Kamera am Bike - Rechtliche Fragen

  • Grüßt Euch :Kürbis:




    Ich ziehe in Betracht mir eine Video-Cam ans Bike zu machen (GoPro HD). Würde echt gerne mal nen geiles Vid erstellen.


    Meine Frage:


    Wie sieht es von der rechtlichen Seite aus?


    -Wenn ich das Video veröffentlichen würde (Bsp YouTube) muss ich dann die Kennzeichen aller anderen Fahrzeuge die zu erkennen sind unkenntlich machen?? Das wäre dann nämlich wohl verdammt viel Arbeit :Daumen runter:


    -Wie sieht es bei einer Kontrolle der Rennleitung aus? Könnten die meine Aufzeichnungen gegen mich verwenden? Dann würde ich mir in so einem Fall ja selbst ans Bein pinkeln :sehe sterne:

  • hallo, ein kumpel hatte ne kamera am bike und wir sind damit unsere hausstrecke hoch und runter gehämmert und natürlich haben uns de freunde rausgezogen weil die so blöd standen das wir sie einfach nicht gesehen haben... und natürlich haben sie die kamera zur beweissicherung wegen illegalen straßenrennen sichergestellt. zum glück konnte der kumpel mit 2 tastendrücken das material löschen und die jungs haben es auch nicht wiederherstellen lassen! ne kamera am motorrad ist eigentlich das dümmste was man machen kann obwohl es natürlich sehr geil ist das zeug anzuschauen. einfacher können die dir doch deine vertöße im straßenverkehr nicht nachweißen. ich denke mal 5 minuten viedeomaterial sollten unter umständen reichen und man sieht seinen führerschein nie wieder bzw leute die du filmst die vor dir fahren!

  • Zitat

    [...]und man sieht seinen führerschein nie wieder bzw leute die du filmst die vor dir fahren!

    Was meinst Du damit? Das man die Leute nie wieder sieht?? :rolleyes:

  • damit meine ich wenn du nen kumpel filmst der vor die fährt und der sich nicht an die stvo hällt ist sein führerschein auch in gefahr...

  • Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen das die bei einer Kontrolle oder auch nicht wenn die dich gelasert haben die Kamera einziehen dürfen. Überleg mal dann könnten die ja jederzeit dein Handy oder sonst was konfiszieren. Anders ist es wenn du dir mit denen ne Verfolgungsjagd leistest dann sieht es anders aus aber wenn du normal angehalten wirst und ne Kamera irgendwo an der Karre hast können die die Kamera nie und nimmer konfiszieren oder wenn dann ist das vor Gericht nicht zulässig ist wie mit versteckten Kameras von denen man nichts weiss die Bilder sind auch nicht rechtskräftig.....


    Gruß

    Nur Quer bist du wer....

  • Sollten sie sie doch mitnehmen und du hast keine wilden Überholmanöver gemacht was wollen sie dir tun? Die Geschwindigkeit an der Cam ermitteln wird nicht rechtskräftig sein.
    Bei YouTube einstellen da sollten alle Kennzeichen weg.
    Mich hatten sie mal angehalten da war die Cam an der Brille und ein Navi am Lenker als er das Navi sah wurde der Cop schon ganz heiß und meinte jetzt sagt blos ihr filmt das ganze auch noch, bis ich ihm gesagt hab das is ein Navi. Und am Lenker hing die Brille mit Cam die hatte er nicht gesehen. Aber ich hab alles auf Video :zwinker: Hätte er sie gesehen der hätte sie bestimmt auch mitgenommen. Und ich wär zum Anwalt.

  • ...hmm da gehen die Meinungen ja doch auseinander...


    Ist jemand hier im Forum der zufällig selbst bei der Rennleitung arbeitet oder jemand mit fundiertem Wissen in rechtlichen Dingen? :teuflisch:


    Einerseits kann ichs mir auch nicht richtig vorstéllen dass die einfach mein Eigentum einziehen können?! Da könnten ja auch rein theoretisch noch andere private Aufnahmen drauf sein wie zB ne Geburtstagsparty, ein Hochzeitsvideo oder was auch immer :grins:


    Andererseits wäre es bei Verkehrsgefärdung selbstverständlich ein Beweismittel... :denk:


    Ich kann mir beides vorstellen aber sind auch nur Vermutungen...

  • !

    2 Mal editiert, zuletzt von Chrisse ()

  • Hallo zusammen,


    hatte selber mal ne Cam drann. Wurde damit angehalten weil ich geblitzt wurde.


