Hat schon jemand die SD "gewandelt"?
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Original von Budy

wohin willst wandeln
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Original von Budy

hatten wir hier glaub ich noch nicht.... isses so schlimm ???
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Original von Budy



Was will er uns damit sagen????
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Schdenke mal WAMINEUSCHA auch genannt WUMS.
Stichwort Störung des Kaufvertrages.
Soll heissen Wandlung, Minderung, Neukauf/Umtausch, Schadenersatz.
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@All
Hallo,
meine 05`er SD hat immer noch das Problem,das das Öl immer noch am Seitenständer runter tropft.
4 mal wurde von meiner Werkstatt nachgebessert,aber das Problem wurde nie behoben.
Letzte Aussage ist,das Problem ist bei KTM bekannt,die sind wohl an diesem Problem dran!!
Das Öl tritt unten an der Kupplungsbetätigung heraus!
Mich nervt das,und nächstes Jahr im April ist die Garantie um.
Darum die Frage ob jemand schon eine SD gewandelt hat,bin das halt von meinen anderen bikes nicht gewohnt.
Lebt ihr alle mit dem Problem oder habt ihr das nicht bzw. nicht mehr
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Ich denke zum Wandeln einer 05er SD bist Du aber reichlich spät dran

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also ich hab meine am 15.10. 2005 gekauft und nur mehr in die garage gestellt, sprich keinen meter gefahren und als es so richtig
kalt draussen wurde hatte meine auch etwas öl dass vom ständer auf den boden geronnen ist.
war nicht viel aber immerhin ein kreis um den ständer mit ca. 5cm durchmesser.habs beobachtet und es immer wieder weggewischt, kam immer nur wenn es saukalt war.
sobald das wetter besser wurde war es weg und ist auch nicht mehr aufgetreten.
bin daher auf den heurigen winter gespannt....
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Wenn Du innerhalb der Garantiezeit das Fzg. dreimal zu vergeblichen Rep.-Versuchen des gleichen Mangels in der Wkst. hattest, und es keine Änderung an dem Mangel gibt, hast Du das Recht das Ding zu wandeln! Du bekommst denn Kaufpreis zurück minus Abzug für gefahrerene KM. Wenn Du bei Kauf Zubehör mitbestellt hattest und das auf dem Kaufvertrag draufsteht, kannst das auch mit zurückgeben. Der gängige Satz für die Km sind das Du einen Wertverlust von 0,67% vom Kaufpreis pro angefangene 1000km abgezogen bekommst. Der Händler muss das mit der Wandlung in Absprache mit dem Werk machen, aber sowas ist möglich! Du musst weder dort noch überhaupt bei KTM wieder ein Fzg. kaufen, las Dich da nicht ins Boxhorn jagen! Der Kaufpreis ./. Km-Berechnung wird ausbezahlt! Falls das Fzg. über den Händler finanziert ist wird die Finanzierung rückabgewickelt und Du bekommst die bezahlten Raten und eine evtl. Anzahlung minus KM-Berechnung ausbezahlt! Die Zinsen muss das Werk bezahlen! Dazu gibt es eindeutige Rechtssprechungen!!
murphy35 :kürbis:
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die 0,67% sind übrigens seit kurzem Verbraucher freundlich auf ich glaube 0,49% gesenkt worden. Ich würde die Ölsardine definitiv wandeln, glaube es mir. So gut bekommst Du die nie wieder verkauft
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Sorry, für so alte Sprüche:
Aber lieber ein Ende mit schrecken,als ein schrecken ohne Ende.Wenn deine noch nicht zuviel runter hat, ist's wohl das Beste.
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evtl. hilft ja auch eine vernünftige Werkstatt, die das Problemchen behebt...

