neues Kennzeichen

  • also ich kann mir nich helfen. ich finde diese neuen "kleinen" kennzeichen absolut potthässlich...


    die kleinere Größe bei den zeichen und zahlen wird durch das unpassende format total zu nichte gemacht..... sieht doch von haus aus schei*e aus oder?


    Habe mir das neue Kennzeichen gegönnt, "Ironiemodus an :" macht mindestens 5km/h Endgeschwindigkeit zusätzlich aus : "Ironiemodus aus", mir gefällt's eindeutig besser als zuvor, bin allerdings auch Bruchstrichfahrer!


    Hier ein Beispielbildchen, sieht doch gut aus, da kann man sich das ganze Kennzeichenhalter-dranbastel-Thema sparen.

  • Ich hätte es mir zwar auch ein wenig anders gewünscht, denke aber andererseits auch, dass das wenigstens mal eine Veränderung in eine Richtung war, die von sehr vielen Motorradfahrern mich eingeschlossen gewünscht war. Auf jeden Fall ist die Tafel bei mir jetzt kleiner als vorher.


    Da werde ich nun nicht sofort wieder mäkeln... :zwinker:


    Das ist alles eine Frage der Sehgewohnheiten, hier bei uns haben schon unglaublich viele umgerüstet. Nächstes Jahr findet man dann die großen Buchstaben doof. Außerdem mag es ja so sein, dass die kleinen Buchstaben genauso gut gebiltzt werden können, zu lesen sind sie eindeutig schlechter. Ist ja auch mal was. Im Leerlauf kann ich an der LC4 meiner Frau kaum was erkennen, so schlackern diese mickrigen Buchstaben und Zahlen vor meiner Nase. Und wenn auf der Bahn einer vorbeizieht, dann muss ich aber verdammt fix hinschauen um selbst unter günstigen Bedingungen was lesen zu können.


    Die Buchstabenverteilung auf dem Kennzeichen könnte ein wenig anders sein, aber die ist auch verbindlich vorgeschrieben.


    Und eines sollte übrigens auch allen mit von der Norm abweichenden Kennzeichengrößen, Schriften oder Aufteilungen auf dem Kennzeichen zumindest klar sein. Dass das Straßenverkehrsamt da seine Plaketten draufgeklebt hat, schützt in D verbindlich nicht vor Problemen bei Kontrollen oder TÜV-Terminen. Ein abweichendes Kennzeichen ist nur dann ok, wenn das hinsichtlich der Normabweichung eingetragen ist.


    Das man kaum mal was dazu hört hat zumindest in meiner Gegend mit einer diesbezüglich generell entspannten Betrachtungsweise zu tun. Da gibts einträglichere Verfehlungen um die man sich lieber kümmert. Allerdings hat es wirklich schon mal einen Fall gegeben, wo ein (allerdings Auto) Fahrzeughalter zum Umkennzeichnen gezwungen wurde, weil Kennzeichengröße und Engschrift an seinem Pkw technisch nicht begründet waren. Theoretisch könnte so ein Sachverhalt auch dem betroffenen Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt Probleme bereiten, aber da kommen die argumentativ ganz gut raus (ist ja auch ok so...).

  • Allerdings hat es wirklich schon mal einen Fall gegeben, wo ein (allerdings Auto) Fahrzeughalter zum Umkennzeichnen gezwungen wurde, weil Kennzeichengröße und Engschrift an seinem Pkw technisch nicht begründet waren. Theoretisch könnte so ein Sachverhalt auch dem betroffenen Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt Probleme bereiten, aber da kommen die argumentativ ganz gut raus (ist ja auch ok so...).


