Gesetzliche Hinweise zur Montage von Blinkern:
Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab ca. 1998) zugelassen worden, gelten die folgenden Maße:
- Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm (Innenkante Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200 mm.
- Abstand der vorderen Blinker zueinander mindestens 240 mm (Innenkante Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200mm
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