafträder der Klasse A2 und
b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.«
Demnach dürfen auch Inhaber eines im Sommer 2012 erworbenen »A beschränkt« ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren, da der geänderte § 76 FeV dies so erlaubt.Was unklar ist: Angeblich besitzen einige Führerscheine in denen ein Vermerk »maximal 25 kW« vorhanden sein soll. Ich kenne nur die beiden Zeilen auf der Führerscheinrückseite wie auf dem Bild ganz oben abgebildet. Aus diesen beiden Zeilen sind der Erwerb von »A beschränkt« und das »Inkrafttreten« des »A unbeschränkt« zu entnehmen. Sollte es tatsächlich einen Zusatz »maximal 25 kW« geben, könnte dieser für Probleme sorgen. Sollte jemand ein entsprechendes Exemplar von Führerschein besitzen würde ich mich über eine entsprechende Nachricht per E-Mail freuen.
-
Ich hatte vor ein paar Monaten schonmal hier gefragt, obs neue Infos gibt... Jetzt hab ich was gefunden: http://www.alphatechnik.de/dow…leistungsaenderungen.html Da gibts ein PDF Dokument zum Download für die 35kw Modelle. Für 105€ gibts ein Gutachten und Drosselsatz um die KTM auf 29kw (wegen dem Leistungsgewicht) zu drosseln. ;)
-
bitte, was soll das sein, ein Drosselsatz
für eine 690er ?????, die werden über die Software gedrosselt
-
Liebe KTM Freunde,
wie ich sehe wird hier mächtig diskutiert

Ich habe meinen meinen Motorradführerschein (A beschränkt) vor 2 Wochen erfolgreich bestanden.

Ich habe mich oft über das Thema mit den neuen Bestimmungen nächstes Jahr mit meinem Fahrschullehrer unterhalten und das steht alles noch nicht so fest.
Das wird bei "denen" (die Leute die das bestimmen^^) auch noch diskutiert. Somit lohnt es sich noch nicht wirklich sich da den Kopf drüber zu zerbrechen.
Wartet den Stichtag (19.1.2013) wo alles feststehen sollte ab und erkundigt euch dann bei eurer Fahrschule. Denn die wissen dann bestens darüber bescheid was nun erlaubt ist und was nicht ;)
Und ich muss unserer Ente Recht geben :P Die 690er werden elektronisch gedrosselt (wegen Einspritzanlage) , somit gibt es keinen "Drosselsatz" für diese Modelle. Ältere Modelle (mit Vergaser) müssen per Drosselsatz auf 34PS gedrosselt werden ;)
-
Soo,
mein Fahrschullehrer hat gesagt, das es ziemlich sicher ist, das auch die, die dieses Jahr noch den Führerschein A(beschränkt) nächstes Jahr mit "46 PS" gedrosselt fahren dürfen. Das neue Leistungsgewicht verhältnis entspricht nun 0,2kw/kg, was somit bedeutet, das ihr bespielsweise eure SMC (144 kg) mit 38 PS fahren dürft ;)
MfG Badness
-
Also ich darf dann 40 oder 41 PS fahrn weil die bei mir schon wegen der 34 PS Drossel im Fahrzeugschein 150 kg eingetragen haben.
Um die vollen 48 PS fahrn zu dürfen müsste die Maschine 175 kg wiegen. Also keine Chance für unsre SuMo´s oder Enduros
-
So ist es ;)
Ich hoffe KTM bringt ein paar vernünftige Mappings raus :P -
Wer jetzt, oder bis Ende 2012 seinen Lappen macht,
muss 2 Jahre 34 PS fahren.
Vorteil: Keine Prüfung
Nachteil: Keine 48 PSStellt euch also lieber auf keine Leistungserhöhung ein !
-
»Wenn ich den ›A beschränkt‹ im Sommer 2012 erwerbe, kann
ich dann ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren oder muss ich
dann zwei Jahre lang mit maximal 25 kW leben?«Bei der FeV wird ab 19.01.2013 auch der § 76
»Übergangsrecht« überarbeitet sein. Nummer 7 (derzeit
aufgehoben) lautet dann wie folgt:»7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach
§ 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar
2013 geltenden Fassung dürfen
a) Krafträder der Klasse A2 undb) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung
Krafträder der Klasse A führen.«Demnach dürfen auch Inhaber eines im Sommer 2012 erworbenen
»A beschränkt« ab dem 19.01.2013 mit 35 kW fahren, da der
geänderte § 76 FeV dies so erlaubt.Wir dürfen dann auch 48 PS(40 bei smc/enduro) fahren und keine 34.
-
Sry gehört zwar nicht ganz hier her, aber auf die 6 PS würd ich lieber verzichten und auf die 2. Prüfung auch! (kost nur kohle..)
Also hoff mer mal für euch, dass ihr nicht mit 40PS fahren dürft ab Anfang 13 wenn ihr im MOm noch beschränkt fahren müsst...Grüße
-
is doch auch beschränkt, halt auf 40 PS.
und es is doch besser wenn man von 40 PS auf 63 PS wechselt
als von 34 PS auf 63 PS.
Sind zwar nur 6 PS aber trotzdem. -
einzylinder wir müssen gar keine 2te prüfung machen....nur die, die ab 2013 den motorradführerschein machen
-
Corn hat recht ;)
Wir bekommen quasi den Vorteil des alten Rechts (nach den 2 Jahren NICHT noch eine Prüfung) und den Vorteil des neuen Rechts (35kw bzw 48 PS) ;) -
Na dann habt ihr ja Glück gehabt und ich gönne es euch natürlich! Hab die Zeit mit den 34PS aber auch gut überstanden und hatte Spaß damit.
Ich bin gespannt wie es tatsächlich 100% kommt und was euch der Spaß dann kostett beim Aufspielen (Mapping).
Außerdem war der deutsche Staat doch bisher immer bemüht kein Geld zu verschenken, oder irre ich? (Griechenland evtl. außenvor) -
doch ich denk schon das es so kommen wird ....endlich mal en vorteil den die EU uns bringt
mapping aufspielen kostet ja beim händler nicht die welt...oder man machts selber -
....endlich mal en vorteil den die EU uns bringt

