Einschätzung Sturzschaden für Kaufpreisminderung

  • Hab ich auch schon mal versucht - ging nicht.
    Ich dachte, ich wäre besonders schlau und habe immer wieder den selben Hunderter gefaxt. Hat er an der Nummer gemerkt :lautlach:

  • Ein wenig Vertrauen sollte man schon haben.

    ...da muss jeder seine Erfahrungen machen! Mich hat so ein Vertrauen jedenfalls schon mal 20.000 Mark gekostet
    und einmal reicht mir persönlich! Klar geht das in den allermeisten Fällen gut, aber wenn eben nicht, dann ist man
    der Dumme und leider kann so was schneller passieren als man glaubt! In meinem Fall (ohne jetzt auf die Einzelheiten
    eingehen zu wollen) bin ich genau in diese "Insolvenzfalle" getappt und das war NICHT abzusehen! Der Dumme ist
    man dann hinterher halt selbst, wenn man sich dann im Nachgang mit Insolvenzverwalter und Co. rumärgern darf und
    letzten Endes dann doch nichts bekommt...wie gesagt, eine Entscheidung die jeder für sich treffen muss! Ich habe
    mein Lehrgeld bezahlt und für mich kommt bei diesen Beträgen kein "Vertrauensbonus" mehr in Frage!

  • Wie gesagt, ich hab nen Rückkaufvertrag unterschrieben.
    Den Brief braucht er ja zum Abmelden.
    Wenns geld übermorgen nicht drauf is, werd ich nachhaken.
    Aber ich bin mir relativ sicher, dass das klappt.

  • Klar bei Insolvenz ist natürlich saublöd...
    Aber wenn das nicht der Fall ist, kommst mit ner Rechtsschutzversicherung ziemlich weit :Daumen hoch:

    Beachtet meine Angebote!

  • Die ich nicht habe :D
    Aber im Moment bin ich ja noch der Besitzer des Motorrades, deswegen würde das ja auch nicht zur Insolvenzmasse gehören.
    Ein wirtschaftlicher Totalverlust wäre es dann ja nicht.

  • Aber wenn das nicht der Fall ist, kommst mit ner Rechtsschutzversicherung ziemlich weit

    ...das stimmt, den Ärger hat man aber trotzdem! Selbst das möchte ich einfach vermeiden!
    Als ich meine R verkauft habe, da kam auch ein Typ aus Berlin...rennt einmal ums Motorrad
    und blättert dann ohne mit der Wimper zu zucken die Kohle auf den Tisch! Zusammen mit
    der Frage, ob er die Kiste noch ca. 14 Tage hier stehen lassen kann! Den Kaufvertrag musste
    ich Ihm dann quasi "aufnötigen"...und ja, hat natürlich alles geklappt! Aber für mich wäre das
    keine Alternative...

  • Die ich nicht habe :D
    Aber im Moment bin ich ja noch der Besitzer des Motorrades, deswegen würde das ja auch nicht zur Insolvenzmasse gehören.
    Ein wirtschaftlicher Totalverlust wäre es dann ja nicht.


    Du bist kein Besitzer, da das Motorrad bei ihm steht.
    Ob du noch Eigentümer bist kommt auf den Inhalt des Vertrages an.


    Solltest du beides nicht mehr sein, hast auch mit Rechtsschutz eher schlechte Karten.


    Aber jetzt warten wir mal bis max. Montag nächster Woche ab. :tröst:

  • Ich bin kein Jurist, aber solang er nicht bezahlt, gehört sie ja mehr oder weniger noch mir.
    Stehen tut sie bei ihm.


    Edit: Auf dem Vertrag steht auf der Rückseite:
    Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund der Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der Verkäufers.

  • Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund der Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der Verkäufers.


    ...dann ist er der Besitzer und Du der Eigentümer!


    In der Kombi ist es dann richtig und :ja: du brauchst dir somit keine Sorgen mehr machen – spätestens im Rechtsstreit bekommst du Recht.
    Und darauf wird es ein Vertragshändler nicht ankommen lassen. :peace:

  • es wurden mir die Worte aus dem munde genommen.


    Nur mal ein Beispiel:


    als ich meine Speed Triple gekauft habe, gab ich eine Anzahlung von 500 (in Worten : FÜNFHUNDERT) Euro in BAR.


    So eine Speedy ist ja nicht billig.


    4 Wochen später hjab ich sie mir abgeholt, un den Rest ebenfalls in BAR bezahlt.


    Hätte ich Sie auch nur EINEN Tag später abholen wollen, wäre ich meine 500 los gewesen, weil der Händler tags darauf in Konkurs ging .........


    Deshalb bin ich eher der vorsichtige Mensch.


    Sollte sein Händler die Bude zudrehen, ist er die 5000 los, Aus, Basta.

  • Aber wenn der gute Händler schon so nett ist, die Maschine ohnen grossen Anstand zurückzunehmen, gehe ich davon aus, dass er nichts im Schilde führt.
    Das kann ich mir nicht vorstellen.

    Beachtet meine Angebote!

  • Aber wenn der gute Händler schon so nett ist, die Maschine ohnen grossen Anstand zurückzunehmen, gehe ich davon aus, dass er nichts im Schilde führt.
    Das kann ich mir nicht vorstellen.