    Zwar war die Cam aus aber der :polizei: hat trotzdem etwas komisch geschaut aber dann nix gesagt.


    Ich weiß jetzt nicht ob das damit zusammengehangen ist, dass sie aus war oder ob ich einfach nur glück gehabt habe.


    Viell weiß dass ja jemand von der Blau-Weißen Partyfraktion.



    Schöne Schwarzwälderliche Grüße


    DukeRider

    Gruß
    DukeRider



    :peace: Sie kommt nicht in Frieden, sie kommt von KTM :peace:

  • Ich persönlich habe ne GoPro HD da kann man mit 3 Tastendrücken alle videos löschen und ich persönlich werde sobald ich die Kelle sehe auch alle Videos auf der Stelle löschen. Soweit ich weiß verfügen die meisten Actioncams über ähnliche Funktionen.


    Aber nochmal zu dem Thema Vorsatz. Erstmal einen Dank an Chrissie für dein Outcoming ;-) Aber hier meine Frage ich habe schon sehr oft sowohl im Sauerland als auch in den Alpen Tourenfahrer auf ihren Goldwings oder sonstigen Eisenhaufen mit Videocameras gesehen. Ich denke das die meisten von denen nicht vorsätzlich zu Schnell fahren, vor allem, weil ich bezweifle das die es mit so nem Eisenhaufen auf nem Pass zu Stande bringen ;-) Nein Ernsthaft diese Leute sind ja nicht am Rasen sondern genießen halt die schöne Strecke etc.... Da kann man doch nicht von Vorsatz reden wenn die zu Schnell waren....


    Gruß
    Mark

    Nur Quer bist du wer....

  • der kollege aus sachsen anhalt hat schon recht.


    einwas würde ich nur nochmal genauer erklären: wenn man "normal" zu schnell fährt, also man merkt es mal nicht gleich dass man grade mit 60 oder so in der stadt unterwegs ist, ist grundsätzlich von fahrlässigkeit auszugehen.
    der vorsatz kommt erst dazu wenn der betroffene selber aussagt, dass er das wollte oder wie auch immer (kommt auf die geistige und rechtliche befindlichkeit des betroffenen an)
    und der vorsatz ist auch definitiv einem zu unterstellen, wenn eine camera am bike ist und er eine "entsprechende" fahrweise hatte!! das ist wichtig.
    wenn man in ner normalen verkehrskontrolle ist, dann is die cam nichtig, logisch!


    das mit dem stratat und owi unterschied ist auch richtig. die eingriffsmaßnahmen sind von land zu land zwar fast gleich, aber stehen in eigens formulierten polizeigesetzen.
    man kann aber sagen, dass die beweissicherung im owi verfahren per transformationsklausel (glaube §46 OwiG) aus der strafprozessordnung übernommen werden darf.. das bedeuted der polizist darf auch im owi verfahren maßnahmen aus der StPO anwenden...

  • !

    Einmal editiert, zuletzt von Chrisse ()

  • Hallo Freunde,


    an der Stelle noch ein Hinweis in anderer Sache :polizei: . . . zu den Kameras ist glaube ich alles gesagt worden. :grins:


    Ich denke, man sollte auch aufpassen, wenn man ein Navi mit Track-Aufzeichnung hat. :denk: Dies kann im Grunde genommen auch ein Beweismittel sein. :staun: Da wird sehr präzise mitprotokoliert, wo ich wann mit welcher Geschwindigkeit unterwegs war. :kotz: Darum habe ich die Trackaufzeichnung meistens aus. :zwinker:


    Gruß


    Tom

    MoGG - Member of the GAGA Group- Turrug-MakTo

  • ........oder man kauft ne BÄÄEMWEHH verkleidet sich mit warnweste als normaltourenfahrer :ja:


    so kommt nie der verdacht des vorsatzes auf :Daumen hoch: , wenn man mal aus versehen :zwinker: zu schnell ist



    Q

    MoGG Godfather benchmark driving

  • Vorsatz? :lol: Nur weil die Rennleitung nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge ist würde ich mir meine Kamera am Motorrad und im Auto nicht einziehen lassen... die ist ja für ganz andere Zwecke gedacht :foto: und hat nichts mit Vorsatz zu tun > http://www.helmkamera-onlinesh…s-modul-unfall-video.html


    Gute Argumentation. Aber 290 Euronen ist ja auch nicht gerade wenig.


    :Daumen runter:

    Wo immer ich gehe, folgt mir ein Hund namens "Ego"