Reifenfreigabe Super Duke 2017

  • Bitte dran denken: :winke:


    Im Versicherungsfall kann es zu Problemen kommen, wenn ein Reifen
    aufgezogen wurde, der nicht explizit vom Fahrzeug- ODER Reifenhersteller für den Fahrzeugtyp freigegeben wurde.


    Alternative: TÜV-Einzelabnahme (Abnahme nach §19 Abs.2 StVZO)
    (siehe Anlage ... die ist noch aktuell, habe ich erst kürzlich vom TÜV bekommen, als ich versucht habe, die Reifenbindung austragen zu lassen...- ohne Erfolg, da zu teuer....).

    Irgend jemand muß also die Unbedenklichkeit bescheinigen!
    Hier geht´s nur um Produkthaftung und um sonst nix.
    Wenn weder der Fahrzeughersteller, noch der Reifenhersteller die Haftung übernimmt, übernehmt Ihr die Haftung!
    Ich würde es mir überlegen....

    "Keine Reifenbindung" bedeutet also nicht, dass man alles was passt (ECE) draufziehen kann/darf/sollte!!
    Das ist einfach Fakt.


    Viele Grüße

  • Jou, dann lies doch mal ganz genau was in diesem Schrieb steht!



    "Richtlinie ... mit anderen als in den Fahrzeugpapieren angegeben Reifen...(Sinngemäss)"


    Damit ist doch alles klar, in der MO wird das genau so auch gesehen, steht keine Reifenbindung in den Fahrzeugpapieren, gibt es keine Reifenbindung, du musst dich nur an die Angaben zur Grösse, Geschwindigkeitsindex, Traglast etc. halten!


    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen!

    Ja nee schon klar! :rolleyes:

  • ...fast richtig, es steht jedoch explizit drin, dass man bei fehlender Reifenbindung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt.
    "...Eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern ist nicht zu erwarten...."


    Reifenbindung und Unbedenklichkeit sind zwei unterschiedliche Themen.
    Ohne Reifenbindung brauchst Du die Unbedenklichkeitsbescheinigung in D.


    ...aber mir gehts nur um die Haftung im V-Fall.....
    Die Grünen sind mir schittegal....

    Wer später bremst, ist länger schnell...

    2 Mal editiert, zuletzt von lukeskywalker ()

  • Danke,


    damit ist das Thema "Haftung & Versicherung" ja jetzt auch erledigt. :Daumen hoch:


    Klar ist natürlich trotzdem, dass das ifz darauf aufmerksam macht, dass es sicherer sein kann,


    wenn man Reifen fährt, die auf dem eigenen Motorrad vom Motorrad- oder Reifenhersteller getestet wurden.

    Gruß Achim

  • Das steht außer Frage das es angeblich "sicherer" ist :grins: . Allerdings wird man von KTM & Reifenherstellern ja schon etwas alleine gelassen was die Reifenwahl angeht. Ich finde einen Reifen mit Freigabe anzugeben ist ja schon etwas armselig.


    Laut KTM werden erst im nächsten Frühjahr neue Reifentests durchgeführt, allerding konnte der gute Herr mir auch nicht 100% sagen ob die 17er SDR mit dabei ist.
    Mit Conti hatte ich auch eine kleine Unterhaltung, die sagten das keine Reifentests für die SDR geplant sind :Daumen runter:
    Aber nun gut, ich werde mir jedenfalls den Reifen meiner Wahl drauf werfen und gut.

    Ein Mann sagte einmal:


    "Alles, was speicherbar ist, kann man irgendwann passen!"

  • Leider ist Conti da etwas ignorant, oder es müssen noch mehr Leute den Support nerven! :grins:


    Meine Mail:
    Guten Tag,


    ich fahre den Conti Road Attack 3 auf einer KTM 1290 Super Duke R Bj. 2016!


