Ritzel 16 auf 15

  • Servus!
    Also, folgendes Anliegen: wie oben genannt plane ich meine Übersetzung etwas kürzer zu machen.
    Problem bei der Sache ist, wie die meisten Wissen werden, dass die Betriebserlaubnis flöten geht. Meine Frage wäre also....Gibt es hier irgendjemand der es geschafft hat sich bei seiner SMC ein 15er Ritzel eintragen zu lassen? Oder kennt jemand da eine Anlaufstelle in Hessen der das machen würde? Mir wäre wirklich sehr geholfen,
    Lg Tom
    :teuflisch:


    *edit: habe irgendwo gelesen das eine Änderung der Übersetzung bis 8% eintragungsfrei bleibe. Sind 16 auf 15 zähne noch in dem Rahmen und stimmt das überhaupt? Oo

    -Wenn Du eine weise Antwort verlangst, mußt Du vernünftig fragen-
    :ja:

  • ruf halt mal beim TüV an :grins:


    die frage ist wie der gute man feststellen soll ob es "gefährlich" ist oder nicht?
    Auspuff messen ist leicht aber ob ein Ritzel zu gefährlich ist?

    Der weiße Reiter :alter schwede:

  • Wie soll er bitte feststellen, ob du eine Abweichung in der Übersetzung gemacht hast!?


    Soll er alle Zähne zählen und weiß dann noch was die richtige Anzahl ist? :grins:

  • Anlaufstelle ist jeder TÜV. Das Problem bei Übersetzungsänderungen ist neben ggf. höherer Endgeschwindigkeit (scheidet bei 16 auf 15 aus) vor allem geändertes Geräusch- und Abgasverhalten. Entspricht halt nicht mehr dem Zustand beim erteilen der BE. Solange die Grenzwerte mit der geänderten Übersetzung eingehalten werden kann das auch eingetragen werden.

  • Das das keiner merkt stimmt sicherlich solange, bis mal was unvorhergesehenes passiert. Dann glaube ich schon, dass ein Gutachter in der Lage ist bis 15 zu zählen.


    @DaniSMC: würde da diese Toleranz von 8% Abweichung der Übersetzung (falls es die gibt) noch greifen? Mir ist ehrlich gesagt nicht ganz klar wie diese Abweichung berechnet wird.



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  • @DaniSMC: würde da diese Toleranz von 8% Abweichung der Übersetzung (falls es die gibt) noch greifen? Mir ist ehrlich gesagt nicht ganz klar wie diese Abweichung berechnet wird.


    Keine Ahnung... Bin mir auch nicht sicher wo dieser Wert herkommt. Ausschlaggebend ist m.E., dass die Grenzwerte eingehalten werden.
    Rechnerrisch würde ich spontan sagen 42/16=2,625 und 42/15=2,8. Differenz wären dann 6,25% :denk:

    Einmal editiert, zuletzt von DaniSMC ()

  • * edit: mir gehts auch primär darum irgendwelche Art von Gutachten zu umgehen. Wenn ich da mal ein Zitat ( via Screenshot,siehe Anhang ) von einem User namens >>Martin<< bringen darf... Dem ist das scheinbar damals auch ohne Abgasgutachten oder sonstigem gelungen.



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  • Das rettet Dich im Zweifel aber nicht... Wenn die Werte nicht stimmen hilft Dir auch keine Eintragung was. Da Abgas aber zumindest bei der AU im Stand gemessen wird fällt es da nicht auf.

  • Hi,
    meinem Kenntnisstand ist es so, dass du IMMER jede Änderung an der Sekundärübersetzung eintragen musst. Die mysteriöse 8%-Grenze bezieht sich auf die AU, die brauchst du nicht nochmal machen, wenn die Änderung drunter liegt. Also ab zum TÜV wenns legal sein soll.

