Einschätzung Sturzschaden für Kaufpreisminderung

  • Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen. Der wartet halt auf den nächsten Dummen der die Kiste kauft.

    KTM = Kraftstoff-Tilgungs-Maschine

  • Na, mal sehen, ob sich dieser trööt mal irgendwann mit einem neuen Kunden wieder belebt....
    In der Beziehung ist das Internet ja eine wahre Seuche für die nicht ganz koscheren Händler :grins:


    Schelmiii: sei froh, dass das Thema erledigt ist :applaus:

  • Stellt der die einfach für 380€ mehr rein und erwähnt nichts von der Schwinge.

    ...das sind die 380 Euro, die er dann "nachgibt", wenn der Käufer die Schäden bemerkt!
    Ja, so ist das halt...kaum einer hat was zu verschenken...

    Goldwing-Pussy-Club-Member

  • Zitat

    Erster Druck aufs Knöpfchen: Die 690er zischelt mit zunächst leicht erhöhter Leerlaufdrehzahl im Stand vor sich hin. Kein Choke, kein minutenlanges Regeln der Standgasdrehzahl mit dem Gasgriff, eben eine moderne Einspritzung mit Lambda-Regelung. Allerdings kommt aus den mächtigen Sidepipes nicht viel mehr als heiße Luft. Während die Ducati 1098 mittels Auspuffklappe auch heute noch richtig lebendig klingt, bleibt bei der KTM vom satten Einzylinder-Schlag nur ein sanftes Säuseln übrig. Wenigstens lassen herzhafte Vibrationen dann doch noch ein bisschen Dampfhammer-Feeling aufkommen. Dank reduzierter Schwungmassen hängt der Einnocken-Vierventiler spontan am Gas, das verspricht bereits im Stand viel Spritzigkeit
    Wir bieten hier ein 690 im gebrauchten Zustand zum Verkauf an
    Die KTM ist im unverbasteteln Originalzustand .Reifen max 1000 alt

    Der Text alleine ist schon der Hammer. :grins::lautlach:

  • Servus,


    hab bisher hier im Forum nur mitgelesen, aber das geht finde ich schon etwas zu weit.


    Erstmal: gut, dass das Geld da ist und dass du das Bike los hast. Ich hoffe du hast dir trotzdem kräftig Sorgen gemacht, dass du das Geld nicht bekommst, damit du dir das merkst.


    Stand im Kaufvertrag irgendwas von unfallfrei oder hat der Händler was ähnliches gesagt?


    Wenn ja, dann hättest du den Kaufvertrag ohne irgendwelche Probleme direkt anfechten können. Undzwar weil er wusste oder zumindest wissen musste, dass das Motorrad ein Unfallfahrzeug war. Das heißt auch wenn er es nicht wusste, dürfte er nicht ins Blaue hinein irgendwas zusichern. Auch wenn er das auf den Vorbesitzer abwälzen wollte ist das unsinn. Sozusagen ein Lehrbuchfall.


    Wenn er es dir nicht ausdrücklich (mündlich oder im Vertrag) zB von sich aus oder auf Nachfrage zugesichert hat, dass das Fahrzeug gebraucht, aber unfallfrei ist, wird man wohl eine Garantenstellung als Händler dir gegenüber als Privatmann annehmen können. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass er die vorhandenen Schäden als Gebrauchsspuren deklariert, also Mängel am Fahrzeug entdeckt hat (was mit der Aufnahme in den Vertrag bewiesen ist), diese typischen Unfallschäden aber als Gebrauchsspuren deklariert.


    Damit hätte er dich über die Tatsache, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte arglistig getäuscht und du kannst anfechten.


    Das heißt es wird alles so behandelt, als wäre der KV von anfang an nicht geschlossen worden. Geld zurück gegen Bike.


    Die Kosten für die Zulassung kann er eig auch nur schwer verlangen, weil für dich ja die Grundlage des Geschäftes der Zulassung weggefallen ist und du m.E hier zurücktreten könntest.


    Dagegen könnte er evtl. halten, dass du ihm Ersatz für die Nutzung des Bikes zahlen musst - wohl aber weniger als 75€.


    Lass das aber jetzt so. Scheinst mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein.