Vorteile hat die EU schon lange gebracht!
Du hättest ja auch deinen Motorradführerschein z.B. in Tschechien machen können und hättest sofort offen ohne irgendeine PS-Beschränkung fahren dürfen (auch in Deutschland), da es in CZ diese Regelung nicht gibt und somit auch nicht in DE auf einen CZ Führerschein angewendet werden kann. (Auf einem CZ-Führerschein gibt es auch nur einen Punkt für Motorrad)
Ganz zu schweigen davon dass ein Führerschein Erwerb dort wesentlich angenehmer ist, z.B. hatten die Tschechen die Theorieprüfung bereits 2008 komplett am Computer (und auf deutsch) gemacht und Ergebnis stand sofort fest. Da war das in Deutschland noch in weiter Ferne....
Über den Preisvorteil will ich mal nix sagen
Das einzige sehr kuriose in CZ ist allerdings das Fahrschulmoped mit 2 Lenkern
Dort sitzt der Fahrlehrer und auch Prüfer mit auf dem Moped (bei jeder Fahrstunde und auch bei der Prüfung) und hat seine eigenen Hebeleien wie Bremse und Kupplung und kann auch vom Soziussitz aus lenken
-
...
Das einzige sehr kuriose in CZ ist allerdings das Fahrschulmoped mit 2 Lenkern
Dort sitzt der Fahrlehrer und auch Prüfer mit auf dem Moped (bei jeder Fahrstunde und auch bei der Prüfung) und hat seine eigenen Hebeleien wie Bremse und Kupplung und kann auch vom Soziussitz aus lenken
hihi - na davon würd' ich ja mal gern ein foto sehen! :D
ich lese hier die ganze zeit was von 150kg - zählt für die berechnung das trockengewicht???
bei meiner 690 duke steht was von 225kg leergewicht (nach norm) im schein!? -