    Mein ehemaliger Kawa-Händler hatte auch ein spezielles Kennzeichen über eine Bekannte in der Zulassungsstelle bekommen,
    das wieder eingezogen werde sollte. :polizei:
    Er hat aber mit seinem Anwalt erfolgreich Einspruch eingelegt, was ihn daraufhin die Aufmerksamkeit sämtlicher
    Ordnungshüter in der Stadt und viele Tickets eingebracht hat. :crazy:

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

  • Ich habe neulich bei der Zulassung auch erst kurz gezuckt, als die Schildertante sagte es gebe die kleinen Kennzeichen schon. Sieht im ersten Moment gewöhnungsbedürftig aus. Aber :kacke: drauf, hauptsache klein :Daumen hoch: !
    Und mittlerweile finde ich das richtig Geil. Ein Kumpel hat sich sein Saisonkuchenblech auch ausgetauscht, da lohnt sich das natürlich richtig.


    Die Geschmäcker sind ja (zum Glück!) verschieden, aber seid doch froh wählen zu können!

    2 Mal editiert, zuletzt von bandit600 ()

  • @speed-freak


    Schau mal am oberen Bild genau hin, dort erkennst du am Kennzeichen die Blinker.


    Am unteren Bild sind sie wegretuschiert. In der Vergrößerung kannst du es erkennen.



    MfG Genne

    KTM 400 EXC-R SD990 690SMC 640SM 640E

  • Naja


    sieht wenn ich erlich sein soll, sieht besch.. :kacke: ..en aus :Daumen runter:


    Entweder ganz ohne Kennzeichen oder halt ne schöne halterung ausm Zubehör :grins:

  • Hab die Halterung CNC gefräst, für die Blinker ist derzeit noch ne extra Halterung dran,
    die kommt aber noch ab und dann ist auch keine Verkabelung von Kennzeichenbeleuchtung und Blinkern mehr zu sehen.


    Das Original das vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist verschandelt - meiner Meinung nach - das Gesamte Heck...


    - gleiches gilt für sämtliche Zubehör Halterungen - alles für´n Ar*** was ich so gesehen habe und da die Polizei
    bei zwei bissher "irregulären" Stop´s auch nichts dazu gesagt hat denke ich das alles gut ist :)


    Das Heck ist übrigend´s in der oberen Position und der Kennzeichenhalter ist so gefräst das er
    den Winkel zur Vertikalen nochmal verkleinert.


    Sag mir mal lieber jemand wo ich ne gute Spoilerscheibe für die RC8 her bekomme - BITTE! :winke:

  • wie wärs mit der originalen von der "R".
    Sieht meiner Meinung nach am besten aus :ja:


    Übrigens zum thema neues Kennzeichen.
    Alle -ausnahmslos - sehen nach wie vor TOTAL beschi**en aus! Deutschland live! Könnte jedesmal heulen wenn ich mein Heck sehe.
    Die Idee vom timmer ist zwar gut aber selbst dafür sind diese kack Bleche immer noch zu groß! Gebessert hat sich meiner Meinung nach NICHTS!

  • Geil, bitte mehr Infos!!!! Wie kriegt man das eingetragen?


    Wenngleich mir die Lust ausgegangen ist, mich durch den EU-Vorschriftensumpf zu wühlen und ich mir insofern nicht sicher sein kann, ob nicht irgenwo doch eine weitere Vorschrift zur Kennzeichenanbringung existiert, scheint so eine Anbringung tatsächlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Vom Eintragen reden wir mal garnicht :zwinker: . Nach meiner Interpretation darf die Neigung, so wie angebracht, nicht mehr als 15 Grad sein. Und das ist nicht viel und scheint mir bei der abgebildeten RC8 überschritten.



    § 10 Abs. 6 Nr. 2. FZV bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung


    Diese Richtlinie besagt:


    Das hintere amtliche Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen; darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt; darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."


    MAXIMALER ABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug darf der Abstand zwischen der Oberkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen und dem Boden maximal 1,50 m betragen.
    MINDESTABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen

  • Servus!


    Kannst mal den Begriff Kennzeichenmißbrauch googeln.
    Damit musst du dich beschäftigen wennst mal vom Waldmeister kontrolliert wirst.
    Dazu musste ich mich dieses Jahr schon äußern.


    Viel Spass :prost:


    Gruß Sil.