problem mit fehleranzeige bei einbau LED Abblendlicht

  • Zitat

    was bedeutet StVO und StVZO


    StVO = StraßenVerkehrsOrdnung
    --> einfach ausgedrückt sind hier die Verhaltensregeln im Straßenverkehr geregelt, vorfahrt, parken, Pflichten des Fahrzeughalters usw...


    StVZO= StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung
    --> hier geht es eher um den technischen Zustand des Fahrzeugs...

    Grüße
    André :wheelie:


  • StVO = StraßenVerkehrsOrdnung
    --> einfach ausgedrückt sind hier die Verhaltensregeln im Straßenverkehr geregelt, vorfahrt, parken, Pflichten des Fahrzeughalters usw...


    StVZO= StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung
    --> hier geht es eher um den technischen Zustand des Fahrzeugs...

    Danke , wieder etwas gelernt heute :Daumen hoch:

    THE ONLY DIFFERENCE BETWEEN MEN AND BOYS, IS THE SIZE OF THEIR TOYS

  • Ich fahre im April mit Motorrad nach Sauerland mit meine Kumpel fur 5 Tage. Bin gespannt ob der polizei etwas sagt davon.


    Durchaus kann die Polizei was sagen. Sie können dir sogar die Weiterfahrt in Deutschland verbieten.


    1. können die LEDs durch ihre Blendwirkung als verkehrsgefährdend bewertet werden


    und


    2.
    unterliegt auch dein Motorrad einer Zulassung nach E-Norm. Darin ist
    z.B. auch die Art des Scheinwerfers/Lichtkörpers festgehalten



    Ein Beispiel dafür, auch wenn es sich hier nicht um ein Motorrad handelt, ist ein Wohnmobil mit einem Smart als Anhänger
    . Der Smart wird hier an der Vorderachse mit einer Deichsel verbunden.
    In den Niederlanden und auch wohl in England zulässig, in Deutschland
    verboten und darf damit hier nicht gefahren werden.

  • Offtopic:


    Wenn's extrem ist, kann die Weiterfahrt untersagt werden - das würde dann vom jeweiligen Gefahrenabwehrrecht des Bundeslandes abgedeckt sein.


    Wir haben damals im Verkehrsunterricht jedenfalls gelernt, dass Verstöße nach der StVZO nicht geahndet werden können - E-Norm hin oder her... Meines Wissens macht das zb die Autobahnpolizei auch so. Ich hab eher weniger mit solchen Exemplaren(ausl.Fahrzeuge) zu tun...


    Mir wäre das jedenfalls persönlich - wie zb auch die Montage des SDR-Auspuffes - zu heiß irgendwo stehen bleiben zu müssen. Erst recht wenn man in Bereiche wie Harz oder Schwarzwald fährt, wo jegliche Diskussion mit dem Beamten sinnlos ist, weil er einfach Ahnung hat :cool:

    Grüße
    André :wheelie:

  • Wir haben damals im Verkehrsunterricht jedenfalls gelernt, dass Verstöße nach der StVZO nicht geahndet werden können - E-Norm hin oder her...

    Vielleicht nicht geahndet. Aber eine Weiterfahrt kann sicherlich untersagt werden. Ich vermute mal eher, dass der bürokratische Aufwand für die Polizeibeamten sehr hoch ist und deshalb die Äuglein das eine oder andere Mal zugedrückt werden. Aber ich bin auch kein Rechtsexperte, sondern sehe das eher mit meinem Rechtsempfinden. Vielleicht outet sich mal ein "gelernter" Experte dazu. Wäre doch interessant. :ja:

  • Zitat

    Vielleicht outet sich mal ein "gelernter" Experte dazu. Wäre doch interessant. :ja:


    Stehts zu Diensten ;-)


    Eigentlich steht ja schon fast alles in meinem vorherigen Post...
    Im der StVZO sind nur Kleinigkeiten im 31d für ausl.Kfz beschrieben(Profiltiefe, Sicherheitsgurt usw...) ansonsten steht dort dazu nix!


    Auffangtatbestand könnte höchstens der
    Gummiparagraf 23 (1) STVO
    Gem. TBNR 123112


    "Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug...."


    Sein.


    Wie gesagt Untersagen der Weiterfahrt ist immer unabhängig davon möglich, weil sich diese auf die Gefahrenabwehrordnung beruft.


    Kann mich aber auch nochmal bei den Kollegen der Autobahnpolizei erkundigen, die haben wie gesagt öfters mit ausl.Kfz zu tun als wir es haben...

    Grüße
    André :wheelie:

  • Vielen Dank für die Antworten . Ich baue gerade einen Lazer ST4 dran . Sauteuer und schwierig weil so groß, passt er nur mit einer Sonderlösung unter den Scheinwerfer, da sonst der ABstand zum Koti nicht mehr groß genug ist. Aber das Licht ist der Hammer . Und zugelassen ist der auch. Mir wär allerdings lieber gewesen, die Optik nicht zu verändern. Wenn fertig schau ich mal ob ich bei den Zusatzscheinwerfern ein Foto poste.

    KTM 950,

    KTM 1190 2013,

    KTM Superadventure T 2016

    KTM Superduke GT 2020

    KTM Enduro 690 r 2019 Rade Garage Umbau k5, Rade Zusatz-Tank, Cumpan, Reifendruckkontrolle, Rade Bashplate, Rasten, Kettenöler, Scotts Steering Damper, Dongle mit externem Umschalter, Federbein Einsteller, Heizgriffe, Kofferhalter, Touratech Taschen, Lithium Batterie

  • Stehts zu Diensten ;-)


    Eigentlich steht ja schon fast alles in meinem vorherigen Post...

