PIRELLI Angel GT II

  • Da es in der Freigabe nicht benannt ist, wurde das nicht getestet und ist somit auch nicht freigegeben.


    Das ist die erste Antwort.


    Die zweite und juristische Antwort:


    Sofern Größen überein stimmen kannst du alles fahren und kombinieren ohne Illegal zu sein.


    Schlau ist das allerdings nicht und fahren wird es auch nicht gut. Du wirst dann immer halb angefahrene mit Neureifen kombinieren.


    Rechnen dir doch mal aus was du tatsächlich "wegwirfst" 1/2 Vorderradreifen: --- €


    Ist das soviel Geld das das rumgeierer es wert ist?

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Nee, hast schon Recht, ich dachte nur vielleicht hat das schon mal jemand in der Kombi gemacht. Werde den Vorderreifen noch ein bisschen weiter runterfahren und dann beide wechseln. Bisher war es nie ein Problem, einfach einen GT1 nachbestellt und später den anderen montiert. Da habe ich nichts gemerkt wenn ich den Neureifen mit halb abgefahrenen kombiniert habe. War aber auch das gleiche Modell.

  • Werde gesetzlichen Ungehorsam ausüben.

    Ist es nicht.

    Seit Ende letzten Jahres darfst du fahren was du willst sofern keine Bindung vorliegt sowie die Dimension und der Geschwindigkeitsindex passt. Freigaben brauchst du nur noch zum eintragen/u tragen wenn eine Reifenbindung besteht.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Seit Ende letzten Jahres darfst du fahren was du willst

    So ist das nicht.


    Es gibt künftig zwei Arten von Bescheinigungen fur die Bereifungsmöglichkeiten.

    Zum Einen die Serviceinformation und zum Anderen die Herstellerbescheinigung.


    Die Herstellerbescheinigung dokumentiert die Bereifungsmöglichkeiten mit abweichender Reifengröße oder Bauart

    nach eigenen Tests der Reifenhersteller. Dafür müssen aber TÜV & Co ihren Segen geben.


    Die Serviceinformation gilt als Nachweis der Eignung einer Bereifungskombination für Motorräder.

    In diesem Thread geht es um die Kombination von PAGT1 und PAGT2.


    Und diese Kombination ist in der Serviceinformation von Pirelli nicht gelistet.

    Somit auch nicht geeignet. Somit auch nicht zulässig.

    Je unklarer die Lage ist - desto größer sollen die Reserven sein.

  • Das stimmt so eben nicht:


    Zitat:

    Motorrad Reifenbindung

    Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch die EU-Verordnung vom August 2019. Dies bedeutet, dass alle Fahrzeuge mit EU-Typgenhemigung / COC Papier jeden Reifenhersteller und jedes Profil fahren dürfen, sofern die Reifengröße der eingetragenen entspricht. Außerdem muss die Traglast und der Geschwindigkeitsindex gleich oder höherwertig sein.


    Quelle: bikereifen24.de/motorradreifen-zulassung



    Aber nur weil es nicht mehr illegal ist macht es noch lange keinen Sinn.

    Reifen werden als Kombination miteinander entwickelt.

    Mixen ist da eher kontraproduktiv.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Quelle: bikereifen24.de/motorradreifen-zulassung


    Zitat:

    Reifenfreigabe Motorrad

    Auf den Internetseiten der Reifenhersteller findest du aktuell noch Serviceinformationen und Herstellerbescheinigungen welche zur Eintragung der Reifen nötig sein können. Außerdem ist es ratsam den Reifenempfehlungen des Motorrad-Herstellers oder der Reifenhersteller zu folgen


    Quelle: bikereifen24.de/motorradreifen-zulassung

    Je unklarer die Lage ist - desto größer sollen die Reserven sein.

  • klugsche….. an


    Aktuell noch….

    nötig sein können…

    ist es ratsam…

    Modalverben sagen Dir etwas oder?


    klugsche….aus


    Aber wie Kondos schon schrieb, ob es Sinn macht…..

    Gruß Shorty :winke:


    Hab keine Angst davor,

    etwas alleine zu tun.

    Tauben fliegen zusammen,

    Adler alleine.

  • Ok. Dann ohne Modalverben


    Quelle: https://www.1000ps.de/business…estung-von-motorradreifen


    Zitat:

    Wie Stephan Rau, Technischer Geschäftsführer beim wdk, erläutert, werden die Reifenhersteller ihre Bescheinigungen zukünftig in Serviceinformationen und Herstellerbescheinigungen unterteilen: Die Serviceinformation dient als Nachweis, dass eine Bereifungskombination zur Ausrüstung eines Kraftrades geeignet ist


    Bin ab hier raus :kapituliere:

    Je unklarer die Lage ist - desto größer sollen die Reserven sein.

  • Scheißegal was irgendwo im Internet steht, der Gesetzgeber sagt (grob zusammengefasst):

    Solange die Größen und Spezifikationen lt Fahrzeugschein erfüllt sind kannst du alles fahren bzw. Montieren.

