Reifenbindung ausgetragen :-)

  • Heute mit der 14er SDR meiner Madame HU und AU machen lassen. Dabei mal freundlich nachgefragt ob man die Reifenbindung nicht austragen könnte...?


    Prüfer: Kostet aber 30€, nimm doch einfach ne Freigabebescheinigung mit.


    Ich: Ach nö, trag mal aus


    Prüfer: Soll ich den Auspuff gleich auch mit eintragen? Kostet nix extra.


    Ich: Ja dann, mach mal...


    Hab jetzt keine Reifenbindung mehr drin und den Remus ESD in Verbindung mit dem Arrow Katersatzrohr (mit E-Nr.) eingetragen!


    Nächste Woche fahr ich mit meiner 15er nochmal hin und mach das gleiche Spiel nochmal :Daumen hoch:


    :sensationell: :der Hammer: :alter schwede: :wheelie:

  • Haste aber Schwein gehabt. :respekt:


  • Wer hat das ausgetragen, Tüv, Dekra, GTÜ, hat bei mir beim Tüv nämlich nicht geklappt?

  • Den Typ kann ich nicht mehr hören,er redet viel und gerne aber du weißt zum Schuss nicht was er gesagt hat.
    Unglaublich


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  • Kann man sehen wie man will, aus meiner Sicht ist der Bodo von Mopedreifen einer der fähigsten Fachleute zu dem Thema Motorradreifen. :ja:

  • Den Typ kann ich nicht mehr hören,er redet viel und gerne..
    Unglaublich


    Dito. Auch im Video zum Luftdruck ist er nur am schwallen. Das Thema hätte man in einem dreiminütigen Video abhandeln können.



    Die Reifenbindung auszutragen ist natürlich ein anderes und komplexeres Thema. Wenn in Deutschland ein aaS die Bindung austrägt, ist man aber imo auf der sicheren Seite.

  • Wenn in Deutschland ein aaS die Bindung austrägt, ist man aber imo auf der sicheren Seite.


    Da wäre ich mir nicht so sicher.


    Wenn es einer austrägt, dann gibts dafür eine Rechtsgrundlage. Gibt es eine Rechtsgrundlage, gilt diese für alle und folglich müßten auch alle anderen anerkannten Stellen verpflichtet sein, diese Änderung vorzunehmen. Da sie dies offensichtlich nicht tun, kanns auch keine Rechtsgrundlage geben.


    Nur weil irgendein 08/15 Prüfer die Eintragung "austrägt", heißt das noch lange nicht, daß diese Austragung auch legal ist.


    Für den Einzelfall mag das bei einer Verkehrskontrolle der Polizei keine Auswirkungen haben, denn die Polente am Straßenrand gibt sich damit mit Sicherheit zufrieden.
    Wenn im Schadensfall ein kompetenter Gutachter eingeschaltet wird, der intensiv recherchiert, kommt die Sache ans Licht.

    Welcome to the show!



  • Wenn es einer austrägt, dann gibts dafür eine Rechtsgrundlage. Gibt es eine Rechtsgrundlage, gilt diese für alle und folglich müßten auch alle anderen anerkannten Stellen verpflichtet sein, diese Änderung vorzunehmen. Da sie dies offensichtlich nicht tun, kanns auch keine Rechtsgrundlage geben.
    Nur weil irgendein 08/15 Prüfer die Eintragung "austrägt", heißt das noch lange nicht, daß diese Austragung auch legal ist.



    Die Rechtsgrundlage ist das Wissen, die Erfahrung und der Sachverstand des aaS. Deswegen gilt dies noch lange nicht für alle baugleichen Moppeds. Das ist eigentlich immer ein Einzelfall, solange der Hersteller des Moppeds nicht auf veränderte Bedingungen reagiert. Es gibt genug aaS die für sich und ihre Kumpels die Papiere ihrer älteren Moppeds ändern und da wird es nie Probleme geben.