    Nächstes Mal:


    Bike genau anschauen. Im Kaufvertrag schriftlich festhalten, dass das Bike unfallfrei ist!!!!
    Kfzbrief oder allerwenigstens das Bike geben lassen, bevor du den ganzen Kaufpreis bezahlt hast!
    Der, der den Kfz brief hat, wird erstmal als Eigentümer vermutet, auch wenn jemand anderes das Bike in der Garage stehen hat (also besitzer ist)


    Mich wundert es schon, dass hier immernoch so wohlwollend von diesem Händler gesprochen wird. Lächeln und Nettigkeit haben nichts mit Seriosität zu tun. Das was der sich geleistet hat ist unseriös und geht evtl. schon in richtung strafrechtlich relevantes Handeln! Finde da kann man auch nicht froh sein, dass er das Bike kulanterweise zurück genommen hat.
    Da wird man doch echt aggro...


    Servus,


    712er

  • ...das stimmt! In Kurzform: Kauft meine Luftpumpe...merkwürdige "Vermarktungsstrategie"...geht
    wohl eher in die Richtung "dummdreist"... :zwinker:

    Goldwing-Pussy-Club-Member

  • Ihr habt schon recht was den Händler angeht. Aber realistisch betrachtet kosten Schwinge und untere Gabelbrücke in der Bucht keine 500 €. Es ist schon eine Frechheit was der Händler abzieht aber wenn der Preis stimmt würden mich diese 2 Schäden nicht (mehr) vom Kauf abschrecken.


    Ganz ehrlich, für 4400 würde ich diese Sm schon kaufen... Ist doch pipi :prost:

    Letz fetz schrie der Frosch und sprang in den Mixer :peace:

  • Also Sorgen um das Geld hab ich mir eigentlich nicht gemacht, ich war überzeugt davon, dass er mir das Geld überweist.
    Ich kann und will mir einfach nicht vorstellen, dass ein Händler da anfängt, Geld einzubehalten.
    Meine Meinung von dem ist einfach, dass er die Schäden gekannt hat, aber darauf spekuliert hat, einen Dummen zu finden.
    Als ich die Schäden dann genannt habe, hat er ja sofort eine Reparatur zugesichert. (Die Gabelbrücke hat er angeblich für 60€ besorgt)


    Der Kaufvertrag ist auch so eine Sache, die mich im Nachhinein doch ein wenig ärgert.
    Unfallmotorrad ist durchgestrichen, aber Sturz/Umfallschaden steht normal da. Dahinter steht dann konkret: Die Kratzer / Gebrauchsspuren Hitzeschutz angegsatz (kann ich nicht lesen) sowie Motordeckel mit Kunde nach Besichtigung Kratz Segrod (kann ich auch nicht lesen).
    Ich sehe das so, dass er konkrete Schäden nennt und somit alle anderen Schäden ausschließt.
    Allerdings bin ich mir da nicht sicher.


    Ich glaube, dass der Schaden nicht so riesig war, trotzdem hätte der Verkäufer es mir sagen müssen.
    Da gibts wohl aus seiner Sicht einen gewissen Spielraum.


    An dem Tag, als ich die Maschine zurückgegeben habe, bin ich mir der Einstellung hin, wenn er mir noch 250€ Nachlass lässt, behalt ich die Maschine.
    Aber das er dann ohne zu Zucken die Maschine sofort zurückgenommen hat, ohne am Preis was zu drehen, hat mich dann doch etwas überrascht.
    Ich glaube, der war von dem Motorrad dann doch sehr überzeugt, wie man am aktuellen Preis ja auch gut sehen kann.
    Nach allem, was er mir verschwiegen hat, war das Fass dann aber übergelaufen und die Sache dann für mich klar: Rückabwicklung.


    Wie auch immer, die Sache ist abgehakt und ich hab meine Lehre daraus gezogen.
    Kaufvertrag genauer lesen und Maschine super genau anschauen.
    Ich schreib mir dazu auch noch eine schöne Checkliste.


    Was ich aber genauso machen würde, wäre Abwicklung mit Bezahlung per Überweisung ohne vorherige Übergabe von Dokumenten außer dem Kaufvertrag.
    Da hab ich einfach zu viel Vertrauen in Händler.
    Ich mein, der Typ hat 100 Motorräder in seiner Halle stehen, der kann sich keinen schlechten Ruf leisten.
    Bei Privatkauf würde ich aber die übliche Methode Bares gegen Ware wählen.

