Handbremspumpe mit ABE: Straßenverkehrsamt will nicht eintragen

  • Das Straßenverkehrsamt verlangt von mir das ich mit der ABE zum TÜV gehe und dort ein richtiges Gutachten anfertigen lasse! Ansonsten kann man mir die ABE Handbremspumpe nicht in den Fahrzeugschein eintragen.IMG_20260330_124356.jpg

    Kennt sowas jemand???


    Die beiden anderen ABE Teile wären eingegangen worden🤯

    Go fast... :Tempo:


    Freiheit ist nichts wert, wenn man wie ein Diener lebt!

  • Du hast das nicht verstanden:


    Eine ABE ist eine Allgemeine Betriebs Erlaubnis.


    Wenn dein Motorrad im Anhang aufgelistet ist, braucht es keine Eintragung weil: ABE.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Moin,


    ABE: keine Eintragung nötig.

    Teilegutachten: Eintragung nötig.


    So wie es Karsten schon geschrieben hat ... ich tippe zu langsam :grins:

    Gruß Frank



    Beim beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.

  • KI sagt:


    Wann eine Eintragung dennoch nötig oder sinnvoll ist
    Obwohl die ABE oft eine Befreiung von der Eintragungspflicht darstellt, gibt es Ausnahmen:

    • Auflagen in der ABE: In manchen ABE-Dokumenten steht explizit, dass eine Anbauabnahme durch einen Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA) erforderlich ist. In diesem Fall wird eine Bestätigung ausgestellt, mit der man die Änderung in die Papiere übertragen lassen kann.
    • Kombination mehrerer Teile: Werden mehrere Teile gleichzeitig verändert (z. B. Tieferlegung in Kombination mit anderen Felgen), kann die ABE ihre Gültigkeit verlieren. Dann ist oft eine Einzelabnahme nötig.
    • Persönlicher Wunsch: Sie können Teile mit ABE auch freiwillig eintragen lassen, um den „Papierkram“ zu reduzieren und nicht ständig alle Dokumente einzeln mitführen zu müssen.

    Ablauf der Eintragung
    Falls Sie die Eintragung vornehmen möchten (freiwillig oder aufgrund von Auflagen):

    1. Prüforganisation: Suchen Sie eine Prüfstelle (z. B. TÜV Rheinland, TÜV SÜD oder GTÜ) auf. Der Prüfer erstellt ein Gutachten über den ordnungsgemäßen Einbau.
    2. Zulassungsstelle: Mit diesem Gutachten gehen Sie zur Zulassungsstelle, um die technische Änderung offiziell in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen.

    legal - illegal - scheißegal :zwinker:

  • Kommando zurück:


    In der ABE steht als Auflage das die angebaute Pumpe einem Sachverständigen zur Prüfung vorgeführt werden muß. (Punkt 4 und 5)


    PS.

    Ein weiterer Tag in dem man einem Forumsmitglied das sinnentnehmende Lesen empfehlen muß. :alter schwede:

  • Kommando zurück:


    In der ABE steht als Auflage das die angebaute Pumpe einem Sachverständigen zur Prüfung vorgeführt werden muß. (Punkt 4 und 5)....

    Das ist so bei der HC1. Habe ich ebenso -nach vorheriger Info und Absprache mit dem TÜV- zum ohnehin fälligen TÜV-Termin machen lassen. Der TÜV hat mir dann eine entspr. Bescheinigung für die HC 1 (und den Rest der umgebauten Bremsanlage -Leitung und Scheibe) ausgestellt. Ich musste da nix in den Schein eintragen lassen, musss/soll aber immer diese Bescheinigung mitführen.

    Gruß Linsi


    P.S.: Es entstehen Kosten beim TÜV ("Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 Abs. 3 StVZO"), waren in 2022 so ca. 100 - 120 € (Genaueres müsste ich nachschauen)

  • Stimmt für die HC1 von Magura.
    Da bin ich auch schon drüber gefallen.
    Glaube Das Stand aber sogar in der Anbauanleitung.

