Permanente Videoaufzeichnung an der SD

  • Kennt jemand einen Hersteller für sehr kleine Kameras, welche am Motorrad je eine vorne und eine hinten befestigt werden kann?


    Preis egal !


    - Wasserdicht
    -Muss sehr klein und unauffällig sein.
    -Permanente Videoaufzeichnung
    -Aufnahmezeit mit 2 Kameras in bester Qualität 2 Wochen (besser 4 Wochen)
    -stromversorgung direkt über Akku (ja ich weiss, habs bedacht :ja: )


    Jemand ne idee? :sehe sterne:




    gruss Andy

  • Diebstahlschutz wird nit viel bringen. Weil wann es moped weg ist, sein auch die kameras weg ;-)

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  • Bin zwar kein Fachmann aber ich denke Du nimmst zwei Minikameras, einen esxternen Speicher und eine externe Stromversorgung.
    dein Hauptproblem wir dabei noch der Platz dies unter zu bringen. Sollten Bewegungen beim fahren aufgezeichnet werden müssen, so brauchst
    Du eine Sportkamera ca. 150€.


    Der benötigte Speicherplatz errechnet sich aus Aufnahmzeit und Auflösung.


    p.S. es gibt Kameras auch mit Bewegungsmelder, so daß nicht permanent aufgezeichnet wird. Spart Strom und Speicherplatz.
    Du solltest auch bedenken ob Du auch bei Dunkelheit aufnehmen möchtest. Dann andere Kamera.
    :winke: Sven

    Geht schon; ist der kleine Bruder von langweilig.


    Drosseln sind Vögel,


    sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei. :grins:

  • -Aufnahmezeit mit 2 Kameras in bester Qualität 2 Wochen (besser 4 Wochen)

    Keine Speicherkarte ist groß genug, um 2 Wochen in bester Qualität aufzuzeichnen. Laut www schaufelt 1 Stunde 1080p Video 4GB auf ein Speichermedium. 2 Wochen = 14 Tage x 8 Stunden x 4GB = rund 450 GB - 1/2 Terabyte. Wenn du eine externe Festplatte an deine Mopete bauen willst...

  • Keine Speicherkarte ist groß genug, um 2 Wochen in bester Qualität aufzuzeichnen.

    Aber Micro SD Karten kann schon mal leichter in großen Mengen verstauen als Akku´s ...
    Die GoPro braucht z.B. alle 4h einen neue Akku :ja: :ja:

  • Was willst du erreichen? Diebstahlschutz?

    Nein keinen Diebstahlschutz.


    Ich habe gerne ein Ass im Ärmel, so zusagen.



    Ausserdem gab es in letzter Zeit gefährliche Situationen welche von anderen Verkehrsteilnehmern verursacht wurden, knappes überholen eines billig getunten Autos auf einer Strasse mit Kies.


    Anschliessend überholte er auch noch meine Freundinn in waghalsigem Tempo, das Ganze toppte sich noch als sich der hintere Endschalldäpfer samt Rohr bis zum Kat löste, und 2 saltos in der Luft hinlegte und nur wenige Meter neben dem Kopf meiner Freundinn in den Strassengraben flog.


    Währe es etwas anders gelaufen währen wir beide gestürzt, und der verursacher währe auf und davon.
    Mit der Kamera hätte ich dann e.v. ein Nummernschild, dann gibts :zorn:


    Mir ist alles Egal, was andere auf der Strasse tun, solange mir es keinen Schaden zufügt, werde ich auch nichts zur Anzeige bringen.

  • Frag doch mal bei der Polizei, die kennen sich doch mit unauffälligen Lösungen aus oder wissen zumindest wer sich damit auskennt :achtung ironie:

    Galbarum Sanarum!

  • Hmmm Bewegungsmelder, das ist ein guter Tipp. Danke


    Edit:
    - Bewegunsmelder (aufnahmezeit kann auch kürzer sein)

  • Keine Speicherkarte ist groß genug, um 2 Wochen in bester Qualität aufzuzeichnen. Laut www schaufelt 1 Stunde 1080p Video 4GB auf ein Speichermedium. 2 Wochen = 14 Tage x 8 Stunden x 4GB = rund 450 GB - 1/2 Terabyte. Wenn du eine externe Festplatte an deine Mopete bauen willst...



    1 Thera SSD ist erstaunlich günstig geworden, unter 500 Fr.



    Anderst wird es wohl eher nicht gehen.



    Dann fehlen noch die kleinen Kameras :denk:

  • Bei den russen sind dash cams sehr gebräuchlich. Keine ahnung ob es das auch für mopeds gibt. Ich denke, das ist das was du suchst. Die nehmen auf bis die sd karte voll ist und überschreiben dann den anfang wieder. Kannst über zündungsplus einschalten.

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  • Frag doch mal bei der Polizei, die kennen sich doch mit unauffälligen Lösungen aus oder wissen zumindest wer sich damit auskennt :achtung ironie:

    So blöde ist die Idee gar nicht!


    Solange die nicht meinen Namen kennen, kann ich schauen und/ oder fragen.
    Manchmal stehen die Motorräder auch so rum :ja:


    Ich mach auch nichts kaputt, ich versprechs :grins:

  • And1


    Bitte bedenke folgendes bei deinem Vorhaben:


    1. Nur Filmen ohne bestimmten Zweck ist erlaubt bzw. verletzt keine Grundrechte bei Betroffenen, z.B sollten diese plötzlich ins Bild laufen (nur dann werden die Aufnahmen überhaupt vor Gericht zugelassen, muss aber nicht sein wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt)
    2. Das Ganze kann auch gegen dich verwendet werden, beim Amtsgericht München lag da vor gar nicht allzu langer Zeit so ein Fall (Auto/Fahrradfahrer)
    3. Filmst du dauerhaft einen Bereich mit öffentlicher Brührung, zur Überwachung, muss das durch Schilder kenntlich gemacht werden! (sonst hast du sofort eine Anzeige vom Betroffenen)


    Du siehst es kommt also darauf an wie du deine gewonnenen Informationen verwendest, und angibst wie du sie bekommen hast (dann kannst du sie auch verwerten im Bedarfsfall ohne selbst vlt. sogar Straftäter zu werden) :zwinker:


    P.S Nur so als kleiner Tipp am Rande :prost:

  • 1TByte SD-Karte heisst noch lange nicht, dass die Kamera damit auch umgehen kann. Gibt immer wieder mal magische Grenzen. Entweder um solche Mengen überhaupt adressieren zu können und dann noch die Frage der max. Dateigrösse.

  • wie wäre es damit? Link wasserdicht, recht günstig und mit Loop-Funktion

    Suzuki V-Strom + SV1000S
    KTM SD990 + SD990R
    Triumph Speedy1050
    Aprilia TuonoV4R

    KTM SD1290R

    Einmal editiert, zuletzt von 1290R ()

  • Ist wirklich Interessant!
    Habe diesbezüglich noch im Internet Rechechiert.
    Jetzt wird mir auch klar wiso es Menschen gibt welche ein Studium ablegen um winzige änderungen resp. fälschungen an Bildern erkennen können.


    Das dass Gericht so ein Theater um die echtheit der Bilder/ videos macht und diese nicht einfach von den oben erwähnten ex. Studenten (Berufnahme unbekannt) kontrolieren lässt wenn der Beschuldigte die echtheit der Fotos/ Videos beschtreitet. Insofern Ihm die kosten nach bestandener Prüfung auch gleich noch zusätzlich belastet werden.


    Ich merke, wir Leben noch in der Steinzeit (was natürlich auch Positiv ist, je nach Situation)


    Du meintest diesen Bericht des Auto/Fahrradfahrers ? 3. abschnitt nach dem Foto.














    Videobeweis aus dem Auto hilft selten vor Gericht
    Viele Autofahrer setzen im Wagen eine Dashcam ein, um bei Unfällen ihre Unschuld belegen zu können. Bisher haben Richter aber Aufnahmen fast nie anerkannt. VON HOLGER HOLZER




    © Rollei[align=start][/align]
    Eine Autokamera an einer Windschutzscheibe
    Videokameras für das Armaturenbrett, sogenannte Dashcams, werden auch bei deutschen Autofahrern immer beliebter, spätestens seit die per Dashcam aufgenommenen Bilder der Meteoriteneinschläge im Februar in Russland um die Welt gegangen sind. Solche Kameras gibt es mittlerweile ab rund 40 Euro inklusive Saugnapf-Halterung für die Windschutzscheibe, Geräte ab 150 Euro zeichnen sogar in HD-Auflösung auf. Die Aufnahmen werden auf einer Speicherkarte gesichert.