    So lange Größe, Traglast und der Geschwindigkeitsindex gleich oder höherwertig sind, kannst du vorne auch einen Conti Sport Attack montieren und hinten einen Angel GT.
    Ob das Sinn macht, ist ein anderes Thema.

    Höre ich da etwa ein mimimi!?

  • Huiuiui, da habe ich ja was losgetreten. Ich schau jetzt mal wie weit ich einigermaßen legal noch mit dem VR komme und schau mir dann das HR an. Entweder kommt dann ein neuer Satz, oder der VR GT1, der war schließlich auch mal Testsieger, ich kam mit ihm bis dato gut klar, habe aber zumindest auf der SDGT auch keine Vergleichsmöglichkeiten, zudem wird er noch produziert uns ist in der Regel für einen schmalen Kurs zu bekommen. GT1 254€, GT2 und ähnliche 295€

  • Dann lies diesen Artikel doch mal in Gänze durch, vielleicht verstehst Du dann auch den Unterschied zwischen einer anderen Rad/Reifenkombination welche nicht eingetragen ist.

    Gruß Shorty :winke:


    Hab keine Angst davor,

    etwas alleine zu tun.

    Tauben fliegen zusammen,

    Adler alleine.

  • Allgemeine Ausführungen im Verkehrsblatt 15/2019 Laut der Veröffentlichung Nr. 90 aus dem

    Verkehrsblatt 15/2019 (S.530) vom 28.06.2019 dürfen zukünftig auf Motor-

    rädern mit EU-Typgenehmigung alle passenden, bauartgenehmigten Motorrad-

    reifen gefahren werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


    1. Das Fahrzeug entspricht dem Serienzustand, d.h. es weist ansonsten keine Ver-

    änderungen auf, die „Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren

    notwendigen Freiraum haben.“


    2. Die zu montierenden Reifen verfügen über eine Bauteilgenehmigung entsprechend der

    UNECE-R 75 (oder früher RiLi 97/24/EG).

    Zu erkennen ist dies an der E-Kennzeichnung auf der Reifenflanke. Grundsätzlich dürfen in

    der EU nur solche mit einem E gekennzeichneten Reifen verkauft werden. Es kann also davon

    ausgegangen werden, dass diese Voraussetzung bei regulär im Handel erstandene Reifen

    generell erfüllt ist. (Siehe auch ADAC Dokument IN 26637)


    3. Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen

    in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EU-

    Übereinstimmungsbescheinigung) des Fahrzeugs eingetragen sind. In erster Linie sind dies

    die Dimension (Abmessungen), der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex. Letz-

    tere dürfen bei dem zu montierenden Reifen auch höherwertiger sein als vorgeschrieben.

    4. Der Reifen wurde frühestens im Jahr 2020 gefertigt. Zu erkennen ist das Herstellungsdatum

    an der DOT-Nummer. Ab 2025 soll diese Regelung für alle Reifen gelten.


    Pirelli Merkblatt Dazu <<<KLICK

    Einmal editiert, zuletzt von GTchris ()

  • Habe gestern meine neuen Pirelli Angel GT II bekommen, was mir aufgefallen ist, dass der Hinterreifen ohne Trennmittel auf der Öberfläche geliefert wurde der Vorderreifen jedoch mit Trennmittel (Glänzt wie einen Spreckschwarte).

    Hat das schon mal jemand von Euch ebenfalls bemerkt. Ist nicht unbedingt von Belang, ich wasche die eh einmal ab gehe mit Schleiflpapier drüber (macht Continental wie ich gelesen hab direkt ab Werk).

  • ich wasche die eh einmal ab gehe mit Schleiflpapier drüber

    Ist das ernst gemeint, oder hast du den Smilie vergessen?

    Zu deiner Frage: Nein, wäre mir noch bei keinem Fabrikat aufgefallen, auch nicht bei Pirelli.
    Zu Thema Conti: Die schleifen da nix und die wischen auch nichts ab, die Formen bei Conti haben eine Beschichtung die ein Trennmittel überflüssig macht.

    Höre ich da etwa ein mimimi!?

  • Der eine Reifen kommt aus Breuberg, der andere aus China.


    Findest du auf der Reifenflanke.


    PS.

    Ein Papiertuch und Bremsenreiniger reichen um die Trennschicht zu entfernen. Den Winkelschleifer braucht es wirklich nicht.


    Oder trägst du Hosenträger + Gürtel?

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Ein Papiertuch und Bremsenreiniger reichen um die Trennschicht zu entfernen.

    Ich dachte wirklich zuerst, dass das ein Witz war, aber das klingt so, als würdest du das auch machen!?


    Die Plörre wegfahren dauert doch keine 10 Minuten, da wäre mir der Lappen und das Lösungsmittel schon zu schade (ich wohne glaub schon zu lange in Schwaben), abgesehen davon bin ich faul... ?

    Höre ich da etwa ein mimimi!?