Garantieverlust und Anschlussgarantie

  • Guten Morgen,
    ein neuer aus Solingen. Bin seit kurzem Besitzer einer KTM.
    Hätte mal eine Frage betüglich Reparaturen und Garantie. Bin ich wegen der Garantie oder den anstehenden Anschlussgarantie an KTM Händler gebunden ?
    Oder kann ich auch in andere Werkstätten wie Honda oder BMW gehen ? Kann ich dadurch Probleme mit der Garantie oder Gewährleistung bekommen ?
    Würde gerne nach Ablauf der 2 Jahre Garantie auch eine Anschlussgarantie machen.
    Bitte um kurze Info
    Danke
    Nico

  • :willkommen: im Forum und viel Spaß mit deinem :Kürbis: .


    Wenn du deine Werksgarantie / Anschlussgarantie nicht verlieren möchtest, musst du sämtliche Inspektionen bei einem autorisierten KTM-Händler durchführen lassen.
    Dies wird zum Nachweis nicht nur in dein Inspektionsheft, sondern auch vom Händler im KTM-eigenen dealer-net eingetragen.


    Weitere Voraussetzung zum Erhalt der Werksgarantie / Anschlussgarantie ist auch, dass die Inspektionsintervalle sowohl von der km-Laufleistung als auch vom Zeitablauf nicht überschritten werden.


    Sobald irgendeiner dieser Punkte nicht mehr erfüllt ist, hast grds. deinen Garantieanspruch verloren und kannst nur noch auf Kulanz hoffen.

  • Oder so.


    Aus dem www Google macht’s möglich.






    VERTRAGSWERKSTATT ODER FREIE WERKSTATT




    "Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH kann man Wartung und Inspektion auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren", sagt Rechtsanwalt Christopher Kunke von der Verbraucherzentrale NRW. Klauseln, die Garantieansprüche an Arbeiten in Vertragswerkstätten des Herstellers binden, verstoßen gegen das deutsche AGB-Recht und sind unwirksam.
    Voraussetzung für die Nutzung einer freien Werkstatt sei jedoch, dass die Werkstatt die Arbeiten fachgerecht nach Herstellervorgaben durchführe. "Dies sollte zur Sicherheit des Verbrauchers auf der Rechnung vermerkt werden", sagt Kunke.

  • Also weiterhin, in die Vertragswerkstatt des geringsten Mißtrauens. :grins:

  • Hi,


    der Herr Anwalt verwechselt Garantie mit Gewährleistung. (Peinlich!) Es ist tatsächlich höchstrichterlich bestätigt, dass für die gesetzliche Gewährleistung keine bestimmte Werkstatt vorgeschrieben werden darf. Ein beliebiger Fachbetrieb kann die vorgeschriebene Wartung durchführen, ohne dass die Gewährleistung dadurch verloren geht. Die gesetzliche Gewährleistung endet aber faktisch 6 Monate nach dem Kauf mit Eintritt der Beweislastumkehr. Sie funktioniert zwar theoretisch noch länger, das kann aber juristisch tricky sein, weil der Käufer den Beweis führen muss, was schwierig sein kann.
    Die Garantie geht über die Gewährleistung hinaus. Wie off-road-biker korrekt schrieb, kann die Versicherung da schon etwas vorschreiben. Das tut sie und das heißt: Keine KTM-Werkstatt, keine Garantie.


    Im Grund ist das eine persönliche Risikoabwägung. Die KTM-Werkstatt ist möglicherweise teurer, aber man hat die Garantie. Ob man die Garantie wirklich braucht, zeigt sich leider erst im Nachhinein. Altes Sprichwort: "Hinterher ist man immer schlauer - nur nützt es einem nichts."


    Grüße
    Zwengelmann

  • #cutrofiano


    :Daumen hoch:





    Ich hatte um die Löschung diverser Beiträge gebeten, weil sie in der Sache falsch und verwirrend, für den Fragesteller sind.


    So ist es eben nicht Noooooorbert, siehe Urteil vom BGH.

  • So so...
    Kuckst du: BGH VIII ZR 206/12

    Nur passt der Fall des Urteils nicht im Fall des Threaderstellers. Im Urteil geht es um ein Gebrauchtfahrzeug, das von einem Gebrauchtwagenhändler mit der Formulierung in der Rechnung "inklusive 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie zum Preis von..." verkauft wurde.


    Daran schließt sich dann die Frage an, ob die Garantie mit dem Kaufpreis mitbezahlt ist, dann soll eine Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen eine andere Werkstatt ausgeschlossen war, möglich sein. Dieser Ausschluss ist laut BGH unwirksam mit der Folge, dass ein Garantieanspruch vorliegt.