    Leider muss ich diesen tollen Reifen ohne Freigabe bewegen, mittlerweile
    habe ich den 2ten Satz in Gebrauch und es tut sich nichts an der
    Freigabefront....


    Fahre seit Jahren eure Reifen auf verschieden Motorradmarken, ist eine
    Freigabe in nächster Zeit geplant, oder muss ich wie viele andere SDR-Fahrer
    auch, zur Konkurrenz abwandern um einen zugelassenen Tourensportreifen zu
    fahren?!


    Antwort (Standard tut mir Leid blabla):


    Vielen
    Dank für Ihre E-Mail


    Für das genannte Fahrzeugmodell ist für das Produkt ContiRoadAttack 3 keine
    Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung erhältlich oder Fahrversuche in der Planung.


    Die Freigabeliste auf der conti-moto.de
    Webseite wird ständig aktualisiert, neu erteilte Freigaben werden dort umgehend aufgeführt.
    Sie können die Freigaben auch unter folgendem Link direkt einsehen:


    http://www.reifen-freigaben.de/freigaben_swf/freigaben.htm


    Wir bedauern Ihnen zur Zeit
    keine andere Auskunft geben zu können.
    Mit freundlichen Grüßen,Hans-Jürgen Breves
    Technischer Produkt ServiceTechnischer Kundendienst


    :Daumen runter:


    Gruß AL


    PS.: Der Reifen ist Leider Geil!

    Ducati Monster S4
    Triumph Speed Triple 1050
    CCM 644 DS
    1290 Super Duke R SE

    Einmal editiert, zuletzt von Chili Red () aus folgendem Grund: Edit Chili red Finde hier passt es auch gut rein, deswegen kopiert.

  • Wie oft denn noch ?
    Keine Eintragung unter Ziffer 22 im Brief/Schein, keine Reifenbindung.


    Freut euch und fahrt was es in der Grösse gibt.

    :Daumen hoch: Meine Rede!

    Ja nee schon klar! :rolleyes:

  • Moin, ich habe zwar noch keine KTM, aber ich denke das ändert sich bald. :winke:


    Das Thema Reifenbindung Tüv/HU etc. hat mich auch schon öfter beschäftigt und ich habe vor knapp 7 Jahren mal an das Bundesverkehrsministerium und an die "Experten" in Brüssel geschrieben.


    Ist zwar irgendwie nix neues für viele, aber es schadet auch nicht..hoffe ich. :zwinker:


    Antwort vom BMVBS


    Sehr geehrter Herr ...,


    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.09.2010.


    Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat kann ich Ihnen heute folgendes mitteilen:


    Wenn der Fahrzeughersteller SUZUKI für die unter der angegebenen Typgenehmigungsnummer fallenden Motorräder eine Fabrikatsbindung nicht mehr für notwendig hält, darf jeder typgenehmigte Reifen mit der entsprechenden Reifengrößenbezeichnung unter Einhaltung der notwendigen Last- und Geschwindigkeitsindexes montiert werden.


    Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist dann nicht mehr bindend. Allerdings muss die Bescheinigung von SUZUKI mitgeführt werden. Alternativ könnte der Eintrag aber auch unter Vorlage der Herstellerbescheinigung bei der zuständigen Zulassungsbehörde zur Streichung vorgelegt werden.
    Es ist unerheblich, ob, wie in der anliegenden Kopie der Verkehrsblattverlautbarung erläutert, der Hersteller des Motorrades weitere bestimmte Reifen freigibt, oder sämtliche auf dem Markt erhältliche Reifen für zulässig erklärt.


    Eine Verweigerung der Zuteilung der Prüfplakette im Rahmen der Hauptuntersuchung nach * 29 StVZO ist nicht zulässig (s. VkBl.).


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    Antwort aus Brüssel


    Sehr geehrter Herr ...,


    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Juni 2010. Gern möchte ich heute darauf antworten.


