Probleme beim Eintragen der Akrapovic-Töpfe?

  • Hi zusammen,


    habe heute mal einen Termin beim TÜV ausgemacht und dem Herrn dort gesagt, dass ich gerne meine Akrapovic-Töpfe eintragen lassen möchte.


    Er hat daraufhin nur gelacht und gemeint, dass das "zu 99 % nichts wird" und "Na das werden wir ja sehen, ob wir das eintragen".


    Meine Frage an euch: Kann dieser A.... wirklich entscheiden, ob er das einträgt oder MUSS er? Die DB-Killer sind drin, alles ist ordnungsgemäß montiert und das Gutachten habe ich auch.


    Er hat mich übrigens auch noch gefragt, ob ich alle Unterlagen habe - gibt es außer dem angehängten Gutachten noch was?


    Danke für euere Erfahrungen!


    Greetz
    Novy

  • Meines Wissens reicht Dir dieser "Wisch" als berechtigter Nachweis. Das Gutachten hat ja eine "E-Nummer", die auch auf dem Endtopf eingestanzt ist. Ist das Gutachten (hier:r 950 sm) für Dein Fahrzeug vorgesehen, dann musst Du nichts mehr eintragen.


    Viele Grüße

  • mir ist klar, dass ich es eigentlich gar nicht eintragen müsste...


    einen kollegen von mir haben sie letztes jahr mit der kawa angehalten, db-killer war drin, gutachten hatte er dabei, ABER der polizist hat auf stur geschalten und ihm das kennzeichen abmontiert und das motorrad zum tüv transportieren lassen - dort hat man dann am montag nach dem wochenende festgestellt, dass keine eintragungspflicht besteht, der bulle hat angeblich einen anschiss bekommen und das war's...damit ich mir aber diese :kacke: spare, lass ich es lieber eintragen...habe am wochenende besseres zu tun, als mich von mangelhaft ausgebildeten idioten belästigen zu lassen :grins::grins:

  • Das dürfte normal schon beim dümmsten Gesetzeshüter angekommen sein, dass man dafür keine Eintragung braucht, aber naja, Ausnahmen gibt´s anscheinend doch noch... :sehe sterne:


    Würde mich so einer an der Weiterfahrt hindern => Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. :denk::zorn:


    Ich würd´s nicht einsehen, dass ich deshalb auf meine Kosten eine Eintragung machen lasse. :lol:


  • Hallo ,


    der gelbe Zettel ist eine Kurzfassung , der Herr vom TÜV benötigt das komplette Gutachten was du beim Händler anfordern ( dieser kann es aus dem dealernetwebshop runterladen ) kannst .


    Tomcat

  • mir ist klar, dass ich es eigentlich gar nicht eintragen müsste...


    einen kollegen von mir haben sie letztes jahr mit der kawa angehalten, db-killer war drin, gutachten hatte er dabei, ABER der polizist hat auf stur geschalten und ihm das kennzeichen abmontiert und das motorrad zum tüv transportieren lassen - dort hat man dann am montag nach dem wochenende festgestellt, dass keine eintragungspflicht besteht, der bulle hat angeblich einen anschiss bekommen und das war's...damit ich mir aber diese :kacke: spare, lass ich es lieber eintragen...habe am wochenende besseres zu tun, als mich von mangelhaft ausgebildeten idioten belästigen zu lassen :grins::grins:


    Ist die E-Nummer eingestanzt?

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

  • Steck das oben gezeigte Gutachten zu deinen Papieren und geh mit der Kohle welche die Eintragung kostet mit deinen Schatz essen.


    Eine Eintragung ist absolut unnötig.
    Für den Zweck einer Überprüfung ist die E-Nummer in deine Töpfe eingearbeitet.

  • Steck das oben gezeigte Gutachten zu deinen Papieren und geh mit der Kohle welche die Eintragung kostet mit deinen Schatz essen.


    Eine Eintragung ist absolut unnötig.
    Für den Zweck einer Überprüfung ist die E-Nummer in deine Töpfe eingearbeitet.


    ganz genau so sehe ich das auch...


    ausserdem verschandelst du mit Eintragungen nur deinen Fahrzeugbrief...

  • Servus,


    mein Kumpel hatte auch mal einen e-Auspuff eintragen lassen. Irgendwann im Irgendwo war so ein kleiner Dorf :polizei: und legte ihn die Kiste auch still !!!! Also: Geld für die Eintragung lieber in Benzin investieren oder wie Mario erwähnte in lecker Futter umwandeln !!!!


    :Daumen hoch:


    Gruß KTMTom

    Mit KTM-freundlichen Grüßen


    T O M


  • Er hat daraufhin nur gelacht und gemeint, dass das "zu 99 % nichts wird" und "Na das werden wir ja sehen, ob wir das eintragen".


    Ich denke er hat damit die Auspuffanlage selbst gemeint,
    warum er dass nicht machen will :lautlach::lautlach::lautlach:


    Vielleicht weiss er dass die eh in Rauch aufgehen oder Abfallen wird... :lautlach::lautlach::lautlach:


    Sorry, musste jetzt einfach sein :grins: *duckundweg* :winke:


  • Vielleicht weiss er dass die eh in Rauch aufgehen oder Abfallen wird... :lautlach::lautlach::lautlach:


    Supermotard,


    es soll hier im Forum Profis geben, die schon die 2x Anlage an ihrem Moped haben.. :tröst::grins:
    Und es waren keine Akra-Besitzer. :peace:

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

  • :lautlach: wenn er sich auch andauernd anbumsen lässt :lol: da wäre er auch bei der zweiten Akra :ja:


    Wäre mit der Akra nicht passiert. Da gibt es keinen so massiven Leistungseinbruch, das einem die Anderen hinten reinfahren. :lol::achtung ironie:

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

  • Doch die Unbedenklichkeitsbescheinigung, oder wie das Ding auch immer heißen mag.

    Dieser Beitrag wurde bereits 64 mal editiert, zuletzt von »KTM950sm« (Gestern, 18:01)

  • oder so
    EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
    Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
    Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.

  • oder so
    EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
    Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
    Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.


    Für welches Land gilt das ???


    danke - josef

  • das ist für Deutschland.


    In Österreich müsste man es mitführen, aber das interessiert glaub ich eh niemanden.
    Und ich habe es auch noch nie vorweisen müssen.
    Frag mich jetzt nicht wo ich das gelesen hab(ich glaub Öamtc oder Landesregierung Homepage), aber ich habe mich da vor 2 Jahren genau informiert, weil ich damals das Heck meiner LC4 umgebaut habe.