    Neben der Aufzeichnung der Fahrstrecke sollen die Kameras vor allem einen Zweck erfüllen: Beweismaterial liefern, etwa bei Unfällen oder Polizeikontrollen. Doch bislang ist die Verwertbarkeit vor Gericht umstritten. Ein neues Urteil des Amtsgerichts München könnte Hobbyfilmern jetzt Hoffnung machen: Dort wurde eine Videoaufzeichnung in einem Zivilprozess zugelassen.


    In dem verhandelten Fall hatte ein Radfahrer geklagt: Ein Cabriofahrer habe ihn von der Straße gedrängt und mit Gesten beleidigt. Als Beleg legte er eine Aufnahme vor, die er mit einer am Lenker angebrachten Videokamera gemacht hatte. Der angeklagte Autofahrer wehrte sich gegen die Verwendung des Videos mit der Begründung, es verletze seine Grundrechte.
    Das Gericht sah das nach Abwägung der Interessen beider Parteien anders. Der Radfahrer habe mit dem Filmen vom Lenker zunächst keinen bestimmten Zweck verfolgt. Alle aufgenommenen Personen seien zufällig ins Bild geraten, etwa so wie es bei Touristenfotos der Fall ist. Derartige Fotoaufnahmen und Videos seien nicht verboten, sondern sozial anerkannt, heißt es im Urteil (Az. 343 C 4445/13).
    Aufnahme kann gegen den Filmer verwendet werden
    Die Grundrechte eines Abgebildeten sind laut des Richters nur dann eventuell beeinträchtigt, wenn die Bilder gegen seinen Willen veröffentlicht würden. Das ist vor Gericht zwar der Fall - allerdings habe sich durch den Unfall auch die Interessenlage der Beteiligten entscheidend geändert, so das Amtsgericht München. Der Fahrradfahrer habe nunmehr ein Interesse gehabt, Beweise zu sichern, ähnlich wie man es nach einem Unfall mit Aufnahmen von Bremsspuren und dergleichen tut.
    Ob die Beweismittel erst nach dem Unfall gewonnen wurden oder bereits gemachte Aufnahmen mit diesem Ziel verwertet werden, macht in den Augen des Richters keinen Unterschied. Deshalb ließ er das Video für das Verfahren zu. Das Urteil ist allerdings nicht allgemeingültig. Ob ein Video zugelassen wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Gerichts. Dabei können auch Fragen zur Manipulierbarkeit der Aufnahmen eine Rolle spielen. Bislang gibt es kaum einschlägige Urteile.
    Darüber hinaus sollten Nutzer solcher Dashcams bedenken, dass Videomaterial nicht nur für Entlastung sorgen kann. Wird der Filmer etwa selbst von der Polizei wegen eines Vergehens angehalten, können die Beamten bei einem Anfangsverdacht das Aufzeichnungsgerät sicherstellen und die Daten auch zum Nachteil des Betroffenen auswerten.
    Auch dem Fahrradfahrer vor dem Amtsgericht brachte die Videokamera keinen Vorteil: Die Aufnahmen zeigten, dass er nicht vom Autofahrer abgedrängt wurde, sondern aus eigener Schuld gestürzt war.


    VON Holger Holzer
    DATUM 17.07.2013 - 18:19 Uhr
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  • Kennt jemand einen Hersteller für sehr kleine Kameras, welche am Motorrad je eine vorne und eine hinten befestigt werden kann?


    wenn es ganz billig sein soll würde mir da die 808 keychain kamera einfallen.
    die alten versionen von dem ding waren noch ziemlich scheisse, aber die neuen sind recht OK.


    - die unterstützen loop mode,
    - sind akku betrieben können aber mit strom betrieben werden
    - recht klein
    - leider nicht wasserdicht
    - fragwürdige china qualität


    2 wochen wirste so aber mit keiner kamera der welt hinbekommen. ob bewegungsmelder oder nicht.

    dem achmed
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    KTM 1190 Adventure R | KTM 690 Enduro R