Soziusfussrasten abbauen -> potentielles Bußgeld

  • Hallo zusammen,


    wenn ich mich nicht irre, muss man die Papiere vom Motorrad anpassen lassen (Zweisitzer -> Einsitzer), wenn man die Soziusfussrasten abnimmt.

    Hat jemand von euch Erfahrung damit, wenn man das nicht tut und in eine Polizeikontrolle o.Ä. kommt?

    Oder kann mir jemand sagen, was der genaue Strafbestand/Bußgeld wäre?


    lg

  • Eine andere Idee: ich habe mal gehört dass die BMWs als ein und zweisitzer zugelassen sind. Vlt bekommst du das ja auch hin. Dann ist sie ein zweisitzer, wenn rasten montiert und wenn nicht dann Einsitzer

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Ich hatte an meiner Ducati Monster Fußrasten ohne Sozius per Einzelabnahme eingetragen, ohne das von 2 auf Einsitzer umgetragen wurde.

    Glaube das ist nicht relevant.

    Ist ja auch mit Soziusabdeckung auch keine 2 Personen Beförderung möglich.

  • Ich hatte an meiner Ducati Monster Fußrasten ohne Sozius per Einzelabnahme eingetragen, ohne das von 2 auf Einsitzer umgetragen wurde.

    Glaube das ist nicht relevant.

    Fahre nun seit Jaaahren mit meinen 3 letzten Moppeds ohne Soziussitz ( aber Abdeckung) und Fussrasten rum.

    War nie ein Thema bei einer :polizei:

    Und Gott weiss,wie oft ich schon kontrolliert wurde....:der Hammer:

  • Ohne Fußrasten darfst du nur niemanden mitnehmen.


    Du darfst ja auch bei einem Bus mit z.B. 7 Sitzplätzen mit ausgebauten Sitzen fahren (außer natürlich dem Fahrersitz).


    Solange du damit nur alleine unterwegs bist, können die dir gar nix. (bezogen auf die Soziusrasten)

  • Das Thema kommt immer wieder mal hoch.

    Wie man damit umgeht bleibt jedem selbst überlassen.

    Ich habe bei 5 unserer 8 Bikes die Soziusfußrasten wahlweise austragen lassen.

    Siehe meine Beiträge der letzten 10 Jahre (waren ja nicht so viele). :zwinker:

    z.B. hier ---> ab Beitrag Nr. 32 PP's 790 Duke - Endschalldämpferhalter

    KTMs: Fuhrpark, siehe mein -> Profil

  • Mein Mann vom TÜV hat mir das so erklärt:


    Wenn die Soziusrasten entfernt werden, darf es keine Möglichkeit zur Mitnahme eines Sozius mehr geben, also z.B. durch eine Soziusabdeckung.

    Human Meyer, I think I spider.

  • ich hatte bisher an jedem bike die soziusrasten abgebaut...

    Oft ist auch die originale Sitzbank geblieben..

    Nix ausgetragen oder umgetragen


    Auch nie Probleme beim Tüv etc gehabt

  • Ich lass meine, auch wenn sie nicht benutzt werden wie sie gedacht sind, dran. Gratis Sturzschadenschutz

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Heute bei der Polizeikontrolle würde es bemängelt.

    Muss nun bis 18.08. wieder vorführen.

    Reicht es jetzt eigentlich nur ne Abdeckung auf den Sitz zu machen?

    Eher nicht, oder? ?

    Als gäbe es keine anderen Probleme ?

  • Als gäbe es keine anderen Probleme ?

    Stimmt, manchmal ist es wirklich total übertrieben.

    Ansonsten ist es wohl Ermessenssache. Wenn Du Pech hast, muss sogar auf Einzelperson umgetragen werden. Andere Prüfer sehen das großzügiger,

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Reicht es jetzt eigentlich nur ne Abdeckung auf den Sitz zu machen?

    Eher nicht, oder? ?

