Verbauch

  • Nächsten Samstag ist Inspektion in Worms. Leider muss sie dieses WE stehen, sonst bekomme ich zu viel km auf die Uhr....

  • Ich hab heute hart am gas gehangen. Und da gehen schon 8 Liter durch. Bei gesitteter Fahrweise 6L :Tempo:

    STVO :arsch:


    Honda IIIII IIIII III
    Suzuki IIIII IIIII I
    Kawasaki IIIII III
    BMW IIIII I
    Omas IIIII

  • Hallo ,
    nach über 57 000 km kann ich nur sagen ,
    daß sie sich großteils mit 6 Litern auf der
    Landstrasse zufrieden gibt !
    Über Autobahnverbrauch kann ich leider
    nichts sagen , da sie bisher weniger als
    300 km davon zu sehen bekam .
    Über knapp 5000 km Landstrasse- Südtirol
    mit viel Regen : 66 Km Schnitt bei 5,5 Liter .
    Heute Schwarzwald / Schw. Alb :
    78 km Schnitt bei 5,5 Liter
    Was Bordcomputer auch immer zusammenlügen ?
    340 km - 18,97 Liter getankt
    280 km - 17,2 Liter getankt
    Für mich steht der Verbrauch bei ca. 6 Liter
    pro Tankfüllung auf der Landstrasse !
    Ob ich Schneller oder Langsammer fahre ,
    es ändert nicht viel dabei .
    Das bedeutet - alle 300 km sollte getankt
    werden .
    Gruß Kurt

  • Harzring (den ganzen Tag im 2. Gang): 10l
    Landstraße (flott): knapp über 6l

    Wissen ist Macht.
    Weißt nichts
    -> macht nix :zwinker:

  • Zitat

    Kann mir mal jeamnd was zum umritzeln sagen? Ist es legal mit einem Zahn weniger zu fahren, weil es in die 8% Regel fällt, oder ist es fahren ohne Betriebserlaubnis.


    Ist natürlich leider nicht legal...



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    KTM 1290 Super Duke*Yamaha XSR 700*Triumph Street Triple*Yamaha WR250R*Beta Evo 250*Scorpa TY 125

  • Ist natürlich leider nicht legal...



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    Nicht legal, aber durchaus eintragungsfähig.
    HAb da mal mit nen befreundeten TÜV-ler drüber gesprochen.
    Der würde auf Abgasgutachten verzichten und nur Geräusch und Geschwindigkeitsgutachten erstellen.
    VG
    Stefan

  • Was versteht er unter Geräusch und Geschwindigkeitsgutachten erstellen ?? Aufwand und Preis ??



    Ohne TüV Abnahme der Änderung der Sekundär Übersetzung und ohne anschließende Berichtigung durch das Landratsamt in den Fahrzeugpapieren erlischt die Betriebeserlaubnis des "umgeritzelten" Fahrzeugs.


    Keine Betriebserlaubnis = keine Zulassung. Keine Zulassung = kein Versicherungsschutz.


    So hat man mir das beim TüV erklärt.


    Aber das gehört ja eigentlich nicht in das Thema "Verbrauch" , denn mehr Sprit Verbrauch hab ich mit nem kleineren Ritzel bis jetzt bei keinem Moped gehabt, meist sogar eher weniger :grins:


    Und meine waren immer eingetragen :zunge:

    "Die Uhr hat 12 geschlagen" :wheelie:

    5 Mal editiert, zuletzt von clausi ()