    Wenn in den Fahrzeugpapieren keine Fabrikatsbindung eingetragen ist, darf jeder typgenehmigte Reifen (ECE oder EG) mit der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifengrößenbezeichnung unter Beachtung der mindest erforderlichen Tragfähigkeit und Geschwindigkeitstauglichkeit unabhängig vom Hersteller des Reifens auf dem Motorrad montiert sein.


    Das Mitführen weiterer Unterlagen, wie z.B. Freigabebescheinigungen sind nicht erforderlich. Werden unterschiedliche Fabrikate gefahren, bedarf dies keinen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung.


    Im Grunde ist es nicht erlaubt, in den Typgenehmigungsunterlagen einschließlich der Übereinstimmungsbescheinigung bestimmte Reifenmarken anzugeben. Sie als Verbraucher können sich frei für vollständig kompatible Ersatzreifen einer beliebigen Marke oder eines beliebigen Reifenherstellers entscheiden soweit diese eine EC oder ECE Typzulassung haben.


    Motorradhersteller dürfen eigentlich nur bestimmte Daten für die Typgenehmigung vorschreiben, nämlich Reifengröße, Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeitsklasse. Allerdings ist es gängige Praxis, dass Hersteller eine sehr deutliche Empfehlung für die Art der Bereifung abgeben, da Reifen ganz bestimmte Eigenschaften aufweisen und oft parallel zu den Hochleistungsmotorrädern entwickelt werden. Finden sich solche Angaben in den Fahrzeugunterlagen, so handelt es sich jedoch lediglich um Empfehlungen, die nicht rechtsverbindlich sind. Dies bedeutet auch, dass es keine gesetzlichen Einschränkungen für Kombinationen aus unterschiedlichen Reifenmarken gibt. Außerdem sind die Typgenehmigungsbehörden damit einverstanden, dass Vorder und Hinterräder verschiedene Geschwindigkeitsklassen aufweisen dürfen, vorausgesetzt, die Mindestanforderung ist erfüllt. Die Europäische Kommission teilt diese Auffassung und wird diese nützliche Klarstellung in künftigen Rechtsvorschriften berücksichtigen.


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    Vielleicht hat ja jemand Lust nochmal die aktuelle Lage abzufragen.. entr-automotive-industry@ec.europa.eu

  • Steht in den Papieren in Feld 22 irgendwas drin, ist es amtlich. Etwa die Freigabe für vorgeschriebene Reifen. Ist das Feld leer, gibts schon mal keine Probleme mit Reifen, die in Feld 15.1 und 15.2 aufgeführt sind.


    KTM 1290 Super Duke GT 2016:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    Feld 15.1 120/70 ZR 17 58 W Achse 1: Reifendimension/ Tragfähigkeit/ Höchstgeschwindigkeit
    Feld 15.2 190/55 ZR 17 75 W Achse 2: dto.
    Feld 15.3 - Achse 3 betr. ausschließlich Stützräder :))
    Feld 22 leer Eintragungen/ Befreiungen u.A. für Reifenbindungen


    Entsprechen die Reifen- oder Felgengrößen nicht Feld 15.1 bis 15.3 ist eine Bescheinigung (Freigabe) vom Reifenhersteller erforderlich. Auf andere Größen müssen GT und R nicht zurückgreifen.


    Warum jetzt doch ablehnenede Aussagen von Reifenherstellern? Wieso sollen die ihre Reifen nicht verkaufen wenn es geht?


    Erklären lässt sich dies durch nicht durchgeführte Tests, explizit mit der GT oder R -welche, sofern die Reifen eine e/E Zulassung haben allerdings ohnehin obsolet sind. -Allerdings auch nicht schaden können.


    Dieses "nicht schaden können" ist für viele Reifen-Freigabe-Verunsicherten das nicht erkannte Dilemma:
    schließlich erscheint es schon sehr merkwürdig, dass es von Conti keine explizite Freigabe für die GT für Conti Road Attack 3, wohl aber für den Road Attack 2 gibt -wenn doch angeblich überhaupt nichts gefordert wird?