    Nein, eher nicht. :nein:

    Wenn im Schein bei S.1 eine 2 eingetragen ist, dann müssen auch alle Voraussetzungen zur Mitnahme einer zweiten Person gegeben sein, d.h. Soziussitz, Soziusfußrasten und Soziushaltegriffe müssen vorhanden sein. :ja:

    KTMs: Fuhrpark, siehe mein -> Profil

  • Nein, eher nicht. :nein:

    Wenn im Schein bei S.1 eine 2 eingetragen ist, dann müssen auch alle Voraussetzungen zur Mitnahme einer zweiten Person gegeben sein, d.h. Soziussitz, Soziusfußrasten und Soziushaltegriffe müssen vorhanden sein. :ja:

    Ich denke nicht, dass da so stimmt.

    Das würde auch bedeuten, dass ich nicht mal eine Soziusabdeckung montieren dürfte ohne das eintragen zu lassen.

    Es muss überhaupt keine Voraussetzung erfüllt sein, es sein denn man nimmt jemand mit, dann müssen alle erfüllt sein - und nur dann!



    Ich hab die Soziusrasten noch bei keinem Bike dran gelassen, da gabs jetzt in 20 Jahren nicht eine Beanstandung, weder vom TÜV oder in ner Kontrolle - mit oder ohne Soziusabdeckung.

    Have a fuckin' time and don't forget to Rock'n'Roll


    KTM 1290 Super Duke R 3.0 (Baujahr 2021) :wheelie: :der Hammer:

    KTM 1290 Super Duke R 2.0 (Baujahr 2017) :wheelie:

    Triumph Speed Triple 1200 RS (Baujahr 2021)

  • Ich denke nicht, dass da so stimmt.

    Kann ich mir auch nicht vorstellen.
    Der Logik folgend wäre auch alle PKW betroffen, also vom 7Sitzer Kombi bis zum VW-Bus die ja gerade mit dem flexiblem Innenraum werben.
    Übrigens fahre ich auch ohne 2. Fußrasten, allerdings habe ich auch in meinem Defender 13-J. lang auf die beiden hinteren Sitzbänke verzichtet und den 9Sitzer nur als 5Sitzer gefahren...straffrei.

  • Hallo Bernhard,


    wenn ich etwas auf den Soziussitz montiere, eine Soziusabdeckung oder ein Gepäckstück, dann kann ja auch niemand mehr mitgenommen werden.

    D.h. aber nicht, dass man dann auch die Soziusrasten demontieren darf.


    Meine letzten Polizeikontrolle #32 ---> Polizeikontrolle mit ohne Soziusrasten


    Zu diesem Thema wird es immer sehr unterschiedliche Meinungen auf beiden Seiten der beteiligen Parteien geben. :wheelie::polizei:

    Gruß D69 :prost:

    KTMs: Fuhrpark, siehe mein -> Profil

  • Andersherum wird ein Schuh draus:


    Wenn anstatt des Soziussitzes z.B. eine Abdeckung montiert ist, darf noch immer eine Person mitgenommen werden, da ja die Rasten und der Haltegriff noch da sind.


    Wäre zwar für den Po unbequem, aber trotzdem sicher.


    Fehlen aber Rasten und/oder Haltegriff, dann darf kein Sozius mitfahren, auch wenn der Sitz dafür noch drauf ist.


    So war die Erklärung vom TÜV.

    Human Meyer, I think I spider.

  • Der Logik folgend wäre auch alle PKW betroffen

    Der entsprechende Paragraph (StVZO §61) bezieht sich explizit auf zweirädrige Kraftfahrzeuge.


    Wobei in meinen Augen hier Interpretationspielraum für die Fußrasten besteht.

    Denn im Gegensatz zu Pkt.1 (dem Haltesystem), ist im Pkt.2 (die Fußstützen) explizit von Fahrer und Beifahrer die Rede und nicht nur von der Berechtigung auch einen Beifahrer zu befördern.


    Als "juristisch Ahnungsloser" würde ich daraus schließen, dass das Haltesystem zwingend vorhanden sein muss, wenn eine Zulassung für 2 Personen besteht. Die Fußstützen müssen allerdings nur für die aktuelle Anzahl an beförderten Personen vorhanden sein.