  • Der Tüv greift im Ernstfall immer auf die Zulassung des Fahrzeuges zu und wenn da eine Reifenbindung drin steht, nutzt es herzlich wenig, wenn er sie aus dem Schein austrägt. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass das ein Tüv Prüfer macht, egal ob Dekra, Tüv, GTÜ u.s.w
    Der Tüv hat es bei mir abgelehnt und der zweite Versuch heute bei der GTÜ brachte auch keinen Erfolg. Der GTÜ Mann hat mir auch erklärt, dass so eine Austragung illegal wäre, da die Eintragung beim KBA immer noch Bestand hätte und wer so etwas austrägt, muss im Ernstfall mit erheblichen Ärger rechnen. Er hat mir auch erklärt, dass es heute immer schwieriger wird, da im Ernstfall immer mehr Versicherungen einen Sachverständigen einschalten um das Haar in der Suppe zu suchen, um Zahlungen einzuschränken, oder zu verweigern.
    Ihr seht also, dass Thema ist nicht so einfach. Eine Reifenbindung kann grundsätzlich nur vom Hersteller in Verbindung mit dem KBA ausgetragen werden und das würde dann für alle Fahrzeuge der Baureihe gelten.
    :gute besserung:

  • ...diese ganze Reifenbindungsgeschichte ist nach EU Recht eigentlich fürn Arsch...warum, kein anderes Land innerhalb der EU schreibt in die Zulassungspapiere eine Reifenbindung vor....Traglast Index und Geschwindigkeit sind Vorgaben.


    Wenn ich bei mir zur HU fahre, in dem Fall GTÜ schaut der Ing. wenn überhaupt lediglich auf die Reifengrößen, Hersteller etc. sind dem sowas von schnuppe, demzufolge mir auch, solange die Reifen den Anforderungen hinsichtlich Traglast und Höhstgeschwindigkeit entsprechen, mir der Reifen taugt - fahr ich den auch . aus und fertig.


    Im Süden Deutschlands darf nur der TÜV Eintragungen Änderungen vornehmen, im Norden ist es die DEKRA, ergo in Deutschland dürfen nur zwei Institutionen Änderungen eintragen.


    Seit ca. 2012 bin ich, speziell was die Weitergabe von Infos über Eintragungen sehr vorsichtig geworden, warum, ein kompetenter Prüfer trägt was ein, der nächste Kollege vom Wettbewerb sieht das, weil man die Prüfstelle wechselt, und schwärzt den kompetenten Menschen an.

  • Die Rechtsgrundlage ist das Wissen, die Erfahrung und der Sachverstand des aaS. Deswegen gilt dies noch lange nicht für alle baugleichen Moppeds.


    Da hab ich mich grad verschluckt. Vor lachen. :sensationell:
    Also wenn dich dein aaS so ansieht, dann hat er das Wissen und den Sachverstand, daß du zusammen mit deiner KTM ein vernünftiges Fahrverhalten an den Tag legt. Und wenn ich dort stehe, mit meinem baugleichen Ofen, dann gilt das noch lange nicht. Warum?
    Gefällt deinem Prüfer deine Nase besser? Oder das Trinkgeld? Oder der montierte Endtopf? Und deshalb darf er, weil er er ist, die vom KBA auferlegten Speeren austragen?


    Wie auch immer.... IMHO sind Alleingänge solcher "Prüfer" illegal.

    Welcome to the show!

  • Ein aaS der sich in Sachen Motorrad auskennt ist etwas ganz anderes wie ein GTÜ, KÜS oder anderer 0815 Prüfer. Und der kann mehr abnehmen und eintragen als du ahnst. Aber das scheinst du nicht zu verstehen.


    Auch die "Sperren" vom KBA. Darüber kann ich nur lachen.

  • Ein aaS der sich in Sachen Motorrad auskennt ist etwas ganz anderes wie ein GTÜ, KÜS oder anderer 0815 Prüfer. Und der kann mehr abnehmen und eintragen als du ahnst. Aber das scheinst du nicht zu verstehen.


    Auch die "Sperren" vom KBA. Darüber kann ich nur lachen.


