Hallo Leute, Mut zur Lücke
die Info ist zwar nicht mehr ganz neu, aber so weit ich gesucht habe, ist hier noch nicht darüber
berichtet worden. Und nachdem das Treffen in einer Woche beim Herdlaender ansteht, sollen
es alle offiziell wissen, die evtl. davon noch nichts gehört haben (siehe hierzu auch MO Ausgabe 6 Seite 6).
Seit ersten März 2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten (EU hast du gut gemacht )
Dies bedeutet, daß Paragraf 18 der StVZO aufgehoben wurde. Was heist, daß wer sich mit einer Auspuffanlage
ohne DB-Killer erwischen hat lassen nicht wie bisher 50€ sowie drei Punkt kassieren wird sondern 25€ und sonst nix .
Eine Sicherstellung der Auspuffanlage oder des Fahrzeugs widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit .
Der entscheidende Punkt ist, daß von einer zu lauten Auspuffanlage keine Gefahr ausgeht. Im schlimmsten Falle muß man
innerhalb von 14 Tagen in Originalzustand bei der Zulassung vorfahren. Aber Achtung!!! Im Juni könnte sich das ganze dann
schon wieder ändern!!!!
Somit wünsche ich mir die Tage des Donners herbei auf daß Ihr alle die Ihr da kommet mit offenen Tüten unsere schönen
Lande erhallen lasset
Und wer mit ner originalen Anlage anrückt der sei gewarnt aufdaß er in der Masse nicht überhört wird
Gruß Bartlbee, der leider nicht kommen kann, dafür aber am Gardasee die KTM-Fahne hoch halten wird