  • Kann dein Vertrauen absolut nicht nachvollziehen.
    Du dimensionierst doch als Ingenieur auch eine tragende Schraube am einem KFZ nicht mit m2 in 4.6, nur weil die Frau des Käufers meint der Kopf der Schraube sei sonst so groß und es würde nicht schön aussehen.


    Es geht nicht darum, dass jemand eine Rechtauffassung dahingehend vertritt, das Geld zurückbehalten zu können, sondern dass dieser das Geld trotz klarer Rechtslage einfach nicht rausrückt, weil jemand zB mit dem Erlös von 100000 "Motorradgeschäften" mittlerweile außer Landes ist (evtl auch sein Chef) oder weil das Unternehmen eben insolvent ist. Dann hättest du zwar einen Anspruch auf dein Geld, bekommst es aber trotzdem nicht, weil erstmal andere Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt werden.



    Nur weil jemand "professionell" oder "nett" auftritt und viele Kunden (eeh Motorräder da stehen) hat, heißt das nicht, dass er auch seriös ist. Wenn du das mit den Dokumenten bewusst weiterhin bei solchen Fällen so machst, nur weil du Vertrauen haben willst, dann ist dir - ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen - auch nicht mehr wirklich zu helfen, wenns dann in die Hose geht.


    Hier kommen leider (vlt zufällig) so viele Gesichtspunkte zusammen, die problematisch sind, dass eigentlich bei dir alle Warnlampen angehen sollten.
    Ein Kaufvertrag soll zB eine Beweisfunktion haben, dass man dies oder jenes vertraglich geregelt hat.
    Sonst könntest du auch alle Geschäfte per Handschlag schließen. Bei nem Kaugummi vielleicht, aber nicht bei deinen Ersparnissen.
    Rechtlich gesehen wäre das hier per Handschlag grundsätzlich ein genauso gültiger Kaufvertrag wie ein notariell beurkundeter Kaufvertrag. Wenn aber im Kaufvertrag letztlich fast nur widersprüchliches oder nicht lesbares drin steht, kannst du auch gleich auf das Schriftstück verzichten, weil die Beweisfunktion zu großen Teilen flöten geht.
    Ist das Formular also so schlampig ausgefüllt, lässt das auch nicht gerade auf Seriosität schließen.


    Schonmal was von dem Fall "S & K" gehört? Such mal bei google, wenn nicht. Die hatten auch sehr viele Kunden, hatten auch einen "Ruf zu verlieren" und es war viel Geld im Spiel. Ihnen war es aber ganz offensichtlich egal, weil es genug Leute gab, die trotz einiger eindeutiger Anzeichen nicht misstrauisch wurden.


    Wenn ein Händler von den Schäden wusste und einen Dummen gesucht hat; sie bewusst vorenthalten hat und dann auch noch im Kaufvertrag unfallfahrzeug durchstreicht, dann ist das schon strafrechtlich relevant! Da kannst du auch mal bei google "263 StGB" eingeben und dir den Wortlaut der Norm durchlesen und mit deinem Fall vergleichen. Es wär dann wohl zumindest der Versuch in Betracht zu ziehen, weil ja am Ende das Geld zurück überwiesen wurde.



    Dass jemand das alles so schnell wieder zurück nimmt, könnte auch statt auf Kulanz und Freundlichkeit auf die Befürchtung zurückzuführen sein, dass du eben nicht jener Dumme bist und evtl auch zu einem Anwalt gehen würdest, der dir dann auch den obigen strafrechtlichen Hinweis geben würde.



    In meinen Augen ist es grob fahrlässig, wenn du wider besseren Wissens so handelst, aber glücklicherweise Leben wir in einem Land in dem man noch größtenteils selbst entscheiden kann, wie man sich so im Alltag verhält. Ich will dich darum auch nicht zwangsweise bekehren, aber ein paar anderen hilft es vielleicht.


    Im übrigen ist natürlich noch darauf hinzuweisen, dass das auch alles in deinem Fall einfach dumm gelaufen sein kann und der Mann ein absolut redlicher, seriöser Mensch ist. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit dass jemand, wenn er gezielt in dieser Weise vorgeht, auch unseriös ist und das Vertrauen anderer bewusst ausnutzt. Insofern sind das oben allgemeine, exemplarische Bedenken und Anmerkungen, die nicht deinen konkreten Geschäftspartner beschreiben sollen und lediglich meine persönliche Meinung wiederspiegeln.