    Oder, ob die Inspektionen das Entgelt für die Garantie sind, dann findet keine Überprüfung der AGB statt, und ein Garantieanspruch ist nicht gegeben, wenn in einer anderen Werkstatt repariert wurde.


    Im Fall des verhandelten Gebrauchtwagenkaufes nahm der BGH an, dass die Garantie mit dem Kaufpreis mitbezahlt wurde, also obige erste Alternative vorliegt. Folge, Garantie blieb erhalten.


    Wie das bei einem Neuwagen oder Neumotorrad gesehen wird, hat der BGH nicht entschieden. Da hängt es dann sowohl von den Formulierungen des Vertrages ab, als auch von der Frage, ob man die Garantie mit dem Kaufpreis mitbezahlt, oder die verpflichtenden Inspektionen die Garantie finanzieren. Es ist also nicht klar, wie die Rechtsprechung in einem solchen Fall entscheiden würde.


    Deshalb kann man dem Threadersteller raten, bis zum Ablauf der Grantie alle erforderlichen Inspektionen bei KTM machen und ins Scheckheft eintragen zu lassen. Nur dann ist er auf der sicheren Seite und KTM kann sich nicht rausreden.


    Insgesamt finde ich die Rechtsprechung des BGH bei diesem Urteil nicht zielführend. Garantie ist die freiwillige Zusicherung eines Herstellers, über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, für einen bestimmten Zeitraum für die Mangelfreiheit seines Produktes einstehen zu wollen. Wenn es aber eine freiwillige Zusicherung ist, dann darf der Hersteller auch die Bedingungen dafür festlegen, dergestalt, dass nur dessen Werkstätten Reparaturen leisten dürfen, wenn die Garantie erhalten bleiben soll.

  • Danke dukemich für die Links.


    Damit wäre es (aus Sich des BGH in DIESEN Fällen) klar.


    Ich persönlich, habe aber keine Lust auf Stress/Streit/Gericht - insbesondere während der Saison :nein:
    Wenn ich bedenke, dass ich aktuell seit über 1 Jahr auf mein Recht/Geld warte, wo eine (sogar angetrunkene) Autofahrerin mich umgefahren hat und nach der ersten Verhandlung Ende Febr '18 nun ein Gutachten erstellt werden soll (dauert bis Herbst):kotz:, dann kann sich so eine Reparatur sogar Jahre aufgrund von Gerichten hinziehen... Nein danke!


    Übrigens Nachteil bei freien Werkstätten – müssen sich nicht an die KTM-Zeitvorgaben halten, haben weniger Routine mit den KTM-Bikes, nicht alle Spezialwerkzeuge da und auch KEINEN Zugriff auf die Elektronik etc (es sei denn die haben dafür bei KTM sich einen Zugang gekauft!). Da ist – abgesehen vom stupiden Ölwechsel – schnell mehr Geld ausgegeben als man vorher hoffte...


    Meinerseits alles gesagt, muss JEDER für sich selbst entscheiden.
    Bin froh, dass ich mich auf meine KTM-Händler soweit verlassen kann und das Garantie-Dinge schnell umgesetzt werden.
    Ab März 2019 ist es dann auch für mich vorbei :weinen: mit der Möglichkeit der Garantieverlängerung, da dann mehr als 80.000km drauf sind...

  • Meine KTM Werkstatt hat mich beim Abschluss der Garantie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anschlussgarantie gültig ist so lange alle Services nach Herstellervorgaben gemacht werden, EGAL welche Werkstatt!

  • Hallo,
    "Ich persönlich, habe aber keine Lust auf Stress/Streit/Gericht"


    Das brauch keiner, aber ist das bei KTM besser, hier warten Kunden wochenlang auf eine Reperaturzusage seitens KTM, da ist das Bike noch zerlegt in der Werkstatt.
    Die kochen alle nur mit Wasser.


    "Übrigens Nachteil bei freien Werkstätten – müssen sich nicht an die KTM-Zeitvorgaben halten"
    Haben wohl auch nur den halben Stundenlohn.

  • Mal angenommen, dass von der Rechtslage her jede Fachwerkstatt die Arbeiten ausführen darf, ist das doch nur graue Theorie.
    Nur ein KTM-Händler hat Zugriff auf die ganz speziellen Diagnosegeräte, Software und Online-Verbindung zur KTM Datenbank. KTM hütet das wie einen Schatz und hat Eigentumsrechte auf diese Geräte (das geht weit über irgend welche Diagnosegeräte hinaus, welche man frei kaufen kann) . Sodass letztlich der "Freie" die Bedingungen für die "Car Garantie" gar nicht leisten kann.