Bitte dran denken:
Im Versicherungsfall kann es zu Problemen kommen, wenn ein Reifen
aufgezogen wurde, der nicht explizit vom Fahrzeug- ODER Reifenhersteller für den Fahrzeugtyp freigegeben wurde.
Alternative: TÜV-Einzelabnahme (Abnahme nach §19 Abs.2 StVZO)
(siehe Anlage ... die ist noch aktuell, habe ich erst kürzlich vom TÜV bekommen, als ich versucht habe, die Reifenbindung austragen zu lassen...- ohne Erfolg, da zu teuer....).
Irgend jemand muß also die Unbedenklichkeit bescheinigen!
Hier geht´s nur um Produkthaftung und um sonst nix.
Wenn weder der Fahrzeughersteller, noch der Reifenhersteller die Haftung übernimmt, übernehmt Ihr die Haftung!
Ich würde es mir überlegen....
"Keine Reifenbindung" bedeutet also nicht, dass man alles was passt (ECE) draufziehen kann/darf/sollte!!
Das ist einfach Fakt.
Viele Grüße