    Der Händler mag zwar "nett" sein, aber angesichts des Versuchs, dem TE eine Sturzkarre als unfallfrei unterzujubeln, wird man ihn zumindest nicht "ehrlich" nennen können. Deshalb wäre es sicherlich kein Fehler gewesen, die Rückgabe Zug um Zug abzuwickeln und den Brief (als Eigentumsnachsweis) solange zu behalten, bis auch Geld geflossen ist. Dennoch würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen: Insolvenzen kommen zwar vor, sind aber zumindest bei KTM-Händlern zur Zeit nicht sonderlich verbreitet. Außerdem wird so ein Händler nicht wegen schlapper 5000 Euro seinen Ruf ruinieren - darauf deutet auch die problemlose Rücknahme hin.
    .

  • @ Schelmiii


    Gut das du sie zurück gegenen hast. Denn mit dem abgebrochenen Lenkeranschlag hättest du die Maschine niemals auf legalem Wegen durch den nächsten TÜV bekommen. Und wenn du die Karre dann mal verkauft hättest, wären die nächsten Probleme auf dich zugekommen. Das habe ich schon alles hinter mir.


    Eigentümer / Besitzer:
    Derzeit bist du hoffentlich noch im Besitz des Kaufvertrages und eines Nachweises der Rückabwicklung. Wenn das der Fall ist, ist alles iO. Dann würdest du einen Rechtsstreit immer gewinnen. Wenn der Händler allerdings tatsächlich pleite (insolvent) gehen sollte, nützt dir die Rechtssicherheit leider nichts. Denn dann wirst du bis zum sankt Nimmerleinstag auf deine 5 Mille warten. Darum stimmt das schon, Ware gegen Geld.


    Beim nächsten Kauf weißt du ja nun bescheid. Hier noch ein paar Tipps beim nächsten Kauf:


    - Schau dir sämtliche Rahmenteile genau an, bück dich auch mal runter
    - Schaue und fühle mit den Fingern die Gabelaufnahme entlang. Achte auf Risse, Dellen und scharfe Kanten. Achte auf die Lenkeranschläge (das kennst du ja nun)
    - Achte auf alle Teile, die bei einem Sturz den Boden berühren könnten wie zB Lenkerenden, Schaltehebel, Bremshebel, Radmuttern, Radachsen, Motordeckel usw. Wenn die ungewöhnlich neu aussehen oder angeschliffen oder krum, dann stell dazu Fragen.
    - Schau dir das Kettenrad an. Sind die Zähne in einer Richtung stärker ausgerundet, dann ist das ein Hinweis für eine alte Kette bzw du kannst dadurch auch Rückschlüsse auf die KM-Laufleistung ziehen
    - Lass dir das Scheckheft zeigen. Bei KTM gibt es ja die Möglichkeit Online die Geschichte des Motorrades zu begutachten (Inspektionen mit KM-Stand usw).


    Es gibt noch mehr, aber das alles aufzuführen wäre hier zu heftig. Das sind aber schon mal ein paar wichtige Kriterien.




    Bekommst noch ne PN von mir, wegen einer Duke.



    Olli

  • Um noch ein paar Sachen klarzustellen:
    - es war kein KTM Händler, es war ein Händler der vor allem gebrauchte verkauft und das von jeder Marke. Neufahrzeuge auf Anfrage.
    - es war eine 690 SM, keine Duke. Die ist aber zukünftig auch in der engere Auswahl
    - ich bin im Besitz des Kaufvertrages und eines Nachweises der Rückabwicklung
    - bei der Probefahrt hatte ich die Motorrad-Online Checkliste für Gebrauchtkauf dabei, ich war aber so von der Maschine überzeugt, dass ich sie nur überflogen habe. Dinge wie Lenkanschlag und Schwinge stand da aber auch nicht drauf.
    Für die nächste Besichtigung werd ich mir eine eigene Liste schreiben, dass hat dann mehr Sinn.


    ow_ice: Bekommst ne Antwort ;)

  • Schwierige Sache. Einerseits kann man ja schon froh sein, dass der Händler ohne juristischen Aufwand die Möhre zurücknimmt. Andererseits hätte ich ihm auch nicht den Fahrzeugbrief dagelassen.


    Solange nichts rückabgewickelt ist (Geld bei Dir), ist er juristisch gesehen nicht der Eigentümer. D. h., auch wenn er in die Insolvenz gehen sollte, kannst Du auf Herausgabe des Fahrzeugs klagen. Denn alleine die Tatsache, dass er den Fahrzeugbrief hat, macht ihn nicht zum Eigentümer. Das bedeutet auch, dass das Fahrzeug nicht in die "Insolvenzmasse" des Händlers eingehen würde.


    Aber jetzt hoffen wir mal mit Dir, dass die 5 Mille bald bei Dir sind.


    Duke 4 kann ich sehr empfehlen, fahre ich selber. Ein tolles Bike.


    Also - viel Erfolg bei der Rückabwicklung.

    Be a ready racer. V2 und V4. Hauptsache V. :wheelie:

  • Also, Geld ist auf dem Konto.
    Jetzt kommt aber der Hammer:LINK


    Stellt der die einfach für 380€ mehr rein und erwähnt nichts von der Schwinge.
    Hat er mir aber anders angekündigt...
    Ob er die Gabelbrücke ersetzt hat, is auch nicht klar.