zwei unterschiedliche Reifen

  • Ich habe mal eine dumme Frage.
    Da nun auf meiner SD der VR am Ende ist, möchte ich gerne mal den M7 RR ausprobieren. Mein HR (SS2) ist aber vom Profil noch völlig OK. Ist es erlaubt auf der 1290 zwei verschiedene Reifen zu fahren?


    Danke schon mal für die Info.

  • Ich habe mal eine dumme Frage.
    Da nun auf meiner SD der VR am Ende ist, möchte ich gerne mal den M7 RR ausprobieren. Mein HR (SS2) ist aber vom Profil noch völlig OK. Ist es erlaubt auf der 1290 zwei verschiedene Reifen zu fahren?


    Danke schon mal für die Info.



    Es gibt von den Reifenherstellern teilweise! Freigaben für Kombinationen (z.B. Metzeler Z6 mit Z8 kombinieren).


    Für Reifen von Unterschiedlichen Herstellern gibt es generell KEINE Freigabe. Schmeiß Deinen Dunlop hinten weg (da sind vermutlich sowieso nur noch für 20 Euro Profil drauf) und kauf einen ganzen Satz.

    Gruß
    der OLLI


    Wenn mich jemand fragt: "was geht ab?" male ich ihm ein Kreuz auf die Stirn und antworte: schwarzer EDDING schon mal nicht!

  • man muß auf einer achse idente reifen haben, du hast zwei achsen also kannst du unterschiedliche reifen fahren

    Fördergruppe: Herbrennerei

  • man muß auf einer achse idente reifen haben, du hast zwei achsen also kannst du unterschiedliche reifen fahren



    ich bin mal davon ausgegangen, dass KTM-Rolo aus D kommt. Hier ist das das beim KRad definitiv NICHT erlaubt.


    Das mag in AUT ja anders sein......

    Gruß
    der OLLI


    Wenn mich jemand fragt: "was geht ab?" male ich ihm ein Kreuz auf die Stirn und antworte: schwarzer EDDING schon mal nicht!

  • Das glaub ich nicht.. Wenn du die Freigabe für ssm2 und m7rr hast kann man den einen vorne und den anderen hinten fahren... Wieso sollte das in D anders sein?

    Fördergruppe: Herbrennerei

  • Ich zitiere mal Metzler bzw. Michelin:
    Nach durchgeführten fahrdynamischen Tests wird hiermit bestätigt, dass gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine Bedenken bestehen.
    Also jeweils die zusammen genannten VR und Hr in kombination.
    Mir ist keine Herstellerübergreifende Freigabekombination bekannt.
    Also in Deutschland ziemlich sicher nicht erlaubt
    VG

  • sorry das hat mir keine ruhe gelassen hier aus alpenbiker.eu


    Sersen !


    Also da ich heute etwas früher Feierabend hatte,
    bin i mal zum hiesigen TÜV gefahren und hab da mal den Herrn gefragt.


    Und jetzt kommts: Ich darf Mischbereifung fahren!
    Also vorn bspw. Metzeler und hinten Michelin.


    Seine Aussagen sinngemäss:


    Dass weder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Brief),
    noch in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Schein) ein Fabrikat steht,
    spielt zunächst mal keine Rolle.
    Fehlt allerdings im Feld 22 (Schein) der Zusatz "Reifenfabrikat gem. ABE"
    (so oder so ähnlich),
    dann gilt ausschliesslich die EG-Betriebserlaubnis (COC),
    steht auch dort nichts weiter drin ausser die Reifendimensionen,
    dann steht es mir frei, welches Fabrikat ich wo aufziehe!
    Eine Freigabebescheinigung braucht aufgrund der fehlenden Angaben in der COC nicht mitgeführt werden, die TÜV Plakette darf nicht verweigert werden.
    Er empfahl allerdings wegen möglicher Kontrollen durch die Rennleitung eine Kopie
    der COC mitzuführen, ist aber keine Pflicht.


    Wer nicht weiß wie so eine COC ausschaut,
    im Anhang hab ich mal ne Kopie von meiner angehängt.

    Fördergruppe: Herbrennerei

    Einmal editiert, zuletzt von Ricardo ()

  • Mir ist keine Herstellerübergreifende Freigabekombination bekannt.
    Also in Deutschland ziemlich sicher nicht erlaubt


    Genau so ist es in Deutschland!
    hab das Thema zuletzt letztes Jahr wieder gehabt.


    Muss aber auch sagen, dass das schon besser ist, da sich häufig eine Mischbereifung untersch. Hersteller nicht ideal miteinander verträgt.
    Im Falle eines Unfalles – insbesondere wenn du andere geschädigt hast – kannst schnell schlechte Karten haben.