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Servus,
also ich kann nur was aus dem Auto Sektor dazu beisteuern - BMW hat sich mit Händen und Füßen gesträubt und alles gemacht, um einer Wandlung des 330d zu entkommen. Angefangen mit den unzähligen erfolglosen Reparaturversuchen der Werkstatt, dann kam ein Experte aus dem Werk zu dem Händler, dann kam das Auto direkt ins Werk und wurde halb zerlegt - gebracht hatx nix. Aber von Wandlung wolltens noch gar nix wissen. Einsehen gab es erst nach mehreren Schreiben vom Anwalt.... Die Abwicklung war dann so ähnlich wie Murphy es schrieb.Grüße
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Ich kann es ja nur so beschreiben wie es im Autosektor ist, bin selbst Autoverkäufer!
Wenn die Zicken machen, Anwalt oder Verbraucherschutz einschalten, dann kommen die schon in die Gänge!mfg murphy35 :kürbis:
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Das Werk hat grundsätzlich nix mit dem Wandeln zu tun, dein Vertragspartner ist der Händler...
Es wird wahrscheinlich auch so sein, daß du den Wertverlust bis zum Ende deiner Nutzungsdauer (d.h. Abmeldung, ev sogar nur Kennzeichenhinterlegung) abgelten mußt.
Daß du in der Zwischenzeit nicht mehr gefahren bist, das wird vermutlich egal sein, es geht dabei nur um die wechselseitige Aufrechnung der jeweiligen "Bereicherung" (das ist jetzt im juristischem Sinne zu verstehen).
Auf das eingesetzte Kapital kriegst sogar Zinsen, ich hab damals pauschal 4% (ist sofort ohne Widerrede durchgegangen) verlangt, im Gegenzug denen den Wertverlust aus dem Nutzungszeitraum (Laufleistung, Alterung, Zustand) gezahlt.
Du darfst auch nichts unternehmen was den Wert der Ware beeinträchtigen könnte (zb keine Service mehr machen lassen, überziehen oder sonst was).
Ich selbst hatte auch Brösel mit einem Auto, beim ersten Kontaktbez. Wandlung wollten die mich überrumpeln und mich quasi "über den Tisch ziehen", doch als die den ersten Brief vom Rechtsanwalt bekamen waren Sie sehr viel "Entgegenkommender" - nichts desto trotz wars hart an meiner Schmerzgrenze.
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Original von Geissenpeter
die 0,67% sind übrigens seit kurzem Verbraucher freundlich auf ich glaube 0,49% gesenkt worden. Ich würde die Ölsardine definitiv wandeln, glaube es mir. So gut bekommst Du die nie wieder verkauft...wie zum
kann man das anstellen? 
nach nun 22.000km
mit meinem :kürbis: wäre das bei mir ja nur ein Abzug von 10,78% = Verlust gerade mal 1200€ 
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Das Werk hat sehr wohl was mit der Wandlung zu tun! Die müssen der Sache zsutimmen.
Denn die müssen dem Händler hinterher für den Bockmist was die gebaut haben geradestehen.
D.h. der Händler nimmt zurück, zahlt dich aus und verkauft den Bock dann wieder,
das dann aber mit Sicherheit unter dem Preis den Du aus der Wandlung zurückbekommen hast. Die Differenz bekommt der Händler dann vom Werk wieder! Das heißt das Werk muss der Wandlung zustimmen, sonst zahlt der Händler wenn er es im Alleingang macht Gottserbärmlich drauff!
Zinsen ausgebezahlt bekommen? Da hast aber viel Glück gehabt, das ist nicht üblich und da gibt es auch keine gültige Rechtssprechung dafür!murphy35 :kürbis: (Seid20JahrenAutoverkäuferundhatauchschoneinigeAutosseinerKundengewandeltbekommen)
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Original von murphy35
Zinsen ausgebezahlt bekommen? Da hast aber viel Glück gehabt, das ist nicht üblich und da gibt es auch keine gültige Rechtssprechung dafür!murphy35 :kürbis: (Seid20JahrenAutoverkäuferundhatauchschoneinigeAutosseinerKundengewandeltbekommen)
Doch doch, auch da gibt es einschlägige Urteile zu, kann Dir da einige aus dem Computerbereich vorlegen.
Der Grundsatz ist schliesslich, auch Geld hat einen Wertverlust. -
lieber murphy:
Das Werk "muß" gar nix.
Das ist dem endkunden ziemlich egal wenn der händler sich am werks schadlos hält.
Schau dir mal die kaufverträge an, steht da das werk drauf oder der Händler?Wenn Ihr die Kunden (unwissentlich) so über den Tisch zieht, oder die Kunden sich so über den Tisch ziehen lassen, dann ist das halt so.
Aber streng nach Gesetz wird die wechselseitige Bereicherung gegeneinander aufgerechnet.
Diskussionsfähig ist alleine noch die Abgeltung der Aufwendungen (wegen dem Ärger aufgebrauchter Urlaub, Fahrtspesen, Telefonkosten,...), da muß man aber auch aufpassen was den Verfahrenskosten zugeschlagen wird.
Ich bin vor Gericht gegangen.
Da war der Autoverticker gleich noch mehr "entgegenkommend" (ich hab die Hosen bis zu den Knöcheln runtergelassen, aber das weiße in den Auge geb ich nicht her!).Ein halbes Jahr hab ich versucht mich aussergerichtlich zu einigen, am ende, nach einem Jahr kam es nach der ersten Verhandlung zu einem Vergleich, das ausfechten der Abgeltung für meine Aufwendungen hätte erstinstanzlich durchaus noch ein weiters Jahr dauern können.
Ein hoch auf unsere beschissene Regierung die überall zu Tode spart nur bei sich selbst nicht. -
@All
Danke für die vielen Antworten,ich hab mit meinem Händler ausgemacht,das die SD im März zum KD zu ihm kommt.
Wenn die Karre danach dicht ist behalt ich sie ,sonst wird gewandelt! :motz:
Gruß