Seitliche Strahler an Gabel Pflicht?

  • Hey Leute,


    Kann mir jemand zufällig sagen ob man die Seitlichen Gabel Strahler Abmachen darf bei der Duke (Euro4) Bike

  • Nö, dürfen nicht. Gehört zu Homologation von Euro4.


    Machen aber trz viele ab. Ob da im Falle einer Kontrolle was passiert wage ich zu bezweifeln. Bei TÜV etc. wird es aber sicherlich eine Bemerkung geben.

  • Ist bei entfernen erlöschen der Betriebserlaubnis!
    Er muss allerdings nicht unbedingt an der Gabel vorhanden sein.

  • ist halt das gleiche wie mit den Spiegeln, Kennzeichen-Rückstrahler, ESD etc...je nach Laune und Prüfer ist es egal oder es gibt Theater...

  • Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.


    An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).


    Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen.


    Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.

  • Dabei finde ich sie nicht mal störend bei den KTM s! Da gibts runde bei den Japaner und die sind zum :weinen:

    :wheelie:

  • Bei TÜV etc. wird es aber sicherlich eine Bemerkung geben.


    Hallo,


    ich glaube, dass die Rennleitung ihr Augenmerk auf andere Dinge legt, Schalldämpfer etc. Beim TÜV jedoch ist beispielsweise ein fehlender Rückstrahler ein "schwerer Mangel" -> keine Plakette. So könnten die es auch bei den Seitenstrahlern handhaben. Also vor dem Termin wieder anbauen.


    Grüße
    Zwengelmann

  • Dabei finde ich sie nicht mal störend bei den KTM s! Da gibts runde bei den Japaner und die sind zum :weinen:

    stimmt..aber die Farbe passt ja auch...vielleicht sollte man bei Kawasaki grüne, bei Huskys weisse und bei Yamaha blaue Seitenreflektoren anbringen :lol:

  • Ganz einfach: mit einem Heißluftföhn abziehen, ein neues doppelseitiges Klebeband drauf und ab damit in´s Boardwerkzeug.
    Wenn die Beamten darauf bestehen, bzw. bei der HU, einfach wieder dran bappen. (Am besten nicht so fest, damit diese hässlichen Dinger wieder schnell ab gehen)

  • Ich finde die Dinger auch .... bwäääh... könnte mir aber vorstellen, dass es gerade in nem Versicherungsfall kritisch werden könnte, falls dich einer umkachelt! :Daumen runter:

  • Bewusst abmachen würde ich diese nicht.
    Bei einem Verkehrsunfall, wo dich ein Autofahrer beim rausfahren übersieht, könnte der Anwalt schon argumentieren, dass der Reflektoren gefehlt haben. Diese sollen ja genau in diesem Zusammenhang die Sichtbarkeit erhöhen.
    Der Versicherung wird es vielleicht eh noch egal sein, aber der Autofahrer wird ja wegen Körperverletzung angeklagt - oder wie man das nennt.

  • ... ja, auf die Lenkerenden geklemmt. Die mit Lenkerkonus gefallen mir optisch nicht. :Daumen hoch:


    Cool ! :Daumen hoch: ist ja auch Geschmackssache :grins:


    Habe mir vergangene Woche auch Die Highsider gegönnt
    Aber die in denn Lenker befestigt werden also die EVO :Daumen hoch:


    Grüße