KTM Insider hier? oder 2015 vs. 2016 Enduro R

  • Die "+/-800er Adventure" wird definitiv kommen und die Reiseenduro-Palette nach unten abrunden (daher auch keine 690 Adventure), allerdings wohl erst bei EICMA 2016 und dann 2017 in den Läden - das war zumindest mein Wissenstand von diesem Frühjahr und ich denke nicht, dass die Pläne groß geändert wurden.


    So long,


    da Wolf

  • Dann muss ich wohl für eine Jahr die neue Duke R fahren. Schade, ich dachte ich könnte direkt upgraden :grins:

    MT-09 SP + SH 150i + CRF 300 L ¯\_(ツ)_/¯ Duke 690 R, Street Triple 765 RS, Tenere 700

  • Ich möchte hier keinen Unsinn erzählen, aber laut der "Motorrad" Zeitschrift, die vor kurzem im Briegkasten war.
    Bringt KTM für nächstes Jahr einen überarbeiteten Einzylinder raus.
    Der höher dreht, ruhiger läuft und allgemein besser sein soll. Auch das Display wird überarbeitet.


    Die Rede ist hier aber nur von der Eintopf Duke.
    Ob das von mir beschriebene auch in die anderen Modelle mit Eintopf einfließt, weiß ich nicht.


    Ich denke aber schon.

  • Ich möchte hier keinen Unsinn erzählen, aber laut der "Motorrad" Zeitschrift, die vor kurzem im Briegkasten war.
    Bringt KTM für nächstes Jahr einen überarbeiteten Einzylinder raus.
    Der höher dreht, ruhiger läuft und allgemein besser sein soll. Auch das Display wird überarbeitet.
    .


    Du erzählst keinen Unsinn, dazu gibt aber schon einen Thread hier:


    > KLICK <


    So long,


    da Wolf

  • Was ist eigentlich mit der neuen Abgasnorm Euro4?
    Die ist doch ab 2016 gültig, nicht?


    Das könnte doch heissen, das die 2016er 690er weniger Leistung haben könnte um die Euro4 zu erfüllen?!?


    Hoffentlich habe ich hier einen Denkfehler....weiss jemand genauer Bescheid?


    Gruss
    Andy

  • In 2016 homologisierte Motorrad Modelle müssen EURO 4 erfüllen. Alle anderen NEUfahrzeuge müssen ab 1.1.2017 EURO 4 erfüllen.
    In 2016 kann also alles, was bis zum 31.12.2015 (mit EURO 3) als neues Modell homologiert wurde auch verkauft werden.


    Konkret heißt das: in 2016 können alte Modelle weiter als Neufahrzeug verkauft werden + für das Modelljahr 2017 werden alle KTM Einzylinder Modelle zwingend den Motor der neuen Duke erhalten müssen


    Also werden z.B. auch die 701er Huskys bereits nach einem Jahr zwingend einen neuen Motor bekommen müssen.

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  • Nur nochmal zur Sicherheit. Ich kann meine Enduro R Modelljahr 15, die ich diesen Monat neu gekauft habe aber nächstes Jahr noch problemlos anmelden richtig? Die hat ja noch Euro 3?

  • Servus zusammen,


    meine Wissens nach muss der Hersteller eine Sondergenehmigung für die Zulassungsfähigkeit in 2016 von Modellen homologiert nach Euro 3 beantragen. Ab 2017 geht definitiv nix mehr.


    Grüße,
    Peter

  • Nur nochmal zur Sicherheit. Ich kann meine Enduro R Modelljahr 15, die ich diesen Monat neu gekauft habe aber nächstes Jahr noch problemlos anmelden richtig? Die hat ja noch Euro 3?


    Überhaupt kein Problem. Die könntest Du sogar erst 2032 anmelden und es wäre immer noch kein Problem. Das wäre dann eine Oldtimer-Erstzulassung :grins::grins:


    Das ganze Euro4 Thema gilt primär nur für die Hersteller und wann diese ihre Modelle an die Händler verkaufen.
    Wann der Händler an Dich verkauft bzw. wann Du die Machine zulässt ist meines Wissens nach völlig egal.

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  • Stimmt so leider nicht.


    Hier mal ein kleiner Bericht dazu.
    http://www.n24.de/n24/Mediathe…-neuwagen-zu-alt-ist.html



    Weil das Fahrzeug noch nie angemeldet war gilt es als Neuwagen.
    Und ein Neuwagen muss bei der Zulassung alle geltenden Rechte erfüllen. Eben auch Abgas.
    Wäre das Fahrzeug einmal angemeldet und dann 30 Jahre abgemeldet. Kein Problem.


    Wie das aktuell mit dem Mopeds aussieht kann ich aber nicht sagen.

    Der weiße Reiter :alter schwede:

  • Da lag ich tatsächlich falsch...


    Bis 2017 einschließlich gibt es aber wohl keinerlei Probleme für noch nicht zugelassene Euro 3 Motorräder.


    Bis 31.12.2017 gilt wohl eine Übergangsregelung für Händler (und Kunden) in der Euro3 Motorräder aus dem Bestand noch verkauft und zugelassen werden dürfen. Danach ist für die Erstzulassung eine Sondergenehmigung des jeweilgen Regierungspräsidenten notwendig oder es muss ein Euro 4 Gutachten vorgelegt werden.


    Wenn das Fahrzeug bereits einmal zugelassen war, dann spielt das alles keine Rolle mehr. Typisch deutsches Bürokratentum...

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  • Er will sie ja im Januar 2016 anmelden. Also kein Problem!


    Außerdem, auch 2016 stehen ja überwiegend noch Euro3 Bikes bei den Händlern (aller Marken). Euro 4 gilt nur für in 2016 homologierte Modelle.

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  • Servus beinand,


    weiß eigentlich jemand was an der 690 Enduro R 2016 zur 2015ner geändert wurde ?
    Ich hab noch nichts gelesen und irgendwie schaut sie auf den Bildern genauso aus wie die 2015ner.
    Bitte Infos wenn ich falsch liege !

    beste Grüße


    Heinz !!

  • Hallo nochmal,


    Euro 4 gilt ab 01.01.2016. Nachdem was ich bis jetzt gelesen habe können alle Fahrzeuge, die nicht nach Euro 4 homologiert sind, nur zugelassen werden, wenn sie entweder 2015 zumindest 1 Sekunde angemeldet waren (sogenannte Tageszulassung und Wiederinbetriebnahme) oder der Hersteller (nicht der Händler oder der Kunde) eine Sondergenehmigung beantragt und genehmigt bekommen hat.


    Für alle noch nicht verkauften und nicht in der EU zugelassenen Euro 3-Modelle, für die keine Sondergenehmigung vorliegt, müssen die Händler den Weg über die Tageszulassung gehen.


    Eigentlich gilt m. W. auch ab 01.01.16 die ABS-Pflicht. Hier betrifft das aber wiklich nur Neuentwicklungen. Ab 01.01.2017 gibt es auch bzgl. ABS-Pflicht keine Ausnahmen mehr.


    Grüße,
    PEter