    Man darf sich also getrost im Kreise der Verunsicherten bewegen, kann es aber -zumindest bei leerem Feld 22- auch einfach lassen.


    Ich werde die Tage einen vom TÜV befragen, ob bei Reifenbindung in Feld 22, wirklich keine Reifenhersteller-Freigabe erforderlich ist. Ich tippe drauf, dass u.A. wieselflink Recht hat.


    Wieder einmal gilt: Bürokratie? :gute besserung:


    Grüße
    Thomas


    Wie auch immer: meine nächsten Schlappen werden die Conti Road Attack 3 :grins:

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
    -Not all you do, is only your own Ding. 261982-sunny-gif

  • Oh, wenn du einen Ingenieur vom TÜV fragen willst wünsche ich dir viel Spaß :nein:
    Auf diese glorreiche Idee bin ich auch schon gekommen, und habe den Herrn Ingenieur damit echt in Schwitzen gebracht.
    Er beharrte allerdings darauf das man "immer" ich wiederhole "IMMER" eine Freigabe braucht.
    Aber da die guten Leute vom TÜV meistens auch keinen Plan haben was das EU Recht bzw neue Gesetzte betrifft kann man sich da überhaupt nicht drauf verlassen was der Onkel vom TÜV sagt.

    Ein Mann sagte einmal:


    "Alles, was speicherbar ist, kann man irgendwann passen!"

  • noch eine kleine vorsichtige Frage zu Feld 22:


    wie verhält es sich denn, wenn der Reifentyp der in Feld 22 eingetragen ist, nicht mehr produziert wird/nicht mehr lieferbar ist?
    :denk:

    Wer später bremst, ist länger schnell...

  • Dann brauchst Du entweder eine Freigabe für den gewünschten Reifen auf Deinem Motorrad,


    oder Du lässt ihn beim TÜV mittels Fahrtest, etc. eintragen.


    Hat mich seinerzeit für eine GS mit Sumo Bereifung knapp € 180.- gekostet.

    Gruß Achim

  • Hallo ,
    """Weil die 16er GT keine Reifenbindung hat und man darauf alles fahren darf, was Größe, Traglast und Geschwindigkeit berücksichtigt! """
    Weil dem so ist geht mir bei der SD-R die Reifenbindung am Arsch vorbei !
    Desweiteren darf jeder in Europa montieren was er will - wo bleibt da der Europaische - Einheitsgedanke ?
    Hier kann man es auf ein Grundsatzurteil anlegen !
    Gruß Kurt

  • Letztendlich hast du natürlich Recht, da Reifenbindungen gegen den Wettbewerb sind und somit eigentlich rechtswidrig. Solange es aber gute Reifen gibt mit Freigabe, gehe ich dem Ärger lieber aus dem Wege und da ich nächsten April zum Tüv muss, möchte ich natürlich auch keine Grundsatzdiskussionen und natürlich die Plakette.


    Sorry, ist ja wieder am Thema Conti Road Attack 3 vorbei :gute besserung:

  • Also ich weis ja nicht. Ich war letzte Woche zum TÜV bei der Dekra und der Reifen interessierte den sowas von überhaupt nicht. Kurzer Blick ob Profil drauf ist und fertig, sowas wie Freigabe wollte der gar nicht wissen.


    Aktuell fahr ich den 2er. Sollt bis zum Winter reichen. Im Frühjahr ist dann entweder Conti soweit oder ich scheiß auch langsam drauf...

    "Die Oberpfalz hat Zoiglbier und wer es trinkt, wird schön wie wir... " (N. Neugirg)

  • bei mir wollte der TÜV de Freigabe für den Pirelli Angel GT expilizit sehen.
    Die ABE für die Puig Scheibe und den Endtopf aber nicht.
    So kann es auch gehen...


    Mir ist das einfach zu unsicher wenn mich dann noch die Rennleitung dauernd aufruft an der Strecke...