    Aha, wohl ein Praktiker aus der Trachtengruppe. :grins: :Daumen hoch:

  • Guten morgen! Ich habe unzählige verschiedene LEDs durchprobiert im Zuge meiner Doppelscheinwerfer-Projekte. Der Lastwiderstand ist der Richtige (6 Ohm), hab aber auch schon mit 48 Ohm gute Erfahrung gemacht, aber nicht bei jedem Motorrad!


    Viel wichtiger ist das Vorschaltgerät/LED-Treiber. Da gibt es sehr verschiedene. Mitunter, bei günstigen Modellen, erzeugt der LED-TREIBER eine Schwankung oder Störung im Stromfluss und die wird dann von der Leuchtmittelüberwachung erkannt!
    Wenn du löten kannst, bau dir den LED-TREIBER selbst, z.B. mit jeweils zwei "Meanwell LDD-1500" parallel geschaltet!


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    Ich habe heute der neue wiederstand von 10 Ohm 25W montiert und jetzt gibt es keine Fehlermeldungen mehr solange beide Lichten mit zundungskontakt betatigt sind . Wenn ich der Motor starte fangt es wieder an unregelmassig zu blinken :Daumen runter:. Die Ursache ist glaube ich zu suchen in die Batteriespannung. Bei zundung ist sie 12.5V und bei drehender motor 13.8V. Vielleicht ist wie gesagt der LED treiber die Ursache? Vielleicht bringen die Unterschiede in Spannung (12.5V oder 13.8V) eine Schwankung im Strommfluss? Wecher gute LED treiber typ ist fur diese lampen geignet? Da sind verschiedene moglichkeiten Im Meanwell LDD-1500 moglich.

  • Hallo.
    habe mit Interesse den Beitrag gelesen. Was die Maßnahmen bei einer Kontrolle anbelangt, so ist es wahrscheinlich so: Ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Wegen Veränderungen am Scheinwerfer wird das ausl. Fz. wohl kaum sichergestellt werden, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen sein dürfte! ABER: I.d.R. wird dann eine Sicherheitsleistung erhoben werden, welche die zu erwartenden Verfahrenskosten abdeckt. Tja, muß man genau überlegen ob es das Wert ist. Was z.B. in Österreich oder der Schweiz passieren würde, ist ja hinlänglich bekannt........

  • Ich habe an meiner SDGT die Philips LED H4 verbaut. Kamen auch prompt 2 Fehlermeldungen' Fernlicht und Abblendlicht. Hab dann auch 25W Lastwiderstände verbaut. Dann kamen keine Fehlermeldungen mehr. ABER: Die Lastwiderstände wurden beim Betrieb höllisch heiß. Wollte ich so nicht lassen. Hab dann 2 Birnchen einer alten Tachobeleuchtung statt der Lastwiderstände verbaut. Die haben glaub ich 2 Watt oder so. Funktioniert einwandfrei....
    Vieleicht liegt es daran, dass LEDs in eine Richtung sperren und Glühlampen nicht. Die LED Birne blitzt nach dem Zündung aus auch nochmal nach. Vermutlich kurz bevor ein Stg schlafen geht. Ebenso beim ein und ausschalten der Alarmanlage.


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  • Meinst du die X-treme Ultinon LED? Sind die nicht für Linsenscheinwerfer gedacht? Und die funktionieren bei dem GT-Reflektor echt ohne blendendes Streulicht?

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
    -Not all you do, is only your own Ding. 261982-sunny-gif

  • Zitat

    Meinst du die X-treme Ultinon LED? Sind die nicht für Linsenscheinwerfer gedacht? Und die funktionieren bei dem GT-Reflektor echt ohne blendendes Streulicht?

    Ja. Wo steht, dass die nur für Linsenscheinwerfer gehen soll? Ich habe gelesen, dass gerade die Freiflächenscheinwerfer gut geeignet wären für die ultinon. Streulicht konnte ich bisher keins erkennen.


    Ich habe gestern nochmal gebastelt und fürs Abblendlicht anstatt der Glühbirne vom Tacho 2 PC Lüfter in Reihe geschaltet und links und rechts verbaut. Sind schön leise, kühlen den led Kühlkörper und keine Fehlermeldung.


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  • Die Idee mit den Lüftern: muss mer erst mal drauf kommen :)
    Und du hast tatsächlich das Streulicht mit einem Prüfgerät getestet und eingestellt?


    Bei den bei uns nicht gerade seltenen Moped-Kontrollen, würde das zu einem saftigen Knöllchen führen. Im günstigsten Fall müsstest du einen sofortigen Rückbau anbieten, spätestens vor dem nächsten TÜV. Ist es dir das wert?
    Ich suche auch nach was nachttauglichem, aber nach was, bei dem die Betrübserlaubnis nicht erlischt.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
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  • Das hat fast jede Werkstatt, Prüfstellen sowieso. Ist eines der wenigen Details, die heutzutage nicht aus dem Fehlerspeicher ausgelesen werden ;)
    Was hast du für die LED bezahlt? Und: ist dir dir das echt egal, unter einem schwebenden Damokles-Schwert zu biken?

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  • Was hast du für die LED bezahlt?

    175,79 bei Amazon. Sind 2 Stück. Habe also noch eine für Dich übrig :zwinker:

    ist dir dir das echt egal, unter einem schwebenden Damokles-Schwert zu biken?

    Das muss jeder der mit einem PCV , LED H4 , K&N Luftfilter , fehlendem DB-Killer , Kat-Ersatzrohr usw. rumfährt für sich selbst entscheiden.....

  • jeder der mit einem PCV , LED H4 , K&N Luftfilter , fehlendem DB-Killer , Kat-Ersatzrohr usw. rumfährt

    ... das dürften in der Summe so 4 -5 Jahre geben; bei guter Führung etwas weniger. :zunge:

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost: