P1023752.jpgHallo ,
als ich meine 1390er in Hechingen abholen wollte und noch etwas warten mußte , gewahrte ich in der Straße vom KTM-Händler eine TÜV-Niederlassung . Nach einem kurzen dortigen Gespräch waren wir uns einig - daß ich wegen der 190er-Eintragung vorbeikomme .
Als ich dann einen Satz CRA4 (190/55/17) aufgezogen hatte und dort vorstellig wurde , kam ich dann auch als 4. Kunde ohne Termin schnell dran .
Der TÜV-ler begutachtete wohlwollend die Geschichte und sagte dann - daß er noch schnell deßwegen in der Zentrale anrufen wolle .
Leider eröffnete er mir nach dem Gespräch , daß er die Eintragung nicht vornehmen dürfe und ich vertand die Welt nicht mehr !
Wie sich danach herausstellte - war es eine Filiale des TÜV-Nord und diese tätigen ein solches Vorhaben nicht .
Da ich aber für lange Urlaubs-Touren nicht auf meinen geliebten CRA4 - allein schon wegen der Laufleistung - verzichten wollte , habe ich mir dann beim TÜV-Süd in Tübingen einen Termin geben lassen .
Dort war dann nach der Begutachtung durch Herrn Schmid - mit kleiner Probefahrt des aufgezogenen 190er CRA4 - das Problem nach Zahlung von 82,90€ ohne Reifenbindung vom Tisch .
Der neue Fahrzeugschein lag beim Landratsamt Tübingen - bei 12,-€ .
Es ist eigentlich traurig - daß KTM dies nicht wie Aprillia regeln kann , wo man von Werk aus beide Formate eingetragen hat !
Natürlich kann man den 190er auch ohne das Glimborium aufziehen und damit Fahren , aber nach einem Unfall oder einer Polizeikontrolle hat man eventuell das Nachsehen .
Da mein Freund Frank bei seiner 1290 SD-R Bj. 2014 in seinem KFZ-Schein unter Spalte "22" in seinem Schein noch "15.1/15.2:DUNLOP SPORTSMART 2*" stehen und sich Reifentechnisch dieses Jahr was geändert hat - habe ich noch schnell nachgefragt , wie es sich denn damit unter den neuen Bestimmungen verhält ?
Darauf wurde mir gesagt : "Wenn unter der Spalte "K" ein "e" steht , ist die Reifenbindung unter "22" gegenstandslos !
Gruß Kurt