Reifen Fabrikatsbindung ?

  • Hallo an Alle die schon eine Adventure haben,
    Hat die @ eigentlich noch die altmodische Reifenfabrikatsbindung?
    (Bei meiner Aprilia gab es sowas nicht mehr)



    Grüße


    Andreas

  • Abgesehen vom Handbuch und den Papieren vom Vorführer?

    Brauch ich jetzt nen Anwalt? :achtung ironie:
    Aber in der Schweiz gibt's das doch eh nicht, oder.

    It's Not a Bug It's a Feature :Daumen hoch:

  • steht unter 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1: 15.1/15.2: Contitrailattack 2K

    Grüße Frank


    KTM = Kleines Technisches Meisterwerk

  • Ja. Nur 1 Reifen. Trail Attack 2 :tröst:


    Steht das so definitiv in den Papieren, dh nur Trail Attrack 2 in der vorgegebenen Größe, oder steht nur die Reifengröße im Teil II der Zulasssungsbescheinigung; dann wäre es ja keine Reifenfabrikatsbindung !

  • diesen eintrag in die zulassungsbescheinigung / typengenehmigung ist als empfehlung zu sehen. nach geltendem eu-recht gibt es keine reifenfabrikatsbindung mehr. traglastindex und vmax-vorgabe müssen stimmen. ich schau die woche mal wo ich die unterlagen dazu hab.

  • Momentan ist es eh egal da kein anderer Reifen in den Dimensionen den erforderlichen Geschwindigkeitsindex hat. :grins:

    It's Not a Bug It's a Feature :Daumen hoch:

  • diesen eintrag in die zulassungsbescheinigung / typengenehmigung ist als empfehlung zu sehen. nach geltendem eu-recht gibt es keine reifenfabrikatsbindung mehr. traglastindex und vmax-vorgabe müssen stimmen. ich schau die woche mal wo ich die unterlagen dazu hab.

    Das stimmt so nicht, siehe PDF vom ADAC Seite 5 Bild 3.
    Gruß Georg.

    2 Mal editiert, zuletzt von Georges () aus folgendem Grund: Link korrigiert

  • Hab heut mei Orangeria zugelassen......


    habe genauso ein COC wie ktmsmt5311


    Im Schein steht dann trotzdem der Conti drinnen.


    Der ist aber nur drinnen weil Erstausrüster. Auch die Zulassungsbehörde" Eine Verpflichtung zur Reifenmarken/Typenbundung gibt es nicht"


    leider gibt es halt nur den Conti....MR3, MetzlerZ8.... könnt ich gut gebrauchen.....oder auf 17 Zöller wechseln??


    Na ich fahr jetzt erstmal.......


    Schön....mit Saison gibts 18er Schilder.... :der Hammer:


    Gruss Wurschtel :wheelie:

  • Hat denn jemand schon was richtiges in Erfahrung bringen können.?
    Bei Dunlop gibt es schon für die 1290 SM Reifen aber nicht für unsere 1190. :arsch:
    Wieso tun sich die Refenhersteller so schwer. :der Hammer:
    Gruß und guten rutsch :achtung ironie: :driften:

  • Wie der Hannes in einem anderen thread schon geschrieben hat:

    Zitat

    Mal lustig wenn man die Reifenfreigaben von der Webseite von KTM herunterlädt : Stand Juli 2012 (die 1190 Adventure gibt es auf dem Blatt nicht). Also wenn KTM noch nicht weiss, dass es eine 1190 @ gibt, wie sollen es die Reifenhersteller wissen :achtung ironie:
    Soviel zur Pflege einer Webpräsenz

    Und das ist jetzt immer noch so :alter schwede:

    Wer durch die Hölle will, muss fahren wie der Teufel. :amen:

  • Im Septemberheft 2013 des Straßenverkehrsrechtes steht ein Artikel zur Fabrikatsbindung. Kann ihn nur nicht lesen :traurig: , da ich kein Abo dafür habe. Hier der Inhalt laut Juris: Fundstelle SVR 2013, 334-337






    Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass mit Schreiben vom 04.02.2000 die EU-Kommission die Fabrikatsbindung für Fahrzeuge in Bezug auf die Bereifung als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des freien Marktes erklärt hat und dass seitdem die Fabrikatsbindung mit Ausnahme des Bereichs der Motorräder entfallen sei, beschäftigt sich der vorliegende Beitrag näher mit diesem Konstrukt. Die Verfasser führen zunächst in die Materie ein, indem dass sie die Reifenfabrikatsbindung kurz beschreiben und die Entwicklung in diesem Gebiet skizzieren. Sodann stellen sie die Begründung dafür dar, dass die Fabrikatsbindung für Motorräder aufrecht erhalten blieb. Hier wird insbesondere auf die fahrdynamische Stabilität hingewiesen, die bei Motorrädern eine erhebliche Bedeutung hat. Im Anschluss daran wird aufgezeigt, welche Eintragungen nach der Einführung der EU-einheitlichen Fahrzeugpapiere im Oktober 2005 in die Zulassungsbescheinigungen vorzunehmen sind. Außerdem wird auf den Eintrag einer etwaigen Reifenfabrikatsbindung in Feld 15.1 und Feld 15.2 sowie dessen rechtliche Relevanz hingewiesen. Danach wird untersucht, inwiefern die Verwendung einer neuen Rad-/Reifenkombination eine Erlöschung der Betriebserlaubnis nach sich ziehen kann. Hierbei wird jedoch festgehalten, dass der Tatbestand des § 19 Abs. 2 StVZO erst erfüllt ist, wenn nicht genehmigte Reifenfabrikate zur Anwendung kommen. Dann dürfe das so ausgerüstete Fahrzeug auch nicht mehr in Betrieb genommen werden. Abschließend verweisen die Autoren noch auf die Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers und des Fahrzeughalters für den vorschriftsmäßigen technischen Zustand des Fahrzeugs und die insofern bestehenden Fragen zur Beweispflicht.




    Daraus entnehme ich das es für Zweiräder noch eine Farikatsbindung gibt, wenn eine solche eingetragen. Wie gesagt, der Artikel ist vom Sep.2013

    Wer durch die Hölle will, muss fahren wie der Teufel. :amen:

  • Hallo,


    unser Mopped ist einfach zu schnell.
    Wir brauchen Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex W und das hat zunächst einmal gar nichts mit dem Thema Fabrikatsbindung zu tun.
    Die neue BMW benötigt hingegen nur den Index V.


    So weit ich weiß wird Michelin mit dem neuen Pilot Road 4 Trial auch die Formate der Käthe und der BMW bedienen.
    Wir können nur hoffen, dass dann auch der Speedindex W mit dabei ist.
    Das Problem ist der Vorderreifen. Es gibt kaum Reifen im Format 120/70-R19 W.
    Auch den Metzeler Tourance Next soll es 2014 mit dem Index W geben.


    Zum Glück ist der Conti ein guter und ausgewogener Reifen, so dass es nicht ganz so schlimm ist, wenn wir keine Alternative haben.


    Viele Grüße


    Olaf