Seitenreflektoren - ja oder nein ?

  • Hallo Leute,


    nachdem ich jetzt ein bissl recherchiert habe, bin ich etwas verunsichert was die Seitenstrahler an der GT angeht.


    Lt. österreichischem KFG und STVO bzw. EU-Richtlinie können Seitenstrahler ja angebracht sein, müssen aber nicht.


    Anscheinend ist gemäß Euro 4 aber jetzt zumindest 1 gelber Seitenstrahler Pflicht - und das gilt ja dann ab 1.1.2017.


    Wie ist das denn jetzt bei der GT die in 2016 homologiert und zugelassen worden ist?
    Die hat ja auch Euro 4 - aber fällt das dann auch unter diese Regelung - und muss die auch die Seitenstrahler haben - oder erst welche die nach dem 1.1.2017 zugelassen werden?


    Grund meiner Frage: habe den vorderen originalen Fender gegen die Carbon-Variante getauscht, und müsste ja jetzt die Seitenstrahler umbauen und neu anbringen.
    Wirklich stören tun mich die Dinger nicht, aber wenn es nicht erforderlich wäre würde ich es halt sein lassen.
    Auf der anderen Seite hab ich keinen Bock wegen so zwei Seitenstrahlern eine Diskussion mit den Kollegen von der :polizei: anzufangen - das ist es absolut nicht wert.


    Im Zweifel werde ich sie eh wieder anmontieren - mich würde allerdings tatsächlich interessieren wie das denn nun wirklich ist - so 100%ig schlau werde ich aus den Infos aus dem WWW da nicht.


    Danke falls da jemand belastbare Infos hat.

    :winke:
    Grüßle Marie

  • Wenn das Ding ohne Homolgiert war/ist dann wirst sie wohl nicht brauche


    Sorry hab da,was Überlesen. Werden wohl dann sein müssen.

    Der Bayerische Wald grüßt den Rest der Welt! :wheelie:

    Einmal editiert, zuletzt von gupo ()

  • Ich würde mal vermuten am Anfang werden die da noch nicht so streng sein. Später wirds aber mal in die Richtung wie mit dem roten Rückstrahler hinten gehen. :crazy:

    KTM 690 Duke 2012
    Triumph Street Triple Rx 2015
    KTM Super Duke R 2017 :knie nieder:

  • Wenn sie an deinem Original Fender dran waren, dann wird sie auch mit homologiert sein. Baut ja niemand dran ohne dass es sein muss. Und die GT ist EU4 also mussen die Seitenstrahler dran sein. Wie kritisch das von den Jungs in Blau gesehen wird???? Keine Ahnung. Muss jeder für sich selber entscheiden. Rein rechtlich ists eindeutig.

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    KTM Superduke 1290 Special Edition

  • Wenn das Din ohne Homolgiert war/ist dann wirst sie wohl nicht brauchen.


    Naja - die beiden Dinger waren ja beim Kauf vorne am Fender dran - schätze dann mal dass die auch so homologiert worden ist. Zugelassen wurde sie jedenfalls damit.


    Die Frage ist daher - wenn die GT jetzt schon Euro 4 ist und die Dinger hatte - muss sie diese auch ab 2017 dran haben obwohl sie EZ 2016 zum Zeitpunkt von Euro 3 ist?
    Vermutlich ja - aber ich würde das eben gerne genau wissen wollen :zunge:


    Der hintere Rückstrahler ist ja schon länger Pflicht auch ohne Euro 4 - ist halt so und damit muss man eben leben.


    Nachdem die GT ja doch einiges an Orange dran hat stören die Seitenstrahler nicht wirklich, allerdings sind die beiden Fenderstreben an denen die dran waren bei dem Carbonfender nicht absolut "plan" sondern etwas verdreht (sieht man aber nicht, nur wenn man die Plastik-Seitenstrahler dran hält - weiß jetzt aber auch nicht ob die bei dem originalen Fender auch so waren), darum ist das Ankleben auch nicht so einfach die wirklich haltend zu bekommen. Würde wohl nur gut mit Baukleber gut gehen wo man das ausgleichen kann - und DEN Aufwand würde ich gerne sparen wenn es nicht Pflicht ist.

    :winke:
    Grüßle Marie

  • Wenn sie an deinem Original Fender dran waren, dann wird sie auch mit homologiert sein. Baut ja niemand dran ohne dass es sein muss. Und die GT ist EU4 also mussen die Seitenstrahler dran sein. Wie kritisch das von den Jungs in Blau gesehen wird???? Keine Ahnung. Muss jeder für sich selber entscheiden. Rein rechtlich ists eindeutig.



    Du raubst mir jede Hoffnung .... :weinen: :grins:


    Aber ja - leuchtet wohl ein - dann müssen die eben wieder dran - Stress mit der Rennleitung deswegen brauch ich sicher nicht .....


    Frage: würde da dann auch eine orangen reflektierende Folie gehen - oder muss es unbedingt so ein fixes starres Plastikteil sein mit E-Nummer?
    Naja - da die Antwort vermutlich NEIN und JA sein wird ..... :kacke:
    Oder doch eine mögliche Alternative?

    :winke:
    Grüßle Marie

  • Euro4 ist Euro4 egal wann sie angemeldet wurde. Es zählt nur was in den COc Paieren steht. Und wenn da Euro4 steht, dann musst sie dran haben. 2016 war nur eine Übergangszeit, die es zumindest in EU bei jedem Wechsel gibt, damit de Hersteller nicht von einem Tag auf den anderen das ganze Programm umstellen müssen. Das bringt sonst jede Entwicklung um.

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  • Wenn die Folie ne E Nummer hat..... Frage beantwortet sich selber. Aber mal ehrlich, wenn mir mein Rückstrahler runtergefallen ist, hat mich auch noch nie ein Streckenposten deswegen angehalten. Aber eine Grantie gibts natürlich nicht. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann mach Sie dran, vielleicht gibt's ja noch kleiner legale und eventuell gibt's ja noch Freiheiten beim Anbauort, dass sie unauffälliger verbaut werden können. Google könnte da helfen.

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  • Ich an deiner Stelle würde einfach morgen mal beim TüV anrufen wie das gehandhabt wird, die sollten das eigentlich wissen :zwinker:

    "Die Uhr hat 12 geschlagen" :wheelie:

  • Wenn die Folie ne E Nummer hat..... Frage beantwortet sich selber. Aber mal ehrlich, wenn mir mein Rückstrahler runtergefallen ist, hat mich auch noch nie ein Streckenposten deswegen angehalten. Aber eine Grantie gibts natürlich nicht. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann mach Sie dran, vielleicht gibt's ja noch kleiner legale und eventuell gibt's ja noch Freiheiten beim Anbauort, dass sie unauffälliger verbaut werden können. Google könnte da helfen.

    Anbauort ist voll OK - und hat mich bis jetzt auch echt nicht gestört (orange ist orange und passt auch) - warum ich da so rum tue ist eigentlich nur die Befestigung mit Kleben wegen der nicht planen Grundfläche am Fender ...


    Ich an deiner Stelle würde einfach morgen mal beim TüV anrufen wie das gehandhabt wird, die sollten das eigentlich wissen :zwinker:

    Bist Du Dir sicher... ? :grins:
    Wenn ich die Aktion mit Fahrwerk, AGA und Rad/Reifenkombi bei einem meiner Fzg. denke wird mir gleich wieder :kotz: :grins:
    Aber ja - probieren kann ich es ja .....

    :winke:
    Grüßle Marie

  • Marie, bei Autos, deren Motoren ich entwickel, ist nicht anderes, daher kann ich dir absolut sicher sagen, dass die Kollegen beim TÜV dir auch nix anderes erzählen werden. Es ist immer die Norm entscheidend nach der homologiert wurde. Rein zulassungstechnisch müssen die daher dran sein. Wie die Streckenposten das sehen ist reines Glück. Ich hatte bisher mit nem fehlenden Rückstrahler noch keine Probleme. Kommt aber meist drauf an, wie man in den Wald hineinruft bei einer Kontrolle. Wenn die schlecht geschlafen haben, bekommst ne Mängelkarte und????

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  • Ja eh..... hast ja Recht Guido - aber auf irgendsoeinen Stress mit der :polizei: hab ich einfach keine Lust, da ist mir meine Lebenszeit zu schade.


    Also werd´ich die Dinger halt dran machen wenn es so sein muss - wird schon gelingen .... :grins:


    Danke für Deine/Eure Antworten .....

    :winke:
    Grüßle Marie

  • man muss auch dazu sagen, das für neu homologierte Fahrzeuge ja schon dieses jahr euro4 zählt.


    es gab nur den übergangsbestandsschutz.


    von daher wie weiter oben geschrieben, euro4 homologiert da zu der zeit schon Vorschrift und dadurch auch die seitenstrahler.


    und auch klar, es kommt immer drauf an wie der gute gegenüber das handhabt.


    wenn du Pech hast hast menge ärger und viel nerven.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • was kostet ein fehlender Rückstrahler in D Strafe? 15 Euro? wird für die Reflektoren ähnlich sein und wäre mir persönlich das Risiko wert. mit Euro 5 kommen dann vermutlich Rückstrahler in den Speichen und Fußrasten als Pflicht. dann sieht so ein Motorrad endgültig aus wie ein Kinderfahrrad :applaus:

    Meine Posts sind wie ein Supermarkt. Jeder darf entscheiden, ob und was er davon für sich mitnimmt. Keiner muss kaufen :grins:

  • Ihr habt Probleme, ich mach das so wie es mir gefällt. Wenn mich die Rennleitung anhält bezahle ich und gut. Wie habt ihr ein Motorrad für 16000 gekauft wenn es jetzt an 15 Euro fehlt. An meiner Maschine ist alles IO außer die Strahler, bin auch schon öfter angehalten worden und man hat mich auf das Problem mit den Strahler hingewiesen aber bezahlt habe ich noch nicht.

  • Ich hab mal kurz gegoogelt und folgendes im Bußgeldkatalog gefunden.


    Sind Leuchten ohne E Kennzeichnung im Einsatz oder werden sie nicht artgerecht eingesetzt gilt folgendes



    Das Fahren ohne Betriebserlaubnis kann ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro nach sich ziehen.




    Ansonsten


    Entspricht die Beleuchtung an Ihrem Fahrzeug nicht der Vorschrift bzw. liegt keine Bauartgenehmigung vor, kann zusätzlich ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro drohen.

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  • Ihr habt Probleme, ich mach das so wie es mir gefällt. Wenn mich die Rennleitung anhält bezahle ich und gut. Wie habt ihr ein Motorrad für 16000 gekauft wenn es jetzt an 15 Euro fehlt. An meiner Maschine ist alles IO außer die Strahler, bin auch schon öfter angehalten worden und man hat mich auf das Problem mit den Strahler hingewiesen aber bezahlt habe ich noch nicht.


    Es geht ja nicht um die paar Euro für die Rückstrahler - es geht lediglich darum, ob es ab 2017 Pflicht ist wenn ein EU4-Mopped bereits in 2016 zugelassen worden ist.
    Denn nach wie vor steht eben im KFG in Österreich, dass Seitenstrahler angebracht werden "dürfen", aber nicht müssen.
    Ist vermutlich in D ja nicht anders ....


    DAS ist aber jetzt auch geklärt - EU4 = eben EU4 - auch wenn noch vor 2017 zugelassen - somit hat sich das Thema ja eh erledigt.
    Und da mich die Seitenstrahler optisch nicht wirklich stören mach ich sie eben wieder an den neuen Fender dran.


    Allerdings wegen so einem Teil einerseits der Rennleitung etwas zu zahlen, oder noch schlimmer, die drauf zu stoßen mal alles ganz ganz genau anzusehen - darauf hab ich keinen Bock - und DA sind mir dann auch 15 Euro oder was auch immer der Spaß kostet zu viel - und auch wenn es nur einen 5er kosten würde ... :grins:

    :winke:
    Grüßle Marie

  • Ein Rückstrahler ist mMn keine Beleuchtung.

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  • Sorry hätte ich ergänzen sollen. Die Rückstrahler zählen laut Bußgeldkatalog auch zur Beleuchtung. Wenn man so will eine "passive " Beleuchtung.

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