Motorradkauf...

  • Naja ob nun 8695€ oder 8400€ spielen ja nun keine große Rolle oder? Oder was denkst du wieviel der runter geht. Sie ist immerhin neu mit "0" Kilometer auf dem Tacho. Lediglich die "zweite Hand" ist das Manko.


    Klar geht der nicht runter, wenn Du ihm das Teil so aus der Hand frisst.


    ABER das ist ja nicht das Thema.
    Es geht um die Vor- und Nachteile...

    Beachtet meine Angebote!

  • 295 EURO
    das waren mal 590 D-Mark oder 4.060,- Schilling


    da hätte wohl jeder drum geweint


    bei 295 Euro sagt man sich heute, was solls ........


    TJA

  • das Herz will was das Herz will...und dein Herz will diese Karre....Wiederstand ist zwecklos :peace:

    Neee, das war ich nicht..............ach das.. ja das war ich :grins:

  • ...doch, klar ist man da der Halter! Nur hat die Bank halt das Eigentumsrecht am Fahrzeug.


    Bei allen PKW die, z. B. bei VW, geleast werden, steht VW als Fahrzeughalter im Brief. Der jeweilige Leasingnehmer ist der Fahrzeugnutzer. Im Prinzip ist es ja auch nur ein zeitlich befristetes Mietverhältnis.

  • @ Henrik


    das stimmt nicht. Ich hab auch ein VW-Leasing und bin als erster Besitzer im Fahrzeugbrief eingetragen.


    Wer Eigentümer, Halter, Besitzer usw. ist hat mit dem Fahrzeugbrief nichts zu tun.


    Meine Mum kann Eigentümer sein, mein Bruder der Halter (steht im Fahrzeugbrief) und ich Nutzer und Versicherungsnehmer.


    Wer einen gültigen Kaufvertrag hat der ist Eigentümer, egal wer im Brief steht.


    Bei dir gibt es allerdings was zu beachten.
    Erstens ist die Versicherung teurer wenn der Halter (Händler) nicht gleich der Versicherungsnehmer (Du) bist. Ist
    aber nicht so viel beim Motorrad. Sind ca 20%.


    Solltest du die Maschine Vollkasko versichern brauchst du unbedingt eine Versicherung die dir auch im Totalschadenfall für Gebrauchtwagen den Kaufpreis für 24 Monate oder den Listenpreis während der ersten sechs Monate zahlt,
    da normalerweise nur noch der Zeitwert von der Versicherung bezahlt wird da es "kein Neufahrzeug" mehr ist. Der "Zeitwert" ist allerdings sehr gering, weil 2. Hand, gebraucht, KM usw.


    Bin da mit einem PKW schon mal böse auf die Schnauze gefallen.

    Egal ob RC8 - Superduke oder LC4, hauptsache KTM


    :knie nieder: :sabber:

  • Ich hab meine SMC vor 3 Jahren genauso gekauft. Sie war als Vorführfahrzeug angemeldet und ich musste 2Monate mit dem Händler seinem Nummernschild fahren. Danach umgemeldet und alles war gut.
    Sie hatte damals 20km gefahren und hat 7500€ gekostet. kann man denk ich nichts sagen.

  • Leute Leute... Was ist denn hier in diesem Forum los?! Habt ihr alle ein Vertrauen in die Menschheit.


    Wenn er dir das Bike verkauft und dann übereignet, bist du Eigentümer. Du bekommst dann auch den Brief.


    Anscheinend muss er lediglich der Halter bleiben. Für diesen Aufwand (auch Mehrkosten Versicherung usw) solltest du schon einen Preisnachlass raushandeln! Handeln ist aber schlecht, wenn man schon zusagt, dass man den Vertrag schließen wird.


    Im Sinne von KTM wird das aber bestimmt nicht sein, weil die zumindest darüber getäuscht werden, dass das Fahrzeug ein Vorführfahrzeug des Händlers ist. Du unterstützt den Händler bei dieser Aktion noch.


    Aber.. Jedem das Seine.

  • Bei allen PKW die, z. B. bei VW, geleast werden, steht VW als Fahrzeughalter im Brief.

    ...und dann bekommt VW Post, wenn Du zum Beispiel geblitzt wirst?
    Diese Bescheide gehen doch immer an den Fahrzeughalter... :sehe sterne:

    Goldwing-Pussy-Club-Member

  • Also das wäre ja noch nichtmal ein Problem mit dem Blitzen.


    Wenn du mit einem "echten" Mietwagen von Europcar, sixt usw geblitzt wirst, bekommt ja auch erstmal der Vermieter die Post.


    Der Leasinggeber wird auf jeden Fall Eigentümer der Sache sein, ob er dann noch Halter ist, ist was ganz anderes und hat mit dem Eigentum hier nichts zu tun. (Jedenfalls in D )


    Der Leasingnehmer wird generell von den deutschen Gerichten als Halter angesehen, auch wenn der Leasinggeber der Eigentümer ist, weil der Leasingnehmer die Sache für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die dazu nötige Verfügungsgewalt über die Sache besitzt. Wer als "Halter" in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, muss also nicht tatsächlicher Halter sein. Entscheidend ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise, also wer Sprit, Versicherung, Steuern usw bezahlt. Ähnlich verhält sich das auch, wenn die Oma als Halter in der Zulassungsbescheinigung steht, ihr Enkel aber das Auto fährt und selbst die Kosten trägt. Die Zulassungsbeischeinigung II soll nur den Beweis im Rechtsverkehr erleichtern.


    Ein Problem mit der Haltereigenschaft wäre es zB dann, wenn zB der Leasinggeber einen Schaden bei einem anderen Unfallverursacher (eben dessen Versicherung) geltend macht und diese Versicherung ein Mitverschulden am Unfall durch den Leasingnehmer dem Leasinggeber zurechnen würde. Mit anderen Worten: die Versicherung will nicht den vollen Schadensersatz an den Leasinggeber zahlen, weil der Fahrer des Leasingfahrzeugs den Unfall mitverursacht hat. Wäre der Leasinggeber Halter, müsste er einen Teil des Schadens selbst übernehmen.



    Privates Leasing, also Finanzierungsleasing ist eigentlich vergleichbar mit der Miete. Nur hat bei der Miete der Vermieter (= Eigentümer) die Erhaltungspflicht der Mietsache, muss also Reparaturen und Versicherung zahlen, was sich dann in der Miete niederschlägt.


    Beim Leasing hat der Leasingnehmer die Versicherung (zumeist Vollkasko) und die Reparaturen in der Regel zu zahlen, wodurch die "Miete", also die Leasingrate geringer ist als die Mietwagen-Miete im klassischen Sinn.

  • Lest mal den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer durch... das hilft euch weiter! Beispiel: Mieter ist Besitzer, Vermieter ist Eigentümer!

    Dem Meister dient sie, den Knecht tritt sie in den Staub!