  • Bei mir sind definitiv die Dunlop eingetragen in den "Papieren".
    Also entweder die fahren oder andere freigegebene.
    Ich kenne die Öschi Regelungen nicht, aber zumindest hier in Deutschland ist das so.
    VG
    Stefan

  • Rein rechtlich verstehe ich die Diskussion hier, aber ansonsten ist es doch wohl ein Schwachsinn wegen ein paar Euro etwas zusammenzumischen, das sich nicht kennt....
    Es gibt so viele unterschiedliche Reifenmerkmale der einzelnen Hersteller, dass sich eine Mischung beim Moped wohl von selbst verbietet. Wem der komplette Satz zu teuer ist, zahlt halt etwas später.... :kapituliere:

  • Hier der Auszug aus einer Veröffentlichung vom " Reifen-Verband " :




    Mischbereifung Motorrad


    Eine Mischbereifung, unterschiedliche Reifenmodelle oder
    Reifenhersteller für Vorder- und Hinterreifen auf der Maschine, ist bei
    Motorrädern im allgemeinen zugelassen. Verboten ist eine Mischbereifung
    beim Motorrad nur, wenn eine sogenannte "Reifenfabrikatsbindung"
    ausdrücklich im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
    vorgeschrieben ist. Die Angabe finden Sie in Ziffer 22. Falls im
    Fahrzeugschein eine Reifenbindung vermerkt ist, kann eine Reifenfreigabe
    beim Reifen- oder Motorradhersteller beantragt werden. In der
    Reifenfreigabe für das Motorrad bestätigt der Reifen- oder
    Motorradhersteller, dass der jeweilige Reifen für die Maschine geeignet
    ist.


    Einzelne Motorradhersteller verzichten mittlerweile auf die
    Reifenbindung. Allerdings werden gewissen Reifenmodelle, mit denen das
    Motorrad homologiert wurde, vom Hersteller empfohlen. Im Interesse der
    Sicherheit sollte aber jeder Motorradfahrer auf die Reifen zurückgreifen
    die der Motorradhersteller empfiehlt, auch wenn keine Reifenbindung im
    Fahrzeugschein eingetragen ist.

  • Um generell den Begriff "Mischbereifung" , (der noch aus den 60gern und 70gern stammt) etwas genauer zu beleuchten: Mischbereifung ist generell der Begriff für eine "Mischung" aus 2 verschiedenen


    Reifen - Bauart - Typen,....Radialreifen und Diagonalreifen.


    Eine Mischung dieser beiden Herstellungsverfahren kann zu indifferenten Fahreigenschaften führen, die vom Gesetzgeber daher verboten sind.!


    Handelt es sich bei einer Reifenpaarung von gleichen Typen (also z.B. Radialreifen) dürfen durchaus zwischen Reifenherstellern verschiedener Marken gemischt werden. Sogar z.B. beim Pkw Winterreifen auf der Vorderachse und Sommerreifen


    auf der Hinterachse. Dabei müssen die zugelassenen Traglasten und Geschwindigkeits - Indexe die für das jeweilige Fahrzeug eingehalten, dürfen jedoch überschritten, nicht aber unterschritten werden.


    Als Ausnahme gilt: Im COC ist ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass nur ein bestimmter Reifen eines bestimmten Herstellers für dieses Fahrzeug gefahren werden darf.!


    Ansonsten darf z.B vorne ein Dunlop und hinten ein Pirelli gefahren werden.


    Eine Empfehlung, solche "Mischung" von 2 verschiedenen Herstellern zu fahren wird es nicht geben, da je nach Marke unterschiedliche Fahrverhalten auftreten können.! Verboten ist es aber explizit nicht!
    :amen::alter schwede::zwinker:

  • Jürgen
    :Daumen hoch: Genau so



    Diagonalreifen für Motorräder auf dem deutschen Markt gibt es meines Wissens nur noch von Heidenau und die bieten bisher keine Reifen für die KTM Zweizylinder Straßenfraktion an.
    Daher ist inzwischen der Begriff "Mischbereifung" für die Nutzung zweier unterschiedlicher Hersteller je Achse gemeint. :zwinker:

  • Ich habe jetzt mal beim TÜV angerufen.
    Die haben genau das gesagt was atelo schon geschrieben hat.
    Also für die 1290 heisst das, da sie eine Reifenbindung hat dürfen Reifen nur von einem Hersteller unterschiedlich sein wenn es eine unbedenklichkeitsbescheinigung gibt. Zwei unterschiedliche Fabrikate sind nicht erlaubt.
    Bei meiner 690 Enduro ist das anders, die hat keine Reifenbindung, da darf ich mischen wie ich will.