  • Ok, dennoch bezieht sich diese Prozent Hürde meines Erachtens auf das Übersetzungsverhältnis und wenn die Änderung geringfügiger als eben die 8% ist, gibts keine Notwendigkeit für ein Abgasgutachten ( nicht zu verwechseln mit der Abgasuntersuchung). Dazu noch ein Ausschnitt aus einem Suzuki Forum:



    >>>"vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Wir freuen uns, Sie als Besitzer einer SUZUKI V-Strom 650 begrüßen zu können.
    Ihre Frage(n) können wir wie folgt beantworten:


    Die Änderung der Endübersetzung beeinflusst neben den kräftegeometrischen Verhältnissen, dem Freiraum der Antriebskette und ggf. der Tachometerabweichung auch das Abgas- und Geräuschverhalten. Betreffend das Abgasverhalten ist eine Änderung des Übersetzungsverhältnisses bis zu 7% grundsätzlich ohne neue Emissionsmessung möglich. Für das Geräuschverhalten ist dagegen keine Toleranz festgelegt, weshalb das Fahrgeräusch nach erfolgter Änderung erneut gemessen werden muss. Der für Motorräder über 175 cm3 geltende Grenzwert von z.Zt. 80 dB(A) darf dabei nicht überschritten werden. Die zulässige Tachometerabweichung beträgt +10% +8km/h der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, z.B. darf also ein Tachometer bei 100 km/h bis zu 118 km/h anzeigen. Ein Tachometer darf nicht weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen. Eine Änderung der Übersetzung ohne Abnahme / Eintragung durch einen technischen Dienst (TÜV/DEKRA) ist also nicht zulässig. Entsprechende Gutachten oder Bescheinigungen liegen uns nicht vor bzw. können wir nicht ausstellen. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Zubehör im Fahrerhandbuch Ihrer SUZUKI.



    Mit freundlichen Grüßen


    SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH"<<<




    Danke auf jeden Fall für eure Meinung:)



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  • Sorry, missverständlich geschrieben. Die 8% beziehen sich natürlich auf das Ritzel, so meinte ich das. Wenns mehr is, dann wird ein Abgasgutachten fällig, nicht wie von mir, im Moment geistiger Umnachtung geschrieben, eine AU.
    Ich meine also das selbe wie du ;)

  • Na selbst wenn was passiert müssen sie dir erstmal beweißen, dass es aufgrund des 15er Ritzels passiert ist. Es muss schon sehr, sehr, sehr viel Zufall passieren, damit die kürzere Übersetzung Schuld ist.


    Gruß Julian

    Gruß Julian :winke:

  • Jetzt macht euch nicht ins Leder:
    Wir reden da nicht von einem 45 km/h-Moped, das auf 115 "getunt" wurde!
    Die Rodel geht halt 6% langsamer (huch wie gefährlich!) und beschleunigt möglicherweise um 6% besser (Ogottogottogott!).

    Das das keiner merkt stimmt sicherlich solange, bis mal was unvorhergesehenes passiert. Dann glaube ich schon, dass ein Gutachter in der Lage ist bis 15 zu zählen.

    Und der schraubt die Ritzelabdeckung runter und zählt da (dreckigen Fingers) munter drauflos?
    Dem ist das pottegal, weil er weiss, dass daraus NIE ein Unfallverschulden konstruiert werden kann,
    das nicht JEDER pensionierter Scheidungsanwalt in der Frühstückspause zu Papierschnipselchen zerpflückt!
    Wenn man jedoch im Wheely ein Zwillingskinderwagerl zermalmt, bleibt man übrig - egal mit welcher Übersetzung.


    Fazit: Zu Tode gefürchtet, ist auch gestorben.

    Mit fröhlichen Grüßen aus Wien


    DSP

  • Ich geb dir völlig recht. Bis auf den Punkt mit dem "Verschulden". Das halt ich für Spekulation. Um aus ner Leistung in großen Maße rauszukommen wird sich ein Gutachter sicherlich nicht zu schade sein, mal genauer hinzuschauen.
    In diesem Sinne: Vorsicht ist besser als Nachsicht.



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    :ja:

  • Akkumo wie viel hat dich die Eintragung gekostet und wie bist du vorgegangen?


    Eigentlich ja lächerlich wegen einem Zahn weniger so einen Aufwand zu betreiben aber im kontrollgeilen Deutschland weis man ja nie.
    Wenns ganz dumm läuft kann ja anscheinend die Versicherung bei einem Unfall bis zu 5000€ der Schadenssumme vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Das würde ich dann doch ganz gern vermeiden.

  • Meiner Meinung nach braucht man die SMC nicht kürzer übersetzten. Dann fällt ja die erste fast ganz weg und man muss noch öfters schalten :alter schwede: