Hallo Leute,
nachdem ich jetzt ein bissl recherchiert habe, bin ich etwas verunsichert was die Seitenstrahler an der GT angeht.
Lt. österreichischem KFG und STVO bzw. EU-Richtlinie können Seitenstrahler ja angebracht sein, müssen aber nicht.
Anscheinend ist gemäß Euro 4 aber jetzt zumindest 1 gelber Seitenstrahler Pflicht - und das gilt ja dann ab 1.1.2017.
Wie ist das denn jetzt bei der GT die in 2016 homologiert und zugelassen worden ist?
Die hat ja auch Euro 4 - aber fällt das dann auch unter diese Regelung - und muss die auch die Seitenstrahler haben - oder erst welche die nach dem 1.1.2017 zugelassen werden?
Grund meiner Frage: habe den vorderen originalen Fender gegen die Carbon-Variante getauscht, und müsste ja jetzt die Seitenstrahler umbauen und neu anbringen.
Wirklich stören tun mich die Dinger nicht, aber wenn es nicht erforderlich wäre würde ich es halt sein lassen.
Auf der anderen Seite hab ich keinen Bock wegen so zwei Seitenstrahlern eine Diskussion mit den Kollegen von der anzufangen - das ist es absolut nicht wert.
Im Zweifel werde ich sie eh wieder anmontieren - mich würde allerdings tatsächlich interessieren wie das denn nun wirklich ist - so 100%ig schlau werde ich aus den Infos aus dem WWW da nicht.
Danke falls da jemand belastbare Infos hat.