    Warum ist da nur nicht schon früher mal jemand auf die Idee gekommen einfach zu einem kompetenten und erfahrenen aaS zu fahren, statt immer nur zu den Deppen beim GTÜ, KÜS, TÜV und Dekra?!?
    Heidanei!

    Welcome to the show!

  • Auch die "Sperren" vom KBA. Darüber kann ich nur lachen.


    Ist leider vom Hersteller beim KBA so eingetragen, ob es dir nun gefällt oder nicht, ist nebensächlich! :ja:


    Ich bin natürlich auch für jeden Tipp die überflüssige Reifenbindung loszuwerden dankbar und probiere natürlich auch alles aus.
    Am besten wäre es natürlich, wenn KTM dem KBA mitteilt, dass die Reifenbindung gelöscht werden kann, dass würde dann auch jeder Prüfer sehen, wenn er ins System schaut und die Zulassungsstelle würde es natürlich auch aus dem Fahrzeugschein entfernen.


    :gute besserung: an KTM

  • Sonst wäre das mit dem 'Eintragen' von Einzelabnahmen ja komplett überflüssig. Allerdings sind das keine Präzedenzfälle, die für andere Prüfer bindend sind.


    Und mal so zum Nachdenken: der Prüfer kann sich auf weitgehend baugleiche Modelle von KTM beziehen, bei denen es keine Reifen-Bindung gibt.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
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  • Wenn ein amtlich anerkannter Prüfer eine Änderung einträgt hat sie erstmal Gültigkeit.

    Sonst wäre das mit dem 'Eintragen' von Einzelabnahmen ja komplett überflüssig. Allerdings sind das keine Präzedenzfälle, die für andere Prüfer bindend sind.


    Und mal so zum Nachdenken: der Prüfer kann sich auf weitgehend baugleiche Modelle von KTM beziehen, bei denen es keine Reifen-Bindung gibt.

    Moin,


    auch das ist nicht richtig.


    Musste jemand bei uns im offroad Umfeld leidlich feststellen.


    Dem wurde sein Jeep Wrangler TJ "vorrübergehend still gelegt". Der durfte nicht mal vom Hof des TÜV fahren.


    Hintergrund:
    ein aaS hatte bei dem Auto eine neue Reifengröße (36") und eine 6" Fahrwerk als Einzelabnahme eingetragen.
    Das Auto hat er gekauft.


    Bei einer Verkehrskontrolle der Polizei in Verbindung mit einem TÜV Prüfer wurde diese Eintragung bemängelt und er musste den Jeep beim TÜV vorführen.
    Dort kam heraus, das es für dieses FW gar kein Gutachten gab und somit hätte gar nicht eingetragen (Einzelabnahme) werden dürfen. Auch nicht von einem aaS.
    Somit war die BE erloschen und die Weiterfahrt wurde sogar untersagt und er musste den Jeep per Trailer abholen.


    Also nicht alles was evtl. "good will" via Einzelabnahme eingetragen wird ist auch rechtens.
    Aber solange kein Kläger, auch keine Verurteilung


    Gleiches lässt sich somit auch auf Einzelabnahmen für Motorräder schließen.


    Also würde ich auf die Aussage von kt-shifter keinen Pfifferling setzen.



    VG

  • Wenn ein amtlich anerkannter Prüfer eine Änderung einträgt hat sie erstmal Gültigkeit.


    ...keine Präzedenzfälle...


    ...Prüfer kann sich auf weitgehend baugleiche Modelle von KTM beziehen, bei denen es keine Reifen-Bindung gibt.

    Wer lesen kann etc.
    "erstmal" gültig -das galt sogar für deinen Jeep.


    Der Prüfer hat in diesem Fall und es geht hier nur um diesen Fall (nichts allgemeines/ Präzedenzfall schon gar nicht um Jeeps) eine bestehende Freigabe für quasi baugleiche Modelle (mit den vorliegenden Gutachten) angewandt.


    Das ist absolut im Rahmen seiner Ingenieurs-Kunst. :kapituliere:

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