    Bin bei mir gespannt, da ja bereits ein Bremsenumbau eingetragen ist und die ABE ja nur bei original Bremssystem gilt.

    Viele Grüße


    Gerhard


    >>Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn ich nicht so schnell fahren kann wie ich darf!<<:grins:

  • Interessant sind die "kleinen Unterschiede" :denk: .

    Ich habe in Bamberg (Bayern) im März 2022 für die "Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 Abs. 3 StVZO" für eine HC1 Handbremspumpe an einer 1290 SAS 2019er genau 34,80€ gezahlt.

    ABER: Da steht der Satz mit drin:

    "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Befassung vorzunehmen" (wie auch immer das definiert ist, der Satz wurde jedenfalls im Formular extra hinzugefügt)


    Habs dann auch an der Zulassungsstelle ändern lassen (mit entsprechenden Gebühren)

  • Wenn die ABE auf den Motorrad und die Anbauteilen passt, musst du nix eintragen. Die ABE jedoch mitführen. Willst du dir das Mitführen ersparen, muss der TÜV dir, nach §19, eine Anbauanleitung erstellen. Hier wird auch der richtige Anbau überprüft. Und nur damit, trägt die die Zulassungsstelle, dieses in der FZG-Schein ein, denn woher sollte die Zulassungsstelle wissen, ob alles richtig verbaut ist.

  • Ließ dir die obige ABE durch.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Bei 11. :grins:

    Genau, und was steht da im Paragraph. Ordnungsgemässer Anbau nachgewiesen bei Teilegutachten oder ABE.
    Zusätzlich steht ja in der ABE schon, dass man genau dieses tun muss.

    Man sollte nicht nur das lesen was man gerne hätte.

    Viele Grüße


    Gerhard


    >>Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn ich nicht so schnell fahren kann wie ich darf!<<:grins:

  • Hier geht es um ein Sicherheitsbauteil, dass nicht einfach eingklipst wird.
    Da sollte alles passen. Zu viele mit suboptimalem Schraubertalent machen da rum.

    Ein Bremshebel ist da einfach. Bei der Bremspump, gibt es vieles, was falch gemacht werden kann.
    Deshalb das ganze.
    Ist nichts neues. Auch bei anderen möglichen Gefährdungen gibt es das schon lange.

    Viele Grüße


    Gerhard


    >>Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn ich nicht so schnell fahren kann wie ich darf!<<:grins:

  • Einen solchen Eintrag in einer ABE kenne ich nicht. Für mich wäre das dann ein Teilegutachten, mit Begutachtung durch TÜV. Alles ist mittlerweile seltsam 😉

    Ist bei Galespeed das gleiche. Macht in meinen Augen auch Sinn, aus den Gründen die G-B genannt hat.

  • Ich will die drei ABE Teile freiwillig eintragen, weil ich die Papiere nicht immer mit herumtragen will.


    Dazu kommt noch folgendes:

    Ist ne ABE eingegangen ist se für immer gültig, auch wenn se später zurück gezogen wird.

    Zum Zweiten habe ich von einem Fall gelesen wo Polizisten nur eine ABE für gültig hielten, die Zweite wäre dann angeblich nicht mehr gültig, da diese sich gegenseitig beeinflussen und somit im Verbund abgenommen werden müssen.


    Ich fahre gleich mal zum Tüv und frage nach ob ich nen Änderungsgutachten bekomme!

    Go fast... :Tempo:


    Freiheit ist nichts wert, wenn man wie ein Diener lebt!

  • Wenn an einem System zwei Veränderungen mit ABE vorgenommen wurden schließen die sich aus. Z.B. Andere Bremsscheiben und Bremspumpe.

    Das geht nur über eine Begutachtung